Du liest E250, E621 oder E330 auf einer Zutatenliste? Suche Nummer oder Namen und prüfe Funktion, aktuellen EU-Status und Vegan-Info. Historische und international verwendete Bezeichnungen sind separat erkennbar. Die Hintergründe erklärt unser Ratgeber Lebensmittelzusatzstoffe.
Standardmäßig siehst du die aktuelle EU-Liste. Wähle „Alle Status“, wenn du auch ältere oder international gebräuchliche Nummern suchst.
Kurkumin gibt Lebensmitteln einen gelben bis orangefarbenen Ton und steckt zum Beispiel in Currymischungen, Senf, Margarine und Käse.
Riboflavin gibt Lebensmitteln eine gelbe bis gelb-orange Farbe und steckt natürlich unter anderem in Milchprodukten und Getreide. Als Farbstoff findest du es zum Beispiel in Puddings, Desserts, Limonaden und Süßwaren.
Riboflavin gibt Lebensmitteln einen gelblichen Farbton und steckt zugleich als Vitamin B2 natürlich in Milchprodukten, Eiern und Getreide. Als Farbstoff findet es sich oft in Puddings, Desserts, Saucen und Getränken.
Riboflavin-5′-phosphat ist die phosphorylierte, wasserlösliche Form von Riboflavin (Vitamin B2) und färbt Lebensmittel gelblich. Es wird etwa in Getränken, Desserts und Süßwaren zum Färben eingesetzt.
5'-Phosphat Natriumsalz der Riboflavin (E101a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Tartrazin sorgt für eine intensive Gelbfärbung und steckt oft in Limonaden, Gummibärchen, Pudding und Fertigprodukten.
Alkannin (E103) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Chinolingelb gehört zu den künstlichen Farbstoffen und wird genutzt, um Produkte gelb zu färben. Es kommt zum Beispiel in Süßwaren, Getränken und Desserts vor.
Festgelb AB (E105) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Flavinmononukleotid (E106) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gelb 2G (E107) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gelborange S färbt Lebensmittel orangegelb und steckt oft in Süßigkeiten, Brausepulver, Limonaden, Knabbersnacks und manchen Backwaren oder Desserts.
Orange GGN (E111) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Echtes Karmin sorgt für rote bis rosa Farbtöne und wird oft in Süßwaren, Likören, Fleisch- und Wurstwaren, Joghurts und Desserts eingesetzt.
Zitrusrot 2 (E121) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Azorubin (auch Carmoisin genannt) sorgt für rote bis bordeauxrote Töne und steckt oft in Süßwaren, Götterspeise, Desserts, Getränken und Marzipanwaren.
Amaranth wird nur noch in wenigen Produkten wie Fischrogen und bestimmten Spirituosen verwendet und ist im Alltag selten anzutreffen.
Cochenillerot A färbt Lebensmittel kirsch- bis dunkelrot und findet sich häufig in Süßwaren, Fruchtdesserts und Getränken.
Scarlet GN (E125) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ponceau 6R (E126) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Erythrosin verleiht Lebensmitteln eine kirschrote bis rosa Farbe. Du findest ihn vor allem in kandierten Früchten wie Cocktailkirschen.
Rot 2G (E128) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Allurarot AC färbt Lebensmittel rot bis rötlich. Es wird unter anderem in Süßwaren, Getränken, Desserts und Backwaren eingesetzt.
Indanthron (E130) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Patentblau V ist ein künstlich hergestellter blauer Farbstoff. Er wird zum Färben von Lebensmitteln wie Süßwaren, Eis, Likören und Dekorationen für Backwaren eingesetzt.
Indigotin sorgt für blaue oder grüne Töne in Süßwaren, Eis und Backwaren und zählt zu den länger verwendeten Lebensmittelfarbstoffen.
Brilliantblau FCF wird verwendet, um Lebensmitteln eine blaue oder grüne Farbe zu geben. Du findest ihn oft in Süßigkeiten, Getränken, Speiseeis und Dekorationen.
Chlorophylle sind die natürlichen grünen Farbstoffe von Pflanzen. Sie färben zum Beispiel Süßwaren, Speiseeis und Liköre grün.
Chlorophylle sind die grünen Farbstoffe aus Blättern und anderen Pflanzenteilen. Sie werden eingesetzt, um Lebensmitteln einen grünen Farbton zu geben, etwa in Süßwaren oder Getränken.
Chlorophylline sind wasserlösliche Abkömmlinge des Chlorophylls, des grünen Farbstoffs aus Pflanzen. Sie färben zum Beispiel Süßwaren, Getränke und Speiseeis grün.
Sie sorgen für eine stabile grüne Färbung und werden zum Beispiel in Süßwaren, Likören, Speiseeis und Konserven von Gemüse oder Früchten eingesetzt.
Er entsteht, wenn das natürliche Blattgrün Chlorophyll mit Kupfer stabilisiert wird, und färbt zum Beispiel Bonbons, Liköre oder Speiseeis grün.
Sie werden aus dem Blattgrün von Pflanzen gewonnen und sorgen für eine stabile grüne Färbung, etwa in Süßwaren, Getränken oder Speiseeis.
Grün S wird zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, etwa in Süßwaren, Desserts und Tiefkühlerbsen.
Fast Green FCF (E143) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Karamell gibt vielen Lebensmitteln eine braune Farbe, etwa Cola und anderen Limonaden, Bier, Soßen, Backwaren und Süßwaren.
Die einfache Zuckerkulör entsteht ohne weitere Zusätze und färbt viele Lebensmittel braun. Du findest sie zum Beispiel in Backwaren, Essig, Spirituosen und manchen Süßwaren.
Er wird durch Erhitzen von Zucker mit Sulfit hergestellt und färbt Lebensmittel braun, etwa Spirituosen wie Whisky und Brandy oder bestimmte Saucen und Essige.
Er wird durch Erhitzen von Zucker unter Zusatz von Ammoniakverbindungen hergestellt und färbt unter anderem Bier, Backwaren, Soßen und Würzmittel.
Er gibt vielen Getränken ihre typische braune Farbe und steckt vor allem in Cola und anderen Softdrinks. Auch in manchen Saucen und Spirituosen kommt er vor.
Er sorgt für eine tiefschwarze bis braune Färbung und wird unter anderem in Süßwaren, Saucen, Fischkonserven und Dekoren eingesetzt.
Kienruß (E152) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Pflanzenkohle wird aus verkohltem pflanzlichem Material gewonnen und färbt schwarz. Du findest sie zum Beispiel in dunklen Süßwaren, Käse mit schwarzer Rinde oder schwarzem Brot und Gebäck.
Braun FK (E154) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Braun HT gibt Lebensmitteln einen braunen Farbton und steckt vor allem in Schokoladengebäck, Soßen und Süßwaren.
Diese Sammelnummer bezeichnet eine Stoffgruppe. Für die rechtliche Einordnung ist der jeweilige Einzelstoff maßgeblich.
Carotinoide kommen natürlich in Pflanzen vor, etwa in Karotten, Paprika und Tomaten. In Lebensmitteln werden sie unter anderem zum Färben von Margarine, Getränken und Süßwaren eingesetzt.
Carotine kommen natürlich in Karotten, Kürbis und Aprikosen vor und werden zum Färben von Margarine, Butter, Säften und Süßwaren verwendet.
Beta-Carotin kommt natürlich in Karotten, Kürbis und Süßkartoffeln vor und färbt unter anderem Margarine, Säfte, Käse und Süßwaren orange bis gelb.
Pflanzliche Carotine werden zum Beispiel aus Karotten oder Algen gewonnen und färben Lebensmittel wie Margarine, Säfte und Süßwaren gelblich bis orange.
Beta-carotin ist eine natürlich vorkommende Farbe und eine Vorstufe von Vitamin A. Es färbt zum Beispiel Margarine, Säfte, Süßigkeiten und Milchprodukte gelb bis orange.
Algencarotine werden meist aus der Alge Dunaliella salina gewonnen. Sie färben Lebensmittel gelblich bis orange und stecken etwa in Margarine, Getränken oder Süßwaren.
Annatto liefert die Farbstoffe Bixin und Norbixin und färbt gelb bis orange-rot. Du findest es oft in Käse wie Cheddar, in Margarine, Snacks und Backwaren.
Bixin ist der fettlösliche Farbstoff aus Annatto und sorgt für eine gelb-orange bis rötliche Färbung. Er steckt häufig in Käse (etwa Cheddar oder Mimolette), Butter und Margarine.
Norbixin ist die wasserlösliche Form des Annatto-Farbstoffs aus den Samen des Annattostrauchs. Er färbt Lebensmittel gelblich bis rötlich und kommt häufig in Käse und Snacks vor.
Die farbgebenden Hauptbestandteile sind Capsanthin und Capsorubin. Du findest E160c oft in Wurstwaren, Käse, Snacks, Saucen und Gewürzmischungen.
Lycopin verleiht reifen Tomaten ihre rote Farbe und wird daraus gewonnen. In Lebensmitteln sorgt es zum Beispiel in Soßen, Süßwaren oder Getränken für einen roten bis orangeroten Ton.
Er erzeugt orange bis rötliche Farbtöne und wird zum Beispiel in Getränken, Süßwaren, Soßen oder Backwaren eingesetzt.
Β-Apo-8′-carotinsäureethylester (E160f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Xanthophylle kommen natürlicherweise in vielen Pflanzen vor, etwa in grünem Blattgemüse, Mais und Eigelb, und sorgen dort für gelbe bis orange Töne.
Flavoxanthin (E161a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Lutein kommt natürlicherweise in Pflanzen wie Tagetes (Studentenblumen) und in grünem Blattgemüse vor. Als Zusatzstoff färbt es Lebensmittel gelb bis orange.
Cryptoxanthin (E161c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Rubixanthin (E161d) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Violaxanthin (E161e) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Rhodoxanthin (E161f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Canthaxanthin sorgt für rot-orange Töne und steckt zum Beispiel in manchen Wurst- und Fischwaren sowie in Tierfutter, das die Farbe von Eigelb oder Lachsfleisch beeinflusst.
Zeaxanthin (E161h) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Citranaxanthin (E161i) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Astaxanthin (E161j) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Betanin verleiht Lebensmitteln eine rote bis violette Färbung und steckt zum Beispiel in Süßigkeiten, Eis, Desserts und Fertigsaucen.
Anthocyane sind Farbstoffe, die in vielen Beeren, Trauben und Rotkohl vorkommen. Als Zusatzstoff färben sie zum Beispiel Süßigkeiten, Getränke und Marmeladen.
Cyanidin (E163a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Delphinidin (E163b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Malvidin (E163c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Pelargonidin (E163d) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Peonidin (E163e) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Petunidin (E163f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Safran (E164) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gardenia Blau (E165) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sandelholz (E166) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumcarbonat ist im Grunde Kalk und wird unter anderem in Backwaren, Kaugummi und als Trennmittel eingesetzt.
Calciumcarbonat ist eine natürlich vorkommende Kalkverbindung, die als weißes Farbmittel und Stabilisator dient. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Süßigkeiten und als Trennmittel in verschiedenen Lebensmitteln.
Sie liefert Calcium. Zu den genauen Einsatzbereichen in Lebensmitteln liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.
Titandioxid wurde eingesetzt, um Lebensmittel strahlend weiß zu färben, etwa Kaugummi, Dragees oder Zuckerglasuren. In neuen Produkten findest du es heute kaum noch.
Sie sorgen je nach Verbindung für gelbe, rote, braune oder schwarze Töne. Du findest sie zum Beispiel in Dragees, Zuckerwaren oder dekorierten Backwaren.
Er sorgt für schwarze bis graue Farbtöne und wird zum Beispiel in Dragees, Überzügen von Süßwaren und manchen Backwaren eingesetzt.
