E-Nummern-Liste 2026: Zusatzstoffe nachschlagen

Du liest E250, E621 oder E330 auf einer Zutatenliste? Suche Nummer oder Namen und prüfe Funktion, aktuellen EU-Status und Vegan-Info. Historische und international verwendete Bezeichnungen sind separat erkennbar. Die Hintergründe erklärt unser Ratgeber Lebensmittelzusatzstoffe.

Stand: Juli 2026

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E100KurkuminFarbstoff

Kurkumin gibt Lebensmitteln einen gelben bis orangefarbenen Ton und steckt zum Beispiel in Currymischungen, Senf, Margarine und Käse.

In der EU zugelassenvegan
E101RiboflavineFarbstoff

Riboflavin gibt Lebensmitteln eine gelbe bis gelb-orange Farbe und steckt natürlich unter anderem in Milchprodukten und Getreide. Als Farbstoff findest du es zum Beispiel in Puddings, Desserts, Limonaden und Süßwaren.

In der EU zugelassenkann vegan seinvegetarisch
E101(i)RiboflavineFarbstoff

Riboflavin gibt Lebensmitteln einen gelblichen Farbton und steckt zugleich als Vitamin B2 natürlich in Milchprodukten, Eiern und Getreide. Als Farbstoff findet es sich oft in Puddings, Desserts, Saucen und Getränken.

In der EU zugelassen
E101(ii)RiboflavineFarbstoff

Riboflavin-5′-phosphat ist die phosphorylierte, wasserlösliche Form von Riboflavin (Vitamin B2) und färbt Lebensmittel gelblich. Es wird etwa in Getränken, Desserts und Süßwaren zum Färben eingesetzt.

In der EU zugelassen
E101a5'-Phosphat Natriumsalz der RiboflavinFarbstoff

5'-Phosphat Natriumsalz der Riboflavin (E101a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistet
E102TartrazinFarbstoff

Tartrazin sorgt für eine intensive Gelbfärbung und steckt oft in Limonaden, Gummibärchen, Pudding und Fertigprodukten.

In der EU zugelassenvegan
E103Alkannin

Alkannin (E103) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E104ChinolingelbFarbstoff

Chinolingelb gehört zu den künstlichen Farbstoffen und wird genutzt, um Produkte gelb zu färben. Es kommt zum Beispiel in Süßwaren, Getränken und Desserts vor.

In der EU zugelassenvegan
E105Festgelb AB

Festgelb AB (E105) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E106Flavinmononukleotid

Flavinmononukleotid (E106) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E107Gelb 2G

Gelb 2G (E107) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E110Gelborange SFarbstoff

Gelborange S färbt Lebensmittel orangegelb und steckt oft in Süßigkeiten, Brausepulver, Limonaden, Knabbersnacks und manchen Backwaren oder Desserts.

In der EU zugelassenvegan
E111Orange GGN

Orange GGN (E111) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E120Echtes KarminFarbstoff

Echtes Karmin sorgt für rote bis rosa Farbtöne und wird oft in Süßwaren, Likören, Fleisch- und Wurstwaren, Joghurts und Desserts eingesetzt.

In der EU zugelassennicht vegan
E121Zitrusrot 2

Zitrusrot 2 (E121) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E122Azorubin (Carmoisin)Farbstoff

Azorubin (auch Carmoisin genannt) sorgt für rote bis bordeauxrote Töne und steckt oft in Süßwaren, Götterspeise, Desserts, Getränken und Marzipanwaren.

In der EU zugelassenvegan
E123AmaranthFarbstoff

Amaranth wird nur noch in wenigen Produkten wie Fischrogen und bestimmten Spirituosen verwendet und ist im Alltag selten anzutreffen.

In der EU zugelassenvegan
E124Cochenillerot A (Ponceau 4R)Farbstoff

Cochenillerot A färbt Lebensmittel kirsch- bis dunkelrot und findet sich häufig in Süßwaren, Fruchtdesserts und Getränken.

In der EU zugelassenvegan
E125Scarlet GN

Scarlet GN (E125) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E126Ponceau 6R

Ponceau 6R (E126) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E127ErythrosinFarbstoff

Erythrosin verleiht Lebensmitteln eine kirschrote bis rosa Farbe. Du findest ihn vor allem in kandierten Früchten wie Cocktailkirschen.

In der EU zugelassenvegan
E128Rot 2GFarbstoff

Rot 2G (E128) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E129Allurarot ACFarbstoff

Allurarot AC färbt Lebensmittel rot bis rötlich. Es wird unter anderem in Süßwaren, Getränken, Desserts und Backwaren eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E130Indanthron

Indanthron (E130) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E131Patentblau V

Patentblau V ist ein künstlich hergestellter blauer Farbstoff. Er wird zum Färben von Lebensmitteln wie Süßwaren, Eis, Likören und Dekorationen für Backwaren eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E132Indigotin (Indigokarmin)Farbstoff

Indigotin sorgt für blaue oder grüne Töne in Süßwaren, Eis und Backwaren und zählt zu den länger verwendeten Lebensmittelfarbstoffen.

In der EU zugelassenvegan
E133Brillantblau FCFFarbstoff

Brilliantblau FCF wird verwendet, um Lebensmitteln eine blaue oder grüne Farbe zu geben. Du findest ihn oft in Süßigkeiten, Getränken, Speiseeis und Dekorationen.

In der EU zugelassenvegan
E140Chlorophylle und ChlorophyllineFarbstoff

Chlorophylle sind die natürlichen grünen Farbstoffe von Pflanzen. Sie färben zum Beispiel Süßwaren, Speiseeis und Liköre grün.

In der EU zugelassenvegan
E140(i)Chlorophylle und ChlorophyllineFarbstoff

Chlorophylle sind die grünen Farbstoffe aus Blättern und anderen Pflanzenteilen. Sie werden eingesetzt, um Lebensmitteln einen grünen Farbton zu geben, etwa in Süßwaren oder Getränken.

In der EU zugelassen
E140(ii)Chlorophylle und ChlorophyllineFarbstoff

Chlