Viele verarbeitete Lebensmittel enthalten Zusatzstoffe. Hier erfährst du, wofür sie eingesetzt werden, wie die EU ihre Verwendung regelt und wie du Namen und E-Nummern auf der Zutatenliste sachlich einordnest.
Zusatzstoffe sind Stoffe, die einem Lebensmittel gezielt zugesetzt werden, um seine Sicherheit, Frische, den Geschmack, die Konsistenz oder das Aussehen zu erhalten oder zu verbessern.[1] Rechtlich definiert sie die EU als Stoffe, die normalerweise weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden.[2] Sie erfüllen also einen technischen Zweck bei der Herstellung, sie sind keine Zutat im eigentlichen Sinn.
Das klingt technischer, als es ist. Pektin, das Marmelade fest werden lässt, ist ein Zusatzstoff. Ascorbinsäure, also Vitamin C, die verhindert, dass ein aufgeschnittener Apfel im Fertigsalat braun wird, ebenfalls. In der EU sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen.[1]
Das E steht für Europa. Jeder zugelassene Zusatzstoff bekommt eine eigene Nummer, die europaweit gleich ist. So steht E300 überall für Ascorbinsäure und E330 für Citronensäure. Die E-Nummer ist damit kein Warnzeichen, sondern ein einheitliches Kürzel, das den oft langen chemischen Namen ersetzen darf.
Auf der Zutatenliste darf entweder die E-Nummer oder der ausgeschriebene Name stehen. Beides bedeutet dasselbe. Das erklärt eine häufige Verwirrung: Ein Produkt mit der Angabe Antioxidationsmittel Ascorbinsäure wirkt natürlicher als eines mit Antioxidationsmittel E300, obwohl exakt derselbe Stoff drin ist. Möchtest du zu einer konkreten Nummer wissen, worum es sich handelt, kannst du sie in unserer E-Nummern-Liste nachschlagen.
Zusatzstoffe werden nach ihrer Aufgabe im Lebensmittel in Funktionsklassen eingeteilt. Diese Funktion steht auf der Verpackung immer direkt vor dem Namen oder der Nummer. Die wichtigsten Klassen:
| Funktionsklasse | Aufgabe | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Farbstoff | Gibt Farbe oder gleicht Farbverluste aus | Kurkumin (E100), Karmin (E120) |
| Konservierungsstoff | Hemmt Bakterien, Hefen und Schimmel | Sorbinsäure (E200), Nitrit (E250) |
| Antioxidationsmittel | Schützt vor Ranzigwerden und Braunwerden | Ascorbinsäure (E300) |
| Emulgator | Verbindet Öl und Wasser | Lecithine (E322) |
| Verdickungs- und Geliermittel | Macht dickflüssig oder fest | Pektin (E440), Guarkernmehl (E412) |
| Süßungsmittel | Süßt ohne oder mit wenig Zucker | Aspartam (E951), Sorbit (E420) |
| Geschmacksverstärker | Betont den herzhaften Umami-Geschmack | Glutamat (E621) |
| Säureregulator | Stellt den Säuregrad ein | Citronensäure (E330) |
Zu den einzelnen Gruppen findest du eigene Ratgeber: Lebensmittelfarbstoffe, Konservierungsstoffe, Süßstoffe, Zuckeralkohole, Emulgatoren und Verdickungsmittel sowie Geschmacksverstärker.
Ein Stoff darf nur verwendet werden, wenn er in der EU-Verordnung 1333/2008 in der sogenannten Unionsliste steht. Dort ist für jeden Stoff festgelegt, in welchen Lebensmitteln er erlaubt ist und welche Höchstmengen gelten. Die Sicherheit aller derzeit zugelassenen Zusatzstoffe wurde vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet. Nur Stoffe, deren vorgesehene Verwendung als sicher eingestuft wurde, stehen auf der EU-Liste.[2]
Für viele Stoffe leitet die EFSA einen ADI ab, die akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge. Sie beschreibt die geschätzte Menge je Kilogramm Körpergewicht, die täglich lebenslang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Grundlage sind die verfügbaren toxikologischen Daten; Unsicherheitsfaktoren sollen Unterschiede zwischen Versuchssystemen und Menschen sowie zwischen einzelnen Menschen abdecken. Ein numerischer ADI ist nicht für jeden Zusatzstoff nötig oder möglich.[1]
Zusätzlich wird abgeschätzt, wie viel verschiedene Bevölkerungsgruppen über Lebensmittel aufnehmen. Eine rechnerische ADI-Überschreitung ist ein Signal für genauere Prüfung und Risikomanagement, nicht automatisch der Nachweis einer Gesundheitsschädigung.