Er verleiht Lebensmitteln einen roten bis braunroten Ton und steckt zum Beispiel in Dragees, Zuckerwaren und Wurstwaren-Überzügen.
Es wird zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, etwa bei Dragees, Zuckerwaren oder Überzügen. Der Farbton reicht von Gelb bis Ocker.
Aluminium wird vor allem als dekorativer Überzug genutzt, etwa für die metallisch glänzende Oberfläche von Zuckerwaren und Verzierungen auf Backwaren wie Pralinen oder Torten.
Du findest Silber meist als glänzenden Überzug auf Süßwaren, etwa silbrige Zuckerperlen auf Pralinen, Torten und feinem Gebäck.
Gold wird als dünne Blättchen oder Pulver zur Verzierung verwendet, etwa auf Pralinen, Torten oder in einigen Likören.
Der Farbstoff wird vor allem eingesetzt, um die Rinde von Käse rot bis rosa einzufärben. In das Innere des Käses gelangt er dabei in der Regel nicht.
Tannine (E181) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Orcein (E182) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sorbinsäure hemmt das Wachstum von Schimmelpilzen und Hefen. Sie kommt häufig in Käse, Backwaren, Trockenfrüchten, Wein sowie in Soßen und Dressings vor.
Natriumsorbat (E201) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kaliumsorbat ist das Kaliumsalz der Sorbinsäure und hemmt das Wachstum von Schimmel und Hefen. Es steckt oft in Käse, Backwaren, Margarine, Trockenfrüchten sowie in Soßen und Getränken.
Calciumsorbat (E203) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Heptylparaben (E209) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Benzoesäure hemmt das Wachstum von Hefen, Schimmel und Bakterien. Sie steckt häufig in sauren Lebensmitteln wie Softdrinks, Fruchtsäften und eingelegtem Gemüse.
Natriumbenzoat hemmt Bakterien und Pilze vor allem in sauren Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Fruchtprodukten und Marinaden.
Kaliumbenzoat hemmt das Wachstum von Hefen, Schimmel und Bakterien. Es findet sich oft in sauren Lebensmitteln wie Softdrinks, Fruchtsäften, Soßen, eingelegtem Gemüse und Dressings.
Calciumbenzoat ist das Calciumsalz der Benzoesäure und gehört zu den Benzoaten. Solche Konservierungsstoffe nutzt man vor allem in sauren Lebensmitteln wie Softdrinks, sauren Saucen oder eingelegtem Gemüse.
Ethylparaben hemmt das Wachstum von Bakterien, Schimmel und Hefen. Es kommt in einigen verarbeiteten Lebensmitteln vor und wird auch in Kosmetik eingesetzt.
PHB-Ester werden als Konservierungsstoffe eingesetzt, um Lebensmittel vor Schimmel und Bakterien zu schützen. Wo genau dieser Stoff vorkommt, ist nicht eindeutig dokumentiert.
4-Hydroxybenzoesäurepropylester (E216) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat (E217) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Er hemmt das Wachstum von Schimmel und Hefen und wird in Lebensmitteln als Konservierungsmittel verwendet.
Es ist das Natriumsalz von Methyl-4-hydroxybenzoat (Methylparaben). Parabene werden eingesetzt, um Lebensmittel vor Schimmel und Bakterien zu schützen.
Schwefeldioxid hält Lebensmittel haltbar und schützt ihre Farbe, etwa in Trockenfrüchten, Wein und hellem Trockengemüse. Empfindliche Menschen, besonders mit Asthma, können auf Sulfite reagieren.
Natriumsulfit hält Lebensmittel länger haltbar und schützt sie vor Verfärbung. Du findest es zum Beispiel in Trockenfrüchten, Wein und verarbeiteten Kartoffelprodukten.
Natriumhydrogensulfit gibt beim Lösen schweflige Säure ab und wird vor allem in Wein, Trockenfrüchten und manchen Fruchtsäften verwendet, um Verfärbung und Verderb zu bremsen.
Es setzt schweflige Säure frei und hemmt so Mikroben und Verfärbungen. Du findest es oft in Trockenfrüchten, Wein und hellen Fruchtsäften.
Sulfite kommen vor allem in Wein, Trockenfrüchten, eingelegtem Gemüse und Kartoffelprodukten vor. Manche Menschen reagieren empfindlich auf Sulfite.
Kaliumsulfit (E225) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sulfite wie Calciumsulfit werden vor allem zum Konservieren eingesetzt, etwa bei Trockenfrüchten, Wein oder verarbeiteten Kartoffelprodukten. Auf der Zutatenliste steht oft der Sammelbegriff Sulfite.
Wie andere Sulfite findest du es vor allem in Wein und Trockenfrüchten. Beim Lösen setzt es schweflige Säure frei.
Sulfite wie dieses machen vor allem Wein, Trockenfrüchte oder eingelegtes Gemüse haltbar und schützen vor Verfärbung. Bei einer Sulfit-Empfindlichkeit lohnt ein Blick auf die Zutatenliste.
Biphenyl (E230) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Orthophenylphenol (E231) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumorthophenylphenol (E232) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Thiabendazol (E233) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Nisin ist ein natürliches Peptid, das von Milchsäurebakterien gebildet wird und das Wachstum bestimmter Bakterien hemmt. Du findest es vor allem in Schmelzkäse und manchen Käsesorten.
Natamycin wird vor allem zur Oberflächenbehandlung von Hartkäse und getrockneten Wurstwaren eingesetzt, um Schimmelbildung an der Rinde zu hemmen.
Ameisensäure (E236) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumformiat (E237) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumformiat (E238) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Hexamethylentetramin wirkt gegen Mikroorganismen und kommt vor allem bei bestimmten Käsesorten wie italienischem Provolone zum Einsatz.
Formaldehyd (E240) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Guaicum Gummi (E241) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Dimethyldicarbonat wird zur Kaltentkeimung von Getränken eingesetzt, etwa bei Erfrischungsgetränken, Eistee, Sportgetränken oder alkoholfreiem Wein. Es wird kurz vor der Abfüllung zugesetzt.
Ethyllauroylarginat wird eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien zu hemmen. Du findest es zum Beispiel in manchen Wurst- und Fleischwaren.
Glykolipide sind Verbindungen aus einem Zucker- und einem Fettanteil. Zu konkreten Einsatzgebieten in Lebensmitteln liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.
Kaliumnitrit wird beim Pökeln von Fleisch- und Wurstwaren eingesetzt, etwa bei Schinken, Salami oder Kasseler. Es hemmt das Wachstum bestimmter Bakterien und stabilisiert die rote Farbe.
Es wird vor allem zum Pökeln von Fleischwaren wie Wurst, Schinken und Speck eingesetzt, wo es die Farbe stabilisiert und das Wachstum von Bakterien hemmt.
Natriumnitrat wird vor allem beim Pökeln eingesetzt und findet sich häufig in Wurst, Schinken und gereiftem Käse. Es trägt zur Haltbarmachung und zur roten Färbung von Fleischwaren bei.
Du findest Kaliumnitrat vor allem in gepökelten Fleisch- und Wurstwaren sowie in einigen Käsesorten, wo es die Haltbarkeit unterstützt. Es ist auch als Salpeter bekannt.
Essigsäure ist der saure Hauptbestandteil von Essig. Du findest sie unter anderem in Salatdressings, eingelegtem Gemüse, Senf und Marinaden.
Es wird eingesetzt, um den Säuregrad von Lebensmitteln zu regulieren und Produkte haltbarer zu machen. Du findest es zum Beispiel in eingelegten oder konservierten Lebensmitteln.
Es handelt sich um die Natriumsalze der Essigsäure. Du findest sie oft in Brot- und Backwaren, Chips sowie in eingelegten und marinierten Produkten, wo sie Geschmack und Haltbarkeit beeinflussen.
Es sorgt für einen leicht säuerlichen Geschmack und hält Lebensmittel länger frisch. Du findest es zum Beispiel in Chips, Brot und Backwaren sowie in eingelegten und marinierten Produkten.
Natriumdiacetat ist eine Verbindung aus Natriumacetat und Essigsäure. Es wird vor allem in Brot und Backwaren, Snacks und Würzmischungen eingesetzt, oft als Geschmacksgeber für die typische Essignote.
Calciumacetat hilft, das Wachstum von Schimmel und Bakterien zu hemmen. Du findest es zum Beispiel in Backwaren sowie in einigen verpackten Brot- und Teigwaren.
Ammoniumacetat (E264) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Dehydroessigsäure (E265) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumdehydroacetat (E266) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gepufferter Essig wird aus Essig gewonnen und in einer milderen, weniger sauren Form eingesetzt. Du findest ihn vor allem in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren sowie in Fertiggerichten.
Milchsäure entsteht natürlich bei der Milchsäuregärung. Du findest sie in Sauermilchprodukten wie Joghurt, in Sauerkraut, Sauerteigbrot und eingelegtem Gemüse.
Sie wird vor allem in abgepacktem Brot und Backwaren eingesetzt, um Schimmelbildung zu verzögern. In kleinen Mengen entsteht Propionsäure auch natürlich, etwa in gereiftem Käse.
Natriumpropionat ist das Natriumsalz der Propionsäure und wird vor allem in Backwaren wie Brot und Gebäck eingesetzt, wo es Schimmel und Schmierigkeit vorbeugt.
Calciumpropionat schützt vor allem Backwaren wie Brot und Toastbrot vor Schimmel und Bakterien. Du findest es häufig in abgepackten Brot- und Gebäckprodukten.
Es hemmt vor allem Schimmel und wird typischerweise in Backwaren wie abgepacktem Brot und Brötchen eingesetzt, um sie länger haltbar zu machen.
Borsäure ist eine schwache anorganische Säure. Als Zusatzstoff wird sie vor allem im Zusammenhang mit der Konservierung von Kaviar und Fischrogen genannt.
Natriumtetraborat, auch Borax genannt, wird heute vor allem im Zusammenhang mit echtem Kaviar und Kaviar-Ersatz erwähnt, wo es als Konservierungsmittel dient.
Es sorgt für die Kohlensäure in Getränken wie Mineralwasser, Limonaden und Bier. Außerdem dient es als Treibgas und zum Verdrängen von Sauerstoff in Verpackungen.
Äpfelsäure kommt natürlich in Äpfeln und anderem Obst vor und sorgt für einen sauren Geschmack. Du findest sie oft in Süßwaren, Erfrischungsgetränken und Fruchtzubereitungen.
Sie sorgt für einen sauren Geschmack und wird unter anderem in Backwaren, Getränkepulvern, Süßwaren und Fertigdesserts verwendet.
Ascorbinsäure ist die chemische Bezeichnung für Vitamin C. Sie wird vielen Lebensmitteln zugesetzt, damit sie nicht so schnell braun oder ranzig werden, etwa Säften, Obstkonserven und Wurst.
Es schützt Lebensmittel vor dem Verderb durch Sauerstoff und hält so Farbe und Geschmack stabil. Du findest es oft in Wurst- und Fleischwaren sowie in Getränken.
Es schützt Lebensmittel vor dem Verfärben durch Sauerstoff und steckt unter anderem in verarbeitetem Fleisch, Wurst, Obst- und Gemüsekonserven sowie in Getränken.
Kaliumascorbat (E303) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie schützen vor allem fetthaltige Lebensmittel vor dem Ranzigwerden, etwa Speiseöle, Margarine und Wurstwaren. Anders als reines Vitamin C sind sie fettlöslich und wirken daher direkt in der Fettphase.
Es schützt fetthaltige Lebensmittel vor dem Ranzigwerden und steckt zum Beispiel in Pflanzenölen, Margarine, Backwaren und Säuglingsnahrung.
Es ist ein Ester aus Ascorbinsäure (Vitamin C) und Stearinsäure und wird in fetthaltigen Lebensmitteln eingesetzt, um Fette und Öle vor dem Ranzigwerden zu schützen.
Diese pflanzlichen Extrakte sind reich an Tocopherolen (Vitamin E) und werden eingesetzt, um Fette und Öle vor dem Ranzigwerden zu schützen. Du findest sie etwa in Speiseölen, Margarine und fetthaltigen Backwaren.
Es schützt fetthaltige Lebensmittel vor dem Ranzigwerden und kommt natürlich in Pflanzenölen vor. Eingesetzt wird es etwa in Ölen, Margarine und fetthaltigen Fertigprodukten.
D-Alpha-Tocopherol (E307a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Konzentrierter Tocopherol (E307b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
DL-Alpha-Tocopherol (E307c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gamma-Tocopherol gehört zu den Tocopherolen, einer Gruppe von Vitamin-E-Verbindungen. Zu seiner Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.
Delta-Tocopherol gehört zur Vitamin-E-Familie und schützt Fette und Öle vor dem Ranzigwerden. Es kommt natürlich in pflanzlichen Ölen vor und wird oft in fetthaltigen Lebensmitteln eingesetzt.
Es soll Fette und Öle vor dem Ranzigwerden durch Sauerstoff schützen. Eingesetzt wird es zum Beispiel in fetthaltigen Produkten wie Speiseölen, Margarine, Knabbergebäck und Kaugummi.
Octylgallat (E311) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Dodecylgallat (E312) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ethyl gallate (E313) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Guajak (E314) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Isoascorbinsäure schützt Lebensmittel vor dem Verderb durch Sauerstoff und hilft, die Farbe zu erhalten. Sie kommt häufig in gepökelten Fleisch- und Wurstwaren sowie in Fischprodukten vor.
Natriumisoascorbat wird als Antioxidationsmittel genutzt, das die Farbe stabilisiert. Du findest es vor allem in Fleisch- und Wurstwaren, wo es die Umrötung unterstützt.
Kaliumisoascorbat (E317) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumerythorbat (E318) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird eingesetzt, um Fette und Öle vor dem Ranzigwerden zu schützen. Du findest es oft in frittierten Snacks, Knabbereien und stark fetthaltigen Fertigprodukten.
Es schützt vor allem Fette und Öle davor, ranzig zu werden, und steckt oft in Knabbereien, Backwaren, Kaugummi, Brühwürfeln und Fertiggerichten.
Es schützt Fette und Öle vor dem Ranzigwerden und findet sich oft in Kaugummi, Knabbergebäck, Brüh- und Suppenpulver sowie in fetthaltigen Fertigprodukten.
Lecithine werden meist aus Soja, Raps oder Sonnenblumen gewonnen. Du findest sie oft in Schokolade, Backwaren, Margarine und Fertigsoßen, wo sie Zutaten geschmeidig halten.
Lecithin sorgt dafür, dass sich Fett und Wasser gut verbinden. Du findest es häufig in Schokolade, Margarine und Backwaren.
Es entsteht aus Lecithin (meist aus Soja oder Sonnenblumen), das teilweise enzymatisch aufgespalten wird. Es hilft, Fett und Wasser zu verbinden, etwa in Backwaren, Margarine oder Schokolade.
Haferlecithin (E322a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Anoxomer (E323) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ethoxyquin (E324) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumlactat hält Produkte feucht und wird oft in Fleisch- und Wurstwaren, Käse sowie in manchen Backwaren eingesetzt. Es kann den Geschmack abrunden und die Haltbarkeit unterstützen.
Kaliumlactat wird als Feuchthaltemittel eingesetzt und findet sich oft in Fleisch- und Wurstwaren sowie verarbeiteten Lebensmitteln.
Es wird unter anderem als Säureregulator und Festigungsmittel eingesetzt, etwa in Backwaren, Käse, Süßwaren und manchen Getränken.
Ammoniumlactat (E328) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Magnesiumlactat (E329) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Citronensäure gibt einen sauren Geschmack, reguliert den Säuregrad und schützt die Farbe. Sie steckt in sehr vielen Lebensmitteln, von Getränken über Süßwaren bis zu Konserven.
Es handelt sich um die Natriumsalze der Zitronensäure, die den Säuregrad einstellen und Zutaten binden. Du findest sie oft in Schmelzkäse, Getränken, Marmeladen und Milchprodukten.
Es reguliert den Säuregrad und bindet Metallionen, wodurch Farbe und Konsistenz stabil bleiben. Eingesetzt wird es zur Säureregulierung in verschiedenen verarbeiteten Lebensmitteln.
Es bindet Mineralstoffe und hält den Säuregrad stabil. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Getränken und Milchprodukten.
Es reguliert den Säuregrad und wird unter anderem in Schmelzkäse, Getränken und Milchprodukten verwendet, wo es auch als Emulgiersalz dienen kann.
Kaliumcitrate werden eingesetzt, um den Säuregrad zu regulieren und Produkte stabil zu halten. Du findest sie zum Beispiel in Getränken, Milchprodukten und Backwaren.
Monokaliumcitrat reguliert den Säuregrad und bindet Metallionen. Du findest es zum Beispiel in Erfrischungsgetränken, Marmeladen und Konserven.
Es bindet Metallionen und hält den Säuregrad konstant. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Milchpulver, Backwaren und Getränken.
Du findest Calciumcitrat oft in Getränken, Milchprodukten und Konfitüren, wo es die Säure ausgleicht und die Textur stabilisiert. Es dient auch als Calciumquelle.
Es bindet Metallionen (Sequestrant) und hilft, die Konsistenz von Lebensmitteln stabil zu halten. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.
Es bindet Metallionen und hilft, die Konsistenz und Säure von Lebensmitteln zu stabilisieren. So kann es die Verarbeitung und Haltbarkeit verschiedener Produkte unterstützen.
Es bindet Mineralstoffe und kann helfen, die Konsistenz eines Produkts stabil zu halten. Außerdem kann es Lebensmittel mit Calcium anreichern.
Weinsäure kommt natürlich vor allem in Weintrauben vor. In Lebensmitteln findest du sie häufig in Getränken, Süßwaren und Backwaren, wo sie sauer schmeckt und die Haltbarkeit unterstützt.
Natriumtartrate sind die Natriumsalze der Weinsäure. Sie werden in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um die Konsistenz zu stabilisieren und Metallspuren zu binden.
Es bindet Metallionen und kann helfen, die Konsistenz und Haltbarkeit von verarbeiteten Lebensmitteln stabil zu halten.
Dinatriumtartrat bindet Metallspuren und hilft, Lebensmittel stabil zu halten, indem es als Komplexbildner und Stabilisator wirkt.
Kaliumtartrate stehen mit dem Weinstein in Verbindung, der sich beim Reifen von Wein bildet. Du findest sie unter anderem in Wein und Backwaren, wo sie den Säuregehalt steuern.
Monokaliumtartrat wird aus Weinsäure gewonnen und reguliert den Säuregehalt. Du findest es zum Beispiel in Backwaren und Backpulver sowie in manchen Getränken.
Dikaliumtartrat ist mit der Weinsäure verwandt, die natürlicherweise in Weintrauben vorkommt. Es wird in der Lebensmittelproduktion als Säureregulator eingesetzt.
Das Kalium-Natrium-Salz der Weinsäure, auch Rochellesalz genannt, bindet Metallspuren und stabilisiert die Konsistenz. Es wird unter anderem als Schmelzsalz in Schmelzkäse eingesetzt.
Sie sorgt für einen sauren Geschmack und stabilisiert Produkte. Bekannt ist sie vor allem als Säuerungsmittel in Cola-Getränken.
Natriumphosphate binden Wasser, halten Mischungen geschmeidig und regeln den Säuregrad. Du findest sie oft in Schmelzkäse, Wurstwaren und Backwaren.
Es steckt zum Beispiel in Schmelzkäse, Wurstwaren und Backpulver, wo es Textur und Konsistenz beeinflusst. Phosphate dieser Art gehören zu den häufiger verwendeten Zusatzstoffen.
Dinatriumphosphat steckt oft in Schmelzkäse, Kondensmilch und Instant-Pudding, wo es als Schmelzsalz wirkt und die Konsistenz sowie den Säuregrad reguliert.
Trinatriumphosphat hilft, Zutaten zu binden und die Konsistenz stabil zu halten. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Backwaren und manchen Fertiggerichten.
Kaliumphosphate werden aus Phosphorsäure und Kalium gewonnen und kommen oft in Schmelzkäse, Wurstwaren, Backwaren sowie in Instant- und Pulverprodukten vor.
Es dient unter anderem als Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel und zur Bindung von Mineralstoffen. Eingesetzt wird es zum Beispiel in Schmelzkäse, Backwaren und pulverförmigen Lebensmitteln.
Du findest es oft in Schmelzkäse, Kaffeeweißer, Pulvergetränken und Fleischwaren, wo es die Konsistenz stabilisiert und den Säuregrad reguliert.
Es bindet Wasser und Metallionen und hält Mischungen geschmeidig. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Milchpulver, Kaffeeweißer und verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren.
Calciumphosphate sind Calciumsalze der Phosphorsäure. Du findest sie zum Beispiel in Backpulver, Backwaren, Schmelzkäse und manchen Milch- und Pulverprodukten.
Monocalciumphosphat steckt vor allem in Backpulver und Backwaren, wo es zusammen mit Natron für die Lockerung des Teigs sorgt. Es findet sich außerdem in manchen Milcherzeugnissen und Fertigprodukten.
Dicalciumphosphat liefert Calcium und Phosphat und wird unter anderem in Backwaren, Backpulver und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt.
Tricalciumphosphat hält pulverförmige Lebensmittel rieselfähig und bindet Feuchtigkeit. Du findest es etwa in Speisesalz, Trockenmischungen, Backpulver und manchen Milchpulvern.
Ammoniumphosphat (E342) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Magnesiumphosphate werden in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, etwa um die Konsistenz und Beschaffenheit eines Produkts zu unterstützen. Welche konkreten Lebensmittel betroffen sind, steht jeweils in der Zutatenliste.
Es wird in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um die Konsistenz zu unterstützen und die Beschaffenheit stabil zu halten.
Dimagnesiumphosphat liefert Magnesium und Phosphat und wird unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln sowie als Stabilisator eingesetzt. Es bindet und stabilisiert die Konsistenz von Lebensmitteln.
Lecithin Citrat (E344) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Trimagnesiumdicitrat ist in der EU als Stabilisator und Trennmittel für feste Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die amtliche Bezeichnung lautet E345(i).
Ammoniummalat (E349) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriummalate leiten sich von der natürlich in Äpfeln vorkommenden Apfelsäure ab. Sie werden unter anderem verwendet, um Lebensmittel feucht zu halten und den Säuregrad anzupassen.
Natriummalat hilft als Feuchthaltemittel, Lebensmittel feucht zu halten und ihre Beschaffenheit zu bewahren.
Es ist ein Natriumsalz der Apfelsäure und kann in Lebensmitteln Feuchtigkeit binden. Wo genau es eingesetzt wird, ist hier nicht näher bekannt.
Apfelsäure kommt natürlich in Früchten wie Äpfeln vor. Kaliummalat ist das Kaliumsalz dieser Säure und wird als Zusatzstoff in Lebensmitteln eingesetzt.
Calciummalat ist eine Calciumverbindung der Apfelsäure. Zu den konkreten Einsatzbereichen in Lebensmitteln liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.
Es verbindet Calcium mit dem Säuerungsmittel Apfelsäure. Die Apfelsäure kommt natürlich in vielen Früchten wie Äpfeln vor.
Calciumhydrogenmalat gehört zur Gruppe der Malate, also zu den Salzen der Apfelsäure. Diese Verbindungen leiten sich chemisch von der natürlich vorkommenden Apfelsäure ab.