Viele Zusatzstoffe wurden vor Jahrzehnten zugelassen, teils nach Maßstäben, die heute nicht mehr genügen. Deshalb läuft seit 2010 auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 ein systematisches Neubewertungsprogramm für alle 315 Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 genehmigt wurden. Mehr als 70 Prozent davon hat die EFSA bereits neu bewertet. Ursprünglich sollte das Programm 2020 abgeschlossen sein, wegen des Arbeitsumfangs dauert es länger.[1]
Dieses Programm ist der Grund, warum sich Bewertungen ändern können. Mal wird eine tolerierbare Menge gesenkt, mal bestätigt, und in seltenen Fällen verliert ein Stoff seine Zulassung. Das prominenteste Beispiel ist der Weißmacher Titandioxid (E171): Die EFSA kam 2021 zu dem Schluss, dass er als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gelten kann, weil Bedenken zur Erbgutschädigung nicht ausgeräumt werden konnten. Die EU entzog die Zulassung mit Wirkung zum 7. Februar 2022.[3]
Zusatzstoffe, die im Endprodukt eine technologische Funktion erfüllen, werden grundsätzlich mit ihrer Funktionsklasse und danach mit Name oder E-Nummer angegeben, zum Beispiel „Konservierungsstoff Natriumnitrit“ oder „Konservierungsstoff E250“. Die LMIV kennt Ausnahmen: Bestimmte Stoffe, die nur über eine Zutat in das Lebensmittel gelangen und dort keine technologische Funktion mehr erfüllen, sowie Verarbeitungshilfsstoffe müssen nicht in der Zutatenliste erscheinen.[4]
Für einzelne Stoffe kommen Pflichthinweise dazu:
Manche Zusatzstoffe fallen zugleich unter die Allergenkennzeichnung. Schwefeldioxid und Sulfite müssen bei Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als insgesamt vorhandenes SO2, hervorgehoben werden.[4] Wie das funktioniert, liest du im Ratgeber Allergenkennzeichnung (LMIV).
Zugelassene Zusatzstoffe wurden für festgelegte Lebensmittel, Verwendungsbedingungen und Mengen bewertet. Daraus folgt weder, dass jeder Stoff für jede Person verträglich ist, noch dass beliebig hohe Mengen unbedenklich wären. Bewertungen können sich mit neuen Daten ändern.
Erstens kann die EFSA bei einzelnen Stoffgruppen feststellen, dass geschätzte Aufnahmen den ADI in bestimmten Bevölkerungsgruppen überschreiten. Zweitens können empfindliche Menschen auf wenige Stoffe mit allergischen oder pseudoallergischen Beschwerden reagieren. Drittens sagt die E-Nummer allein wenig über die ernährungsphysiologische Qualität des gesamten Produkts aus.
Welche Zusatzstoffe bei Allergien und Unverträglichkeiten tatsächlich eine Rolle spielen, klärt der Ratgeber E-Nummern und Allergene.
Auch Bio-Lebensmittel dürfen Zusatzstoffe enthalten, aber nur die in Anhang V Teil A der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 ausdrücklich zugelassenen Stoffe und Verwendungen.[5] Das EU-Bio-Logo bedeutet deshalb nicht „ohne Zusatzstoffe“. Für die Einordnung zählt weiterhin die konkrete Zutatenliste.
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Ampelo kostenlos testenDas E steht für Europa. Eine E-Nummer ist ein EU-weit einheitliches Kürzel für einen zugelassenen Zusatzstoff. Die Nummer benennt den konkreten Stoff, zum Beispiel E300 für Ascorbinsäure. Auf der Zutatenliste darf statt der Nummer auch der ausgeschriebene Name stehen.
In der EU sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Allein 315 davon wurden vor dem 20. Januar 2009 genehmigt und werden seit 2010 systematisch neu bewertet. Mehr als 70 Prozent dieser Neubewertungen hat die EFSA abgeschlossen.
Zugelassene Zusatzstoffe wurden für festgelegte Verwendungen und Mengen bewertet. Das ist kein Freibrief für beliebig hohe Mengen. Besondere Warnhinweise, neue Bewertungen und individuelle Unverträglichkeiten müssen getrennt betrachtet werden.
Der ADI ist die geschätzte Menge eines Stoffes pro Kilogramm Körpergewicht, die täglich lebenslang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Ein Zahlenwert wird nicht für jeden Zusatzstoff festgelegt.
Zusatzstoffe mit technologischer Funktion im Endprodukt werden grundsätzlich mit Funktionsklasse und Name oder E-Nummer angegeben. Ausnahmen gelten unter anderem für Verarbeitungshilfsstoffe und bestimmte über Zutaten eingebrachte Stoffe ohne technologische Funktion im Endprodukt.
Ja, aber nur die für die ökologische Produktion ausdrücklich zugelassenen Stoffe und Verwendungen aus Anhang V Teil A der EU-Verordnung 2021/1165.
Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei anhaltenden Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt. Ampelo ist ein Orientierungshilfsmittel und kein Medizinprodukt.
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