Metaweinsäure entsteht aus Weinsäure und wird genutzt, um in Wein die Bildung von Weinstein-Kristallen zu verzögern. Du findest sie daher vor allem in Wein.
Es leitet sich von der Weinsäure ab, die natürlich in Trauben vorkommt. In Lebensmitteln dient es unter anderem als Säureregulator und Trennmittel.
Sie sorgt für einen sauren Geschmack und findet sich zum Beispiel in Backpulver, Brausepulver und Pulvern für Götterspeise oder Wackelpudding.
Es gehört zur Gruppe der Salze der Adipinsäure und wird in Lebensmitteln eingesetzt, um den Säuregehalt einzustellen und einen leicht sauren Geschmack zu geben.
Adipate sorgen für einen sauren Geschmack und halten den Säuregehalt stabil. Du findest sie zum Beispiel in Getränkepulvern, Back- und Dessertmischungen.
Ammoniumadipat (E359) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumsuccinat ist das Natriumsalz der Bernsteinsäure (Succinat) und wird Lebensmitteln als Zusatzstoff zugesetzt.
Natriumfumarat (E365) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kaliumfumarat (E366) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumfumarat (E367) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ammoniumfumarat (E368) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
1,4-Heptonolacton (E370) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Nikotinsäure (E375) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Triammoniumcitrat ist ein Salz der Zitronensäure. Es kann den Säuregrad eines Produkts beeinflussen und wird technologisch in der Lebensmittelherstellung eingesetzt.
Ammoniumeisen-III-citrat (E381) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumglycerophosphat (E383) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Isopropylcitrate (E384) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
EDTA bindet Metallspuren und schützt so Farbe und Geschmack. Du findest es oft in Mayonnaise, Dressings, Konserven und eingelegtem Gemüse.
Thiodipropionsäure (E388) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Phytinsäure (E391) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Rosmarinextrakt verzögert das Ranzigwerden von Fetten und Ölen. Du findest ihn zum Beispiel in Wurstwaren, Fertiggerichten, Snacks und Speiseölen.
Calcium lactobionate (E399) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Alginsäure wird aus Braunalgen gewonnen und bindet Wasser zu einer gelartigen Masse. Sie steckt oft in Cremes, Soßen, Puddings und Streichprodukten, um diese zu verdicken und zu stabilisieren.
Es bindet Wasser und sorgt für eine cremige Konsistenz. Eingesetzt wird es zum Beispiel in Speiseeis, Puddings, Soßen und Cremes.
Kaliumalginat ist das Kaliumsalz der Alginsäure, die aus Braunalgen gewonnen wird. Es bindet Wasser und gibt Produkten wie Puddings, Soßen, Desserts oder Milchprodukten eine cremige Konsistenz.
Es ist ein Ammoniumsalz der Alginsäure, die aus Braunalgen gewonnen wird. Es bindet Wasser und sorgt für Konsistenz, etwa in Soßen, Desserts oder Streichcremes.
Es wird in Lebensmitteln vor allem als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel eingesetzt. So lassen sich die Konsistenz und Struktur eines Produkts beeinflussen.
Es bindet Wasser und stabilisiert Schaum sowie Emulsionen. Du findest es zum Beispiel als Schaumstabilisator in manchen Biersorten.
Agar-Agar wird aus Meeresalgen gewonnen und bildet feste Gele. Du findest es etwa in Marmeladen, Gelees, Desserts und als vegane Alternative zu Gelatine.
Carrageen wird aus Rotalgen gewonnen und sorgt für eine cremige, gebundene Konsistenz. Du findest es oft in Milchprodukten, Pflanzendrinks, Desserts und Wurstwaren.
Verarbeitete Euchema-Algen werden aus Rotalgen gewonnen und wirken verdickend und stabilisierend. Du findest sie zum Beispiel in Milchprodukten, Desserts, pflanzlichen Drinks und Wurstwaren.
Bakers yeast glycan (E408) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Arabinogalactan (E409) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Johannisbrotgummi bindet Wasser und gibt Produkten eine cremige Konsistenz. Du findest es zum Beispiel in Speiseeis, Soßen, Milchprodukten und Backwaren.
E411 ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird aus den Samen der Guarbohne gewonnen und bindet Wasser. Du findest es oft in Eis, Soßen, Backwaren und glutenfreien Produkten.
Traganth wird aus dem Saft bestimmter Astragalus-Sträucher gewonnen. Du findest es zum Beispiel in Dressings, Soßen und Süßwaren, wo es für eine cremige oder gebundene Konsistenz sorgt.
Gummi arabicum wird aus dem Harz afrikanischer Akazien gewonnen. Du findest es zum Beispiel in Weingummi, Kaugummi, Überzügen von Dragees sowie in einigen Getränken und Backwaren.
E414a ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird durch Fermentation gewonnen und macht Lebensmittel dickflüssiger oder stabiler. Du findest es oft in Dressings, Soßen, Backwaren und glutenfreien Produkten.
Es bindet Wasser und kann Lebensmitteln eine festere oder cremigere Konsistenz geben sowie Zutaten stabil miteinander verbinden.
Tarakernmehl wird aus den Samen des Tarastrauchs gewonnen und bindet Wasser. Du findest es zum Beispiel in Eiscreme, Soßen, Desserts und Milchprodukten.
Gellan wird von Bakterien gebildet und sorgt für eine geleeartige oder cremige Textur. Es steckt zum Beispiel in pflanzlichen Milchalternativen, Desserts, Marmeladen und Soßen.
Ghatti-Gummi (E419) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sorbit findet sich vor allem in zuckerfreien Kaugummis und Bonbons, in Diabetiker-Produkten sowie in Backwaren und Trockenfrüchten. Es sorgt für Süße und hält Feuchtigkeit im Produkt.
D-Glucitol, besser bekannt als Sorbit, ist ein Zuckeraustauschstoff mit leicht süßem Geschmack. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Backwaren und Diabetiker-Produkten.
Sorbitsirup hält Lebensmittel feucht und verleiht ihnen eine milde Süße. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis und Bonbons, Backwaren sowie in Diabetiker- und Light-Produkten.
Mannit ist ein Zuckeralkohol mit leicht süßem Geschmack. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons und Dragees, wo er auch als Trennmittel auf der Oberfläche eingesetzt wird.
Glycerin bindet Wasser und hält Lebensmittel geschmeidig. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Kaugummi, Süßigkeiten und Riegeln.
Curdlan (E424) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Konjak wird aus der Wurzel der Konjakpflanze gewonnen und bindet Wasser stark. Du findest es oft in Konjak-Nudeln, veganen Gelee-Produkten und manchen Süßwaren.
Konjakgummi wird aus der Knolle der asiatischen Konjakpflanze gewonnen und bindet Flüssigkeit. Du findest es zum Beispiel in Konjak-Nudeln, veganen Gelees, Süßwaren und manchen Soßen.
Konjak-glucomannan ist ein Ballaststoff aus der Knolle der Konjakpflanze. Es wird zum Andicken und Stabilisieren genutzt, etwa in Konjak-Nudeln, Gelees und Diätprodukten.
Er wird als Verdickungs-, Stabilisierungs- und Emulgiermittel genutzt und findet sich etwa in Getränken, Nudeln und Milchprodukten.
Cassia-gummi wird aus gemahlenen Samen der Cassia-Pflanze gewonnen. Es bindet Wasser und wird in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um die Konsistenz zu beeinflussen.
Gelatine (E428) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Pepton (E429) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Polyoxyethylene (8) stearate (E430) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Polyoxyethylen(40)stearat verbindet wasser- und fettlösliche Bestandteile und hält Mischungen stabil. Es wird als Emulgator eingesetzt.
Auch Polysorbat 20 genannt, hilft es Wasser und Fett zu verbinden. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Soßen, Desserts und Speiseeis.
Polysorbat 80 hilft, Fett und Wasser zu verbinden. Du findest es zum Beispiel in Speiseeis, Backwaren, Soßen und einigen Süßwaren.
Er hilft, Wasser und Fett miteinander zu verbinden und Mischungen stabil zu halten. Du findest ihn zum Beispiel in Backwaren, Desserts und Speiseeis.
Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Mischungen stabil zu halten. Du findest ihn oft in Backwaren, Desserts, Süßwaren und Speiseeis.
Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen stabil zu halten. Du findest ihn zum Beispiel in Backwaren, Speiseeis und manchen Dessertprodukten.
Pektine kommen natürlicherweise in Obst wie Äpfeln und Zitrusfrüchten vor. In Lebensmitteln findest du sie vor allem in Konfitüren, Marmeladen, Gelees und manchen Fruchtjoghurts.
Pektin wird aus pflanzlichem Material wie Apfeltrester oder Zitrusschalen gewonnen. Du findest es vor allem in Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstrichen und manchen Milchprodukten.
Es entsteht durch eine chemische Behandlung von Pektin, das natürlicherweise in Früchten vorkommt. Du findest es vor allem in Konfitüren, Marmeladen und Fruchtaufstrichen.
Pectin (E440a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sodium pectate (E440a(ii)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Potassium pectate (E440a(iii)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ammonium Pectate (E440a(iv)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Amidiertes Pektin (E440b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Superglycerinated hydrogenated rapeseed oil (E441) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie werden vor allem in Schokolade und Kakaoerzeugnissen eingesetzt, wo sie die Masse geschmeidig halten und das Fließverhalten verbessern. Du findest sie daher häufig in Schokoladenüberzügen und Pralinen.
Bromiertes Pflanzenöl (E443) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
SAIB hilft, Trübstoffe und Aromaöle gleichmäßig in der Flüssigkeit zu halten. Du findest ihn vor allem in trüben, nicht alkoholischen Erfrischungsgetränken.
Er hält Aroma- und Trübungsstoffe gleichmäßig verteilt und wird vor allem in trüben Erfrischungsgetränken und Limonaden mit Zitrusgeschmack eingesetzt.
Succistearin (E446) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Diphosphate sind Salze der Diphosphorsäure und kommen häufig in Backpulver, Schmelzkäse, verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren sowie in Fertigprodukten vor.
Dinatriumdiphosphat hilft, Zutaten zu binden und die Konsistenz stabil zu halten. Du findest es oft in Backpulver, Backwaren, Schmelzkäse und verarbeiteten Fleisch oder Fischprodukten.
Trinatriumdiphosphat gehört zu den Diphosphaten und steckt vor allem in Schmelzkäse, Backwaren und verarbeiteten Fleisch- und Fischerzeugnissen. Dort bindet es Wasser und hält die Mischung gleichmäßig.
Tetranatriumdiphosphat gehört zu den Diphosphaten und bindet unter anderem Wasser und Mineralstoffe. Du findest es etwa in Schmelzkäse, Fleisch- und Wurstwaren und einigen Fertiggerichten.
Es ist ein Kaliumsalz der Diphosphorsäure und gehört zur Gruppe der Diphosphate (E450). Diese werden oft in Brüh- und Kochwürsten, Schmelzkäse und Backwaren verwendet.
Tetrakaliumdiphosphat gehört zu den Diphosphaten und wird in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, etwa in Schmelzkäse, Fleisch- und Wurstwaren sowie in manchen Backwaren.
Es gehört zur Gruppe der Diphosphate und kommt unter anderem in Backwaren, Backtriebmitteln, Schmelzkäse und verarbeiteten Fleischwaren vor.
Es gehört zur Gruppe der Diphosphate (Pyrophosphate) und kommt unter anderem in Backwaren, Backpulver und Backmischungen vor, wo es als Bestandteil von Backtriebmitteln wirkt.
Diphosphate gehören zur Gruppe der Phosphate und werden zum Beispiel in Backwaren, Schmelzkäse, Fleischwaren und Brühpulvern eingesetzt, etwa um die Konsistenz zu beeinflussen.
Tripolyphosphate binden Wasser und Mineralstoffe und kommen häufig in Wurst- und Fleischwaren, Schmelzkäse sowie Fisch- und Tiefkühlprodukten vor.
Es bindet Wasser und Mineralstoffe und sorgt für Konsistenz. Du findest es oft in Schmelzkäse, Brüh und Kochwurst, Fischerzeugnissen und Fertiggerichten.
Pentakaliumtriphosphat gehört zu den Phosphaten und bindet Wasser sowie Mineralstoffe. Du findest es oft in Schmelzkäse, Fleisch- und Wurstwaren sowie Fischerzeugnissen.
Polyphosphate binden Wasser und halten Zutaten zusammen. Du findest sie oft in Schmelzkäse, Brühwurst, Kochschinken und manchen Fischerzeugnissen.
Natriumpolyphosphat bindet Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest es oft in Schmelzkäse, Wurst- und Fleischwaren sowie in Fischerzeugnissen.
Kaliumpolyphosphat hilft dabei, Wasser zu binden und die Konsistenz zu halten. Es wird oft in verarbeiteten Wurst- und Fleischwaren, Schmelzkäse und Fertigprodukten eingesetzt.
Natriumcalciumpolyphosphat gehört zur Gruppe der Phosphate. Du findest es vor allem in Schmelzkäse, verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren sowie in manchen Backwaren, wo es Struktur und Wasserbindung unterstützt.
Es gehört zur Gruppe der Phosphate und bindet Wasser sowie Mineralstoffe. Eingesetzt wird es unter anderem in Schmelzkäse, verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren.
Ammoniumpolyphosphat gehört zu den Polyphosphaten und kann in verarbeiteten Lebensmitteln vorkommen. Genauere Angaben zu typischen Vorkommen liegen für diesen Stoff nicht eindeutig vor.
Natriumtripolyphosphat bindet Wasser und hilft, Zutaten gleichmäßig zu verteilen. Du findest es oft in verarbeiteten Fisch- und Fleischprodukten sowie in Schmelzkäse.
Alpha-Cyclodextrin (E457) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gamma-Cyclodextrin (E458) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Beta-Cyclodextrin kann empfindliche Aromen oder Vitamine einschließen und sie so vor Licht und Sauerstoff schützen. Du findest es vereinzelt in verarbeiteten Produkten zur Bindung von Aromen.
Cellulose ist der Hauptbestandteil pflanzlicher Zellwände und wird aus Pflanzenfasern wie Holz gewonnen. Du findest sie oft in geriebenem Käse, Backwaren und Fertiggerichten.
Mikrokristalline Cellulose wird aus pflanzlichen Fasern gewonnen und bindet Wasser oder verhindert Verklumpen. Du findest sie oft in geriebenem Käse, Backwaren und kalorienreduzierten Produkten.
Cellulosepulver wird aus pflanzlichen Fasern gewonnen und unter anderem geriebenem Käse oder Fertigprodukten zugesetzt, damit sie nicht verklumpen und ihre Konsistenz behalten.
Methylcellulose wird aus pflanzlicher Zellulose gewonnen und bindet Wasser. Du findest sie zum Beispiel in fettarmen Soßen, Backwaren und einigen veganen Fleischalternativen.
Ethylcellulose wird aus pflanzlicher Cellulose gewonnen und dient als Verdickungsmittel oder Trägerstoff, etwa in Überzügen. Genaue Vorkommen sind je nach Produkt unterschiedlich.
Hydroxypropylcellulose wird aus pflanzlicher Cellulose hergestellt und bindet Wasser. Du findest sie etwa in Soßen, Desserts, Backwaren und Überzügen, wo sie für eine gleichmäßige Konsistenz sorgt.
Hydroxypropylmethylcellulose wird aus Cellulose gewonnen und gibt Lebensmitteln Bindung und Konsistenz. Du findest sie oft in glutenfreien Backwaren, Soßen sowie als Überzug.
Ethylmethylcellulose wird aus pflanzlicher Cellulose gewonnen und hilft, Zutaten zu binden und eine gleichmäßige Konsistenz zu halten.
Er wird aus Cellulose hergestellt und bindet Wasser, sodass Lebensmittel cremiger und stabiler werden. Du findest ihn oft in Speiseeis, Soßen, Backwaren und vielen Light-Produkten.
Ethulose (E467) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie ist eine chemisch vernetzte Form von Cellulosegummi, die Flüssigkeit binden und eine gleichmäßige Konsistenz schaffen kann.
Er entsteht durch enzymatische Spaltung von Carboxymethylcellulose (auch Cellulosegummi genannt) und sorgt für eine gleichmäßige, cremige Textur.
Diese Salze werden aus Fettsäuren und Mineralstoffen wie Natrium, Kalium, Calcium oder Magnesium gewonnen. Sie verbinden Zutaten miteinander und sorgen für eine gleichmäßige Konsistenz.
Es handelt sich um Natrium-, Kalium- und Calciumsalze von Speisefettsäuren. In Lebensmitteln helfen diese Salze, Zutaten gleichmäßig zu verteilen und die Konsistenz stabil zu halten.
Diese Salze entstehen, wenn natürliche Speisefettsäuren mit Natrium verbunden werden. Sie können helfen, Zutaten zu vermischen und die Konsistenz eines Lebensmittels stabil zu halten.
Es handelt sich um Kaliumsalze von Speisefettsäuren, die in verarbeiteten Lebensmitteln als technische Hilfsstoffe eingesetzt werden.
Es handelt sich um Calciumsalze von Speisefettsäuren, die als Trennmittel und Emulgator wirken. Du findest sie oft in Backwaren, Süßwaren und Trockenmischungen wie Suppen oder Gewürzzubereitungen.
Sie helfen, fetthaltige und wasserhaltige Bestandteile miteinander zu verbinden, und tragen dazu bei, die Konsistenz eines Lebensmittels stabil zu halten.
Sie helfen, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen stabil zu halten. Du findest sie oft in Margarine, Backwaren, Eis und vielen Fertigprodukten.
Diese Emulgatoren helfen, Fett und Wasser zu verbinden und Teige geschmeidiger zu machen. Du findest sie oft in Backwaren, Margarine, Kaffeeweißer und manchen Fertigprodukten.
Er verbessert die Verteilung von Fett und Wasser und stabilisiert Schaum. Du findest ihn oft in Backwaren, Kuchenmischungen, Margarine und Desserts.
Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen geschmeidig zu halten. Du findest ihn oft in Backwaren, Margarine, Desserts und Sahneersatz.
Er verbindet Fett und Wasser und hilft, die Konsistenz zu stabilisieren. Du findest ihn vor allem in Backwaren, Margarine und anderen fetthaltigen Produkten.
Der Stoff hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Teige stabiler zu machen. Du findest ihn vor allem in Backwaren und industriell hergestellten Lebensmitteln.
Er hilft, Fett und Wasser im Teig zu verbinden, und macht Backwaren lockerer. Du findest ihn oft in Brot, Brötchen und anderen Backwaren.
Der Stoff hilft, Fett und Wasser miteinander zu verbinden und Lebensmittel stabil zu halten. Er gehört zur Gruppe der Emulgatoren aus Speisefettsäuren.
Succinylierte Monoglyceride (E472g) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen stabil zu halten. Du findest ihn oft in Backwaren, Süßwaren, Kaffeeweißern und Speiseeis.
Oligoester von Saccharose Typ I (E473a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Zuckerglyceride helfen, Fett und Wasser zu verbinden und sorgen für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest sie zum Beispiel in Backwaren, Desserts und manchen Getränken.
Er verbindet Fett und Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest ihn oft in Backwaren, Kuchen, Süßwaren und Speiseeis.
Es wird aus Rizinusöl und Glycerin gewonnen und sorgt dafür, dass sich Zutaten gleichmäßig verbinden. Du findest es oft in Schokolade und Schokoladenüberzügen.
Als Emulgator hilft der Stoff dabei, Fett und Wasser zu verbinden, und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Er kommt etwa in Backwaren, Tortenglasuren und Schlagcremes vor.
Lactylierte Fettsäureester von Glycerin und Propan-1,2-diol (E478) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Er entsteht aus thermisch oxidiertem Sojaöl, das mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren verbunden wird. Eingesetzt wird er als Emulgator, etwa in Brat- und Backfetten.
Er wird aus Milchsäure und Stearinsäure hergestellt und vor allem in Backwaren wie Brot und Brötchen eingesetzt, wo er das Volumen verbessert und den Teig stabiler macht.
Es wird aus Stearinsäure und Milchsäure hergestellt und hilft, Teig zu festigen. Du findest es oft in Backwaren und Brot.
Stearyltartrat (E483) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Stearylcitrat (E484) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumstearoylfumarat (E485) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumstearoylfumarat (E486) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumlaurylsulfat (E487) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ethoxylierte Mono- und Diglyceride (E488) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Methylglucosid-Kokosöl-Ester (E489) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
1,2-Propandiol (E490) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden, und stabilisiert so die Konsistenz. Du findest ihn oft in Backwaren, Speiseeis und Überzügen.
Er hilft, fett- und wasserhaltige Bestandteile zu verbinden und Kristallbildung zu steuern. Du findest ihn zum Beispiel in Schokolade, Überzügen und Backwaren.
Er wird aus Sorbit und Laurinsäure hergestellt und hilft, Fett und Wasser zu verbinden. Du findest ihn in Backwaren, Überzügen und einigen Fertigprodukten.
Er verbindet Fett und Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Eingesetzt wird er unter anderem in Backwaren, Kuchenmischungen und Speiseeis.
Er verbindet Fett und Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Eingesetzt wird er etwa in Backwaren, Tortenglasuren, Speiseeis und manchen Kaffeeweißern.
Sorbitantrioleat (E496) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumcarbonate sind Natriumsalze der Kohlensäure, zu denen auch Backsoda und Natron gehören. Du findest sie oft in Backwaren, Laugengebäck und als Backtriebmittel.
Du findest es zum Beispiel in einigen Backwaren. Ausserhalb von Lebensmitteln ist es auch als Waschsoda bekannt.
Natriumhydrogencarbonat reagiert beim Backen und setzt Kohlendioxid frei, das den Teig lockert. Du findest es in Backpulver, vielen Backwaren und Brausepulver.
Natriumsesquicarbonat ist ein Doppelsalz von Soda und Natron. Es wird eingesetzt, um den Säuregrad von Lebensmitteln zu regulieren und Rezepturen stabil zu halten.
Kaliumcarbonate werden unter anderem als Säureregulator verwendet, etwa in Backwaren wie Lebkuchen sowie zur Herstellung von Kakao.
Es ist ein Kaliumsalz, das unter anderem als Säureregulator und Backtriebmittel dient. Du findest es zum Beispiel in Lebkuchen und anderem Gebäck sowie in Kakaoprodukten.
Kaliumhydrogencarbonat, auch Kaliumbicarbonat genannt, ist ein Kaliumsalz der Kohlensäure. In Lebensmitteln wird es als Stabilisator verwendet.
Carbonate (E502) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ammoniumcarbonate, oft als Hirschhornsalz bekannt, lockern Teig beim Backen. Du findest sie vor allem in flachem Gebäck wie Lebkuchen, Spekulatius und Amerikanern.
Ammoniumcarbonat ist ein klassischer Bestandteil von Hirschhornsalz und treibt flaches Gebäck wie Lebkuchen, Springerle oder Amerikaner auf. Beim Backen zerfällt es zu Gasen und entweicht weitgehend.
Es setzt beim Backen Gase frei und lockert den Teig. Verwendet wird es vor allem in flachem Feingebäck wie Lebkuchen, Spekulatius und Amerikanern.
Magnesiumcarbonat ist ein weißes Pulver aus Magnesium und Kohlensäure. Es hält pulvrige Lebensmittel wie Speisesalz, Backpulver oder Kakaomischungen rieselfähig.
Es bindet Feuchtigkeit und hält Pulver rieselfähig. Du findest es zum Beispiel in Speisesalz, Kakao- und Instantpulvern sowie in manchen Streuwürzen.
Es ist eine basische Magnesiumverbindung, die als Träger für andere Zusatzstoffe dient und diese gleichmäßig im Lebensmittel verteilt.
Eisen(II)-carbonat (E505) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Salzsäure wird in der Lebensmittelverarbeitung vor allem als Verarbeitungshilfsstoff genutzt, etwa bei der Gewinnung von Gelatine oder Stärkesirup. Im Endprodukt ist sie meist nicht mehr nachweisbar.
Kaliumchlorid dient oft als Ersatz oder Ergänzung für Kochsalz und steckt zum Beispiel in natriumreduzierten Salzmischungen, Suppen, Brühen und Fertiggerichten.
Es hält pflanzliche Lebensmittel fest und knackig und wird oft bei eingelegtem Gemüse, Konserven und bei der Käseherstellung eingesetzt. Auch in manchen Mineralwässern ist es enthalten.
Ammoniumchlorid (E510) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Magnesiumchlorid ist ein Magnesiumsalz, das unter anderem als Gerinnungsmittel bei der Herstellung von Tofu verwendet wird und in manchen Mineralwässern vorkommt.
Es wird vor allem in Konserven aus Weißdosen eingesetzt, etwa bei weißem Spargel oder Gemüse, um die Farbe stabil zu halten.
Sie wird in der Lebensmittelverarbeitung genutzt, um den Säuregrad zu regulieren, etwa bei der Herstellung von Zucker. In fertigen Lebensmitteln findest du sie kaum direkt.
Natriumsulfate sind Verbindungen aus Natrium und Schwefelsäure, die als Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E514 geführt werden.
Natriumsulfat ist ein weißes, kristallines Salz. In der Lebensmitteltechnik wird es als Zusatzstoff verwendet, ohne dass hier eine bestimmte Funktion belegt ist.
Es reagiert stark sauer und kann darum Lebensmitteln einen säuerlichen Geschmack geben oder ihren Säuregrad beeinflussen.
Kaliumsulfate fassen die Kaliumsalze der Schwefelsäure zusammen. In welchen Lebensmitteln du diesen Stoff antriffst, lässt sich hier nicht zuverlässig benennen.
Kaliumsulfat ist ein Zusatzstoff, der verschiedenen Lebensmitteln zugesetzt werden kann. Über die typischen Vorkommen liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.
Kaliumhydrogensulfat, auch Kaliumbisulfat genannt, ist das saure Kaliumsalz der Schwefelsäure. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.
Calciumsulfat dient als Trennmittel, Festiger und Calciumquelle. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Hefe sowie als Gerinnungsmittel bei der Herstellung von Tofu.
Ammoniumsulfat dient in der Backwarenherstellung als Hefenahrung und wird zur Teigverbesserung eingesetzt. Du findest es vor allem in Brot und Backwaren.
Magnesiumsulfat (E518) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kupfersulfat (E519) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es kann die Struktur von eingelegtem Gemüse festigen und kommt teils in kandierten Früchten oder Eiklarprodukten vor. Es zählt zu den aluminiumhaltigen Zusatzstoffen.
Es gehört zur Gruppe der Alaune und wird vor allem in eingelegten Lebensmitteln verwendet, etwa um kandierte Früchte oder Gemüse fester und knackiger zu machen.
Kaliumalaun wird vor allem zum Festigen von eingelegtem Gemüse genutzt, etwa bei sauer eingelegten Gurken. Es enthält Aluminium.
Es handelt sich um ein Aluminiumsalz, das vor allem Festigkeit und Beschaffenheit von Lebensmitteln stabilisieren soll. Eingesetzt wird es etwa bei eingelegtem Gemüse.
Natriumhydroxid, auch Ätznatron genannt, wird unter anderem zur Laugenbehandlung von Backwaren wie Brezeln und Laugengebäck sowie bei der Verarbeitung von Oliven verwendet.
In Lebensmitteln dient Kaliumhydroxid dazu, den Säuregrad einzustellen. Du findest es zum Beispiel beim Alkalisieren von Kakao sowie in manchen Backwaren.
Calciumhydroxid, auch gelöschter Kalk genannt, wird genutzt, um den Säuregrad einzustellen oder Lebensmittel zu festigen. Es kommt etwa bei der Verarbeitung von Mais (Tortillas) vor.
Ammoniumhydroxid ist eine wässrige Lösung von Ammoniak. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.
Magnesiumhydroxid ist eine anorganische Magnesiumverbindung, die in der Lebensmittelverarbeitung als Zusatzstoff verwendet werden kann.
Calciumoxid wird in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt, etwa um den Säuregrad zu regulieren oder Mehl zu behandeln. Du findest es zum Beispiel bei der Herstellung von Backwaren.
Magnesiumoxid ist eine Verbindung aus Magnesium und Sauerstoff. Sie wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt. Welche Lebensmittel sie konkret enthalten, hängt vom jeweiligen Produkt ab.
Es wird vor allem Speisesalz und Kochsalzmischungen zugesetzt, damit das Salz rieselfähig bleibt und nicht verklumpt.
Es wird vor allem Speisesalz zugesetzt, damit es nicht verklumpt und streufähig bleibt. Du findest es daher auf den Zutatenlisten mancher Salze.
Ferrohexacyanomanganat (E537) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird vor allem Speisesalz zugesetzt, damit dieses rieselfähig bleibt und nicht zusammenklumpt. Es gehört zur Gruppe der Ferrocyanide.
Natriumthiosulfat (E539) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Dicalciumdiphosphat (E540) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird vor allem in Backwaren wie Muffins, Biskuit und Fertigbackmischungen eingesetzt, wo es zusammen mit Natron für eine gleichmäßige Lockerung des Teigs sorgt.
Saures Natriumaluminiumphosphat wird vor allem als Bestandteil von Backtriebmitteln eingesetzt, etwa in Backpulver oder Fertigbackmischungen. Es enthält Aluminium.
Du findest ihn vor allem in Schmelzkäse, wo er als Schmelzsalz dafür sorgt, dass die Masse cremig und gleichmäßig bleibt.
Knochenphosphat (E542) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
E543 ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calcium polyphosphat (E544) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ammoniumpolyphosphat (E545) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Magnesiumpyrophosphat (E546) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumsilikat (E550) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es bindet Feuchtigkeit und hält pulverförmige Lebensmittel rieselfähig. Du findest es oft in Gewürzen, Salz, Trockensuppen und Nahrungsergänzungsmitteln.
Calciumsilicat bindet Feuchtigkeit und hält Pulver streufähig. Du findest es zum Beispiel in Salz, Gewürzmischungen und pulverförmigen Trockenprodukten.
Magnesiumsilicat ist eine Silicat-Verbindung, die in der Lebensmittelverarbeitung als Verdickungsmittel eingesetzt wird, um die Konsistenz von Produkten zu beeinflussen.
Synthetische Magnesiumsilikate binden Feuchtigkeit und halten pulverförmige Lebensmittel rieselfähig. Du findest sie zum Beispiel in Gewürzmischungen, Trockensuppen oder Salz.
Es handelt sich um synthetisch hergestelltes Magnesiumsilikat, das in der Lebensmittelverarbeitung vor allem zum Andicken und zur Verbesserung der Konsistenz eingesetzt wird.
Es wird in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt, unter anderem um Texturen zu beeinflussen oder als technische Hilfe beim Filtern von Fetten und Ölen.
Talkum ist ein weiches Mineral, das aus Magnesiumsilikat besteht. Es wird in gemahlener Form als Zusatzstoff in einigen Lebensmitteln verwendet.
Es verhindert, dass pulvrige oder feinkörnige Lebensmittel verklumpen. Eingesetzt wird es etwa in Salz, Gewürzmischungen sowie pulverförmigen Produkten.
Es wird als Rieselhilfe eingesetzt, damit pulvrige Lebensmittel locker bleiben und nicht verklumpen, etwa in Salz- oder Gewürzmischungen.
Es hält pulverförmige Lebensmittel rieselfähig und verhindert das Verklumpen. Du findest es zum Beispiel in Salz, Gewürzmischungen und anderen Trockenprodukten.
Hemimorphit (E557) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Bentonit ist ein quellfähiges Tonmineral auf Basis von Montmorillonit. Es wird unter anderem zur Klärung und Schönung von Getränken wie Wein und Fruchtsaft verwendet und bindet dabei Trübstoffe.
Aluminiumsilicat verhindert, dass pulvrige oder körnige Lebensmittel verklumpen, und sorgt für Rieselfähigkeit. Es kommt etwa in Salz, Gewürzmischungen und manchen Trockenprodukten vor.
Kaliumsilicat (E560) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Speisefettsäuren werden aus pflanzlichen oder tierischen Fetten gewonnen. In Lebensmitteln findest du sie etwa als Überzug, Trennmittel oder Schaumregulator.
Ammoniumstearat (E571) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Magnesiumstearat (E572) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Aluminiumstearat (E573) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gluconsäure entsteht aus Traubenzucker und kommt natürlich in Lebensmitteln wie Honig, Wein und Fruchtsäften vor. In verarbeiteten Produkten reguliert sie den Säuregehalt.
Es wird oft in Backwaren und Wurstwaren eingesetzt und sorgt dafür, dass Teige aufgehen oder Rohwurst beim Reifen ihre Säure und Festigkeit bekommt.
Es kann Metallionen binden und so zum Beispiel Verfärbungen vorbeugen. Du findest es in einigen verarbeiteten Lebensmitteln.
Als Sequestrant bindet Kaliumgluconat Metallspuren und hilft so, Farbe und Geschmack zu stabilisieren. Es dient zudem als Kaliumquelle.
Es bindet Metallionen und wird unter anderem in Obst- und Gemüsekonserven sowie verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um Farbe und Festigkeit zu stabilisieren.
Du findest Eisengluconat am häufigsten in schwarzen Tafeloliven, wo es die dunkle Färbung gleichmäßig und beständig macht.
Magnesiumgluconat (E580) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird vor allem eingesetzt, um geschwärzten Oliven eine stabile, gleichmäßig dunkle Farbe zu geben. Du findest es daher meist bei verarbeiteten schwarzen Oliven.
Der Stoff wird vor allem bei Krustentieren wie Garnelen und Krabben eingesetzt, um die Bildung dunkler Flecken am Panzer zu verhindern.
Glutaminsäure ist eine Aminosäure, die als Geschmacksverstärker den herzhaften Umami-Geschmack betont. Du findest sie etwa in Würzmitteln, Fertiggerichten, Suppen und Snacks.
Mononatriumglutamat ist das Natriumsalz der Glutaminsäure und verstärkt den herzhaften Umami-Geschmack. Es steckt oft in Fertiggerichten, Suppen, Brühwürfeln, Snacks und Gewürzmischungen.
Es ist das Kaliumsalz der Glutaminsäure und verstärkt, ähnlich wie Mononatriumglutamat (E621), den herzhaften Umami-Geschmack. Du findest es vor allem in Fertiggerichten, Würzmischungen und Brühen.
Es ist das Calciumsalz der Glutaminsäure und verstärkt herzhafte Geschmacksnoten, ähnlich wie Mononatriumglutamat (E621). Du findest es vor allem in Fertiggerichten, Suppen, Soßen und Würzmischungen.
Es gehört wie Mononatriumglutamat (E621) zur Gruppe der Glutamate und verstärkt herzhafte Geschmacksnoten. Du findest es vor allem in würzigen Fertiggerichten, Snacks und Suppen.
Es ist das Magnesiumsalz der Glutaminsäure und verwandt mit Mononatriumglutamat (E621). Du findest es vor allem in herzhaften Fertigprodukten wie Würzmischungen, Suppen, Snacks und Saucen.
Guanylsäure (auch Guanosinmonophosphat) verstärkt herzhafte, würzige Aromen und wird oft mit Glutamat kombiniert. Du findest sie etwa in Fertigsuppen, Würzmitteln und Snacks.
Dinatriumguanylat verstärkt herzhafte Geschmacksnoten und wird oft mit Glutamat kombiniert. Du findest es zum Beispiel in Fertigsuppen, Würzmischungen und herzhaften Snacks.
Dikaliumguanylat ist das Kaliumsalz der Guanylsäure und verstärkt herzhafte Aromen. Du findest es oft in Fertiggerichten, Würzmischungen, Snacks und Brühen, meist zusammen mit Glutamat.
Es verstärkt herzhafte Geschmacksnoten und wird oft mit Glutamat kombiniert, etwa in Fertiggerichten, Suppen, Würzmischungen und herzhaften Snacks.
Inosinsäure verstärkt herzhafte Geschmacksnoten und wird oft zusammen mit Glutamat eingesetzt, etwa in Suppen, Brühen, Würzmischungen und herzhaften Snacks.
Dinatriuminosinat verstärkt den herzhaften Umami-Geschmack und wird oft zusammen mit Glutamat eingesetzt. Du findest es häufig in Fertigsuppen, Snacks und Würzmischungen.
Dikaliuminosinat gehört zur Gruppe der Inosinate und wird eingesetzt, um den herzhaften Umami-Geschmack zu verstärken. Es kommt vor allem in herzhaften Fertigprodukten und Würzmischungen vor.
Es ist das Calciumsalz der Inosinsäure und wird oft zusammen mit Glutamat (E620 bis E625) verwendet, etwa in herzhaften Fertiggerichten, Würzmitteln und Snacks.
Er wird eingesetzt, um den herzhaften Umami-Geschmack zu verstärken, oft zusammen mit Glutamat. Du findest ihn etwa in Fertiggerichten, Würzmischungen, Snacks und Brühen.
Er wird eingesetzt, um den herzhaften Umami-Geschmack zu verstärken, oft zusammen mit Glutamat. Du findest ihn zum Beispiel in Würzmischungen, Instantsuppen, Brühwürfeln und herzhaften Snacks.
Maltol (E636) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ethyl maltol (E637) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Natriumaspartam (E638) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Alanin (E369) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Glycin ist eine Aminosäure und gehört damit zu den natürlichen Bausteinen von Eiweiß. Als Zusatzstoff wird es in Lebensmitteln in unterschiedlichen Funktionen eingesetzt.
Glycin ist die kleinste proteinogene Aminosäure und kommt natürlich in eiweißreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch und Hülsenfrüchten vor.
Natriumglycinat ist das Natriumsalz der Aminosäure Glycin. Zu diesem Stoff liegen uns keine gesicherten Angaben zu typischen Lebensmitteln vor.
L-Leucin gehört zu den Eiweißbausteinen und kommt natürlich in proteinreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Eiern und Hülsenfrüchten vor.
Lysinhydrochlorid (E642) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Zinkacetat ist eine Zinkverbindung der Essigsäure. Zu seiner konkreten Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff liegen uns keine gesicherten Angaben vor.
Spiramycin (E710) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Tylosin (E713) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie verhindern, dass beim Herstellen oder Frittieren zu viel Schaum entsteht. Du findest sie oft in Frittierfetten und manchen Getränken.
Es verhindert beim Frittieren und in der industriellen Verarbeitung starke Schaumbildung. Du findest es etwa in Speiseölen, frittierten Produkten und manchen Fertiggerichten.
Methylphenylpolysiloxan (E900b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es wird vor allem als Überzugsmittel eingesetzt, etwa um Süßwaren, Schokoladendragees, Kaugummi oder Obst eine glänzende Oberfläche zu geben.
Candelillawachs wird aus einem mexikanischen Wolfsmilchgewächs gewonnen. Es sorgt für glänzende Oberflächen und findet sich oft auf Süßwaren wie Dragees, Schokolinsen und Kaugummi.
Carnaubawachs sorgt für die glänzende Oberfläche von Süßwaren wie Dragees und Schokolinsen, Kaugummi sowie überzogenem Obst. Es bildet eine dünne Schutzschicht und verhindert das Verkleben.
In Lebensmitteln dient Schellack als Überzugsmittel, das eine glänzende Schutzschicht bildet. Du findest ihn oft auf Dragees, Schokolinsen, Kaugummi und als Glanzschicht auf Äpfeln oder Zitrusfrüchten.
Wachse dieser Art werden in der Lebensmittelverarbeitung allgemein eingesetzt, um Oberflächen mit einer dünnen, glänzenden Schicht zu überziehen.
Mineralöl (E905a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Vaseline (E905b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Petroleumwachs (E905c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es sorgt für eine glänzende oder geschlossene Oberfläche und verhindert Verkleben. Du findest es oft in Kaugummi und als Glanzüberzug auf Süßigkeiten.
Paraffin (E905c(ii)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Mineralöl hohe Viskosität (E905d) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Mineralöl mittlere Viskosität (E905e) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Mineralöl mittlere und niedrige Viskosität Klasse II (E905f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Mineralöl mittlere und niedrige Viskosität Klasse III (E905g) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Benzoe (E906) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es handelt sich um ein hydriertes Polymer auf Basis von Decen, das als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt wird. Zu typischen Einsatzbereichen liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.
Reiskleiewachs (E908) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Walrat (E909) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Wachsester (E910) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Fettsäuremethylester (E911) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Montansäureester (E912) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Wollwachs (E913) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie werden vor allem als Überzug für die Schale von Zitrusfrüchten wie Orangen und Zitronen eingesetzt, um die Oberfläche zu schützen und glänzen zu lassen.
Kolophanester (E915) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumiodat (E916) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kaliumiodat (E917) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Stickoxide (E918) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Nitrosylchlorid (E919) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Er macht Teig geschmeidiger und leichter zu verarbeiten. Du findest ihn vor allem in Backwaren wie Brötchen, Toastbrot und Hefeteig.
L-Cystein-Hydrochlorid-Monohydrat (E921) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kaliumperoxodisulfat (E922) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Ammoniumperoxodisulfat (E923) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kaliumbromat (E924) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Kaliumbromat (E924a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumbromat (E924b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Chlor (E925) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Chlordioxid (E926) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Dieser Eintrag fasst Azodicarbonamid und Carbamide als Gruppe zusammen. Zu den typischen Einsatzbereichen liegen uns keine gesicherten Angaben vor.
Azodicarboxamid (E927a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Carbamid, auch Harnstoff genannt, ist eine stickstoffhaltige Verbindung, die in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff eingesetzt wird.
Dibenzoylperoxid (E928) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Acetonperoxid (E929) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Calciumperoxid (E930) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Nitrogen (E931) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Stickstoffoxid (E932) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Argon verdrängt beim Verpacken den Sauerstoff und hilft so, Lebensmittel länger frisch zu halten. Du findest es zum Beispiel als Schutzgas in Wein, Getränken oder verpackten Produkten.
Helium wird genutzt, um Luft aus Verpackungen zu verdrängen und Produkte vor Sauerstoff zu schützen. In Lebensmitteln selbst kommt es praktisch nicht vor, da es als Gas wieder entweicht.
Dichlordifluormethan (E940) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Stickstoff verdrängt Sauerstoff in der Verpackung und schützt so vor Oxidation. Du findest ihn etwa in Schutzgasverpackungen von Salat, Chips oder Kaffee sowie in aufgeschäumten Getränken.
Es wird vor allem als Treibmittel in Druckdosen eingesetzt, etwa um Schlagsahne aus der Sprühdose aufzuschäumen. In Sahnekapseln dient es als Füllgas.
Butan ist ein farbloses Gas aus der Gruppe der Alkane. In Lebensmitteln findest du es als Treibgas in Sprühdosen, zum Beispiel bei manchen Speiseölen in der Sprühflasche.
Isobutan wird als Treibgas eingesetzt, etwa um Lebensmittel aus einer Sprühdose herauszubefördern. Du findest es daher als Zusatzstoff in solchen Verpackungen.
Propan ist ein farbloses, brennbares Gas. In Lebensmitteln dient es als Treibgas, etwa um Sprühsahne oder andere Produkte aus der Dose auszutreiben.
Chlorpentafluorethan (E945) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Octafluorcyclobutan (E946) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sauerstoff ist Bestandteil der Luft und wird in der Lebensmittelverpackung genutzt, etwa in Schutzatmosphäre für abgepackte Frischeprodukte wie Fleisch oder Salat.
Wasserstoff wird in der Lebensmittelproduktion als Treib- und Packgas eingesetzt, etwa um Luft aus Verpackungen zu verdrängen.
Acesulfam-K süßt deutlich stärker als Zucker und liefert keine Kalorien. Du findest ihn oft in Light-Getränken, zuckerfreien Süßigkeiten, Kaugummi und Tafelsüße.
Aspartam ist ein kalorienarmer Süßstoff, der Zucker ersetzt, etwa in Light-Getränken und zuckerfreien Kaugummis. Er setzt beim Abbau Phenylalanin frei, was für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) wichtig ist.
Cyclamat süßt ohne Zucker und wird oft mit anderen Süßstoffen kombiniert. Du findest es vor allem in zuckerfreien Getränken, Light-Produkten und Tafelsüße.
Isomalt wird aus Zucker (Saccharose) hergestellt und schmeckt süß, liefert aber weniger Energie. Du findest ihn oft in zuckerfreien Bonbons, Kaugummis und Dragees.
Saccharin ist deutlich süßer als Zucker und liefert praktisch keine Kalorien. Du findest es oft in zuckerfreien Getränken, Tafelsüße, Süßstoff-Tabletten und Diätprodukten.
Sucralose ist mehrere hundert Mal süßer als Zucker und liefert praktisch keine Kalorien. Du findest sie in Light-Getränken, zuckerfreien Süßigkeiten und Tafelsüße (z. B. unter dem Namen Splenda).
Alitam (E956) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Thaumatin ist ein natürliches Eiweiß aus der Katemfe-Frucht und schmeckt sehr stark süß. Du findest es vor allem in zuckerreduzierten Süßwaren und Kaugummis.
Glycyrrhizin (E958) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Er hat eine sehr hohe Süßkraft und einen leicht lakritzartigen Nachgeschmack. Du findest ihn etwa in zuckerreduzierten Getränken, Süßwaren und Kaugummi.
Steviolglycoside süßen ohne Zucker und sehr viel stärker als dieser. Du findest sie oft in zuckerreduzierten Getränken, Joghurts, Süßigkeiten und Tafelsüße.
Die Steviolglycoside sorgen für eine intensive Süße ohne Kalorien. Du findest sie oft in zuckerreduzierten Getränken, Joghurts und Süßwaren.
E960b ist ein Rebaudiosid (Steviolglykosid), das durch Fermentation mit der Hefe Yarrowia lipolytica hergestellt wird. Es wird als kalorienarmer Süßstoff eingesetzt.
Steviolglycoside sind natürlich süß schmeckende Stoffe, die ursprünglich aus den Blättern der Stevia-Pflanze stammen. Sie stecken oft in zuckerreduzierten Getränken, Desserts und Tafelsüße.
Die Steviolglycoside werden enzymatisch mit Glucose-Einheiten verknüpft, um Geschmack und Süßprofil zu verbessern. Eingesetzt wird der Stoff als Süßungsmittel.
Neotam süßt um ein Vielfaches stärker als Zucker und wird deshalb in sehr kleinen Mengen eingesetzt. Es findet sich vor allem in zuckerreduzierten oder kalorienarmen Lebensmitteln und Getränken.
Er verbindet Aspartam und Acesulfam in einem Salz und süßt stark, ohne nennenswert Kalorien zu liefern. Du findest ihn vor allem in zuckerfreien Getränken, Süßigkeiten und Tafelsüßstoffen.
Tagatose (E963) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Polyglycitol-Sirup ist eine sirupartige Mischung verschiedener Zuckeralkohole und schmeckt süß. Er kommt vor allem in zuckerreduzierten oder zuckerfreien Produkten wie Süßwaren und Backwaren vor.
Maltit wird aus Stärke gewonnen und schmeckt ähnlich süß wie Zucker. Es steckt oft in zuckerfreien Bonbons, Kaugummi, Schokolade und Backwaren.
D-Maltit wird aus Stärke gewonnen und schmeckt ähnlich süß wie Zucker. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Schokolade und Backwaren.
Maltitsirup wird aus Stärke gewonnen und schmeckt ähnlich süß wie Zucker. Er steckt oft in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Süßigkeiten wie Bonbons, Kaugummi und Schokolade.
Lactit ist ein Zuckeralkohol, der aus Milchzucker gewonnen wird und ähnlich wie Zucker schmeckt. Er wird vor allem in zuckerfreien und kalorienreduzierten Lebensmitteln als Zuckerersatz eingesetzt.
Xylit, auch Birkenzucker genannt, hat eine zuckerähnliche Süße und steckt vor allem in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons und Zahnpflegeprodukten.
Erythrit ist ein kalorienarmer Zuckeraustauschstoff mit zuckerähnlichem Geschmack. Du findest ihn oft in zuckerreduzierten Getränken, Süßigkeiten, Kaugummi und Backwaren.
Advantame leitet sich chemisch von Aspartam ab und süßt sehr viel stärker als Zucker. Eingesetzt wird es in kleinen Mengen, etwa in Getränken, Desserts oder zuckerreduzierten Produkten.
Der Extrakt enthält natürliche Saponine, die Schaum bilden und stabilisieren. Du findest ihn vor allem in Erfrischungsgetränken und Limonaden.
Cholsäure (E1000) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Cholinsalz (E1001) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Amylasen (E1100) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Peptidase (E1101) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Glukose-Oxidase (E1102) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Invertase wird in der Lebensmittelherstellung eingesetzt, um Zucker zu spalten und so weiche, fließende Füllungen zu erzeugen. Du findest es zum Beispiel in Pralinen mit cremigem Kern oder in Fondant.
Lipasen (E1104) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Lysozym wird aus Hühnereiweiß gewonnen und hemmt das Wachstum bestimmter Bakterien. Du findest es vor allem in Hartkäse wie Grana Padano oder Pecorino, wo es Fehlgärungen während der Reifung vorbeugt.
Polydextrose ist ein löslicher Ballaststoff aus Traubenzucker und dient oft als Füllstoff oder Zuckerersatz. Du findest ihn etwa in zuckerreduzierten Backwaren, Süßigkeiten, Speiseeis und Getränken.
Polyvinylpyrrolidon, auch Povidon oder PVP genannt, wird vor allem zum Klären und Stabilisieren von Getränken wie Bier, Wein und Fruchtsäften eingesetzt und dient auch als Überzug von Tabletten.
Polyvinylpolypyrrolidon, auch Crospovidon genannt, wird vor allem als Klärungshilfsmittel bei Getränken wie Bier und Wein verwendet, wo es Trübstoffe bindet und beim Filtern wieder entfernt wird.
Du findest ihn vor allem als Filmüberzug von Tabletten und Kapseln, etwa bei Nahrungsergänzungsmitteln. Dort bildet er eine schützende Hülle.
Pullulan wird durch Fermentation gewonnen und bildet dünne, wasserlösliche Filme. Du findest es vor allem in essbaren Mundstreifen (Atemerfrischern) und als Material für Kapselhüllen.
Es bildet einen dünnen Film und wird vor allem zum Überziehen von Nahrungsergänzungsmitteln in fester Form eingesetzt, etwa bei Tabletten und Kapseln. In klassischen Lebensmitteln findest du es kaum.
Neutral methacrylate copolymer ist ein Polymer, das vor allem als Überzugsmittel verwendet wird. In typischen Lebensmitteln begegnet es dir nur selten.
Es bildet einen Schutzfilm um Tabletten und Kapseln, vor allem bei Nahrungsergänzungsmitteln. So bleibt der Inhalt geschützt und löst sich erst an einer bestimmten Stelle im Verdauungstrakt.
Zu diesem Stoff liegen uns derzeit keine gesicherten Angaben zu typischen Einsatzbereichen vor. Du findest ihn als Zusatzstoff in der Zutatenliste, wenn er verwendet wurde.
Der Stoff wird vor allem als Überzug für Nahrungsergänzungsmittel und Tabletten eingesetzt. In klassischen Lebensmitteln findest du ihn eher selten.
Carbomer ist eine synthetische Polymerverbindung, die vor allem als Verdickungs- und Gelbildner bekannt ist. In welchen Lebensmitteln dieser Stoff vorkommt, lässt sich hier nicht zuverlässig sagen.
Dextrine (E1400) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Säurebehandelte Stärke (E1401) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Alkalisch modifizierte Stärke (E1402) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Gebleichte Stärke (E1403) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie wird aus pflanzlicher Stärke (etwa aus Mais oder Kartoffeln) gewonnen und sorgt in verarbeiteten Lebensmitteln für die richtige Konsistenz und Bindung.
Enzymatisch modifizierte Stärke (E1405) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Monostärkephosphat wird aus natürlicher Stärke gewonnen und chemisch leicht verändert, damit es Flüssigkeiten besser bindet. Du findest es oft in Fertigsoßen, Suppen, Puddings und Tiefkühlgerichten.
Distärkeglycerol (E1411) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es entsteht durch chemische Behandlung von Stärke aus Mais oder Kartoffeln und macht Lebensmittel cremiger und hitzestabiler. Du findest es oft in Fertigsoßen, Puddings, Suppen und Tiefkühlgerichten.
Phosphatiertes Distärkephosphat wird aus Stärke (Mais oder Kartoffeln) gewonnen und chemisch behandelt. Du findest es oft in Fertiggerichten, Suppen, Soßen und Tiefkühlkost.
Es wird aus natürlicher Stärke (oft Mais, Tapioka oder Kartoffel) chemisch verändert, damit es hitze- und kältestabil bindet. Du findest es häufig in Fertigsuppen, Soßen, Puddings und Tiefkühlgerichten.
Sie wird aus natürlicher Stärke gewonnen und chemisch behandelt, damit sie hitze- und säurestabiler bindet. Häufig steckt sie in Fertiggerichten, Soßen, Suppen, Puddings und Tiefkühlkost.
Acetylierte Stärke entsteht aus natürlicher Stärke und macht Lebensmittel cremiger und hitzestabiler. Du findest sie oft in Fertiggerichten, Soßen, Suppen, Puddings und Tiefkühlware.
Sie wird aus normaler Stärke (oft Mais oder Tapioka) hergestellt und macht Lebensmittel wie Fertigsaucen, Suppen, Puddings, Joghurt und Konserven sämiger und hitzestabiler.
Acetyliertes Distärkeglycerin (E1423) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Distärkeglycerin (E1430) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Es handelt sich um eine chemisch behandelte Stärke, die Lebensmitteln wie Soßen oder Suppen eine sämige Konsistenz gibt und die Textur stabil halten kann.
Hydroxypropyldistärkeglycerin (E1441) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Hydroxypropyldistärkephosphat wird aus Stärke (etwa aus Mais, Tapioka oder Kartoffeln) gewonnen und bindet Wasser. Du findest es oft in Soßen, Suppen, Puddings, Joghurts und Fertiggerichten.
Hydroxy propyl distarch glycerol (E1443) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Sie wird aus Stärke (etwa aus Mais) chemisch verändert und hilft, Zutaten zu verbinden und Konsistenz zu geben. Du findest sie zum Beispiel in Getränkepulvern, Salatdressings, Soßen und Babynahrung.
Sie wird aus normaler Stärke (etwa aus Mais oder Kartoffeln) hergestellt und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest sie oft in Fertiggerichten, Soßen, Puddings und Backwaren.
Es ist eine chemisch behandelte Stärke und hilft, Zutaten zu binden und eine gleichmäßige Konsistenz zu halten. Du findest es zum Beispiel in Vitaminpräparaten, Getränkepulvern und verkapselten Aromen.
Modifizierte Stärke wird aus pflanzlicher Stärke (zum Beispiel aus Mais, Kartoffeln oder Weizen) gewonnen und so bearbeitet, dass sie Texturen verbessert. Du findest sie oft in Saucen, Suppen, Pudding, Fertiggerichten und Joghurt.
Rizinusöl (E1503) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Essigsäureethylester (E1504) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Triethylcitrat wird unter anderem zum Stabilisieren von Eischnee verwendet und kann als Trägerstoff für Aromen dienen. Es kommt etwa in verarbeiteten Eiprodukten vor.
Ethanol (E1510) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.
Glycerindiacetat, auch Diacetin genannt, ist eine Verbindung aus Glycerin und Essigsäure. Sie wird vor allem als Lösungsmittel und Trägerstoff für Aromen eingesetzt.
Glycerintriacetat, auch Triacetin genannt, wird aus Glycerin und Essigsäure gewonnen. Es dient oft als Träger für Aromen und als Feuchthaltemittel.
Benzylalkohol kommt natürlich in ätherischen Ölen und einigen Früchten vor. In Lebensmitteln dient er als Lösungs- und Trägerstoff für Aromen, etwa in Getränken und Süßwaren.
Propan-1,2-diol (Propylenglykol) hält Lebensmittel feucht und dient als Lösungsmittel für Aromen und Farbstoffe. Es findet sich oft in Backwaren, Süßwaren und Aromaextrakten.
Polyethylenglykol (PEG) wird vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln und Tabletten-Süßstoffen als Überzug und Trägerstoff eingesetzt, etwa als Glanz- oder Trennmittel.
Der Zulassungsstatus und die amtlichen Namen stammen aus Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008, konsolidierter Stand 18. Februar 2026.[1] Die Funktionsklassen sind redaktionell nach den Kategorien aus Anhang I zugeordnet; Beschreibungen sind eigene Prosa. Die EFSA bewertet die Sicherheit, entscheidet aber nicht allein über die rechtliche Zulassung.[2] Nicht gelistete Einträge bleiben nur auffindbar, damit ältere oder internationale Nummern nicht fälschlich als aktuell EU-zugelassen erscheinen. Vegan-Angaben beschreiben mögliche Rohstoffquellen und ersetzen keine Herstellerangabe. Die Liste zeigt bewusst keine pauschale Risiko-Ampel.
Für die Einordnung einzelner Gruppen findest du eigene, quellenbasierte Übersichten zu Lebensmittelfarbstoffen, Konservierungsstoffen, Süßstoffen, Emulgatoren und Verdickungsmitteln sowie Geschmacksverstärkern.
Eine E-Nummer ist ein EU-weit einheitliches Kürzel für einen Lebensmittelzusatzstoff. Bei aktuellen Produkten zählt zusätzlich, ob der Stoff heute in der Unionsliste zugelassen ist. Statt E300 darf auch Ascorbinsäure auf der Zutatenliste stehen.
Eine E-Nummer allein ist keine Risikobewertung. Zugelassene Zusatzstoffe werden für bestimmte Lebensmittel und Mengen bewertet; individuelle Unverträglichkeiten, besondere Warnhinweise und neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssen getrennt betrachtet werden.
Zusatzstoffe stehen mit Funktion und Namen oder E-Nummer auf der Zutatenliste. Mit der Ampelo-App scannst du den Barcode und siehst die enthaltenen Zusatzstoffe direkt aufgeschlüsselt.
Ampelo ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Anmeldung.
Ampelo kostenlos testenDieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Zusatzstoffe wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt. Ampelo ist ein Orientierungshilfsmittel und kein Medizinprodukt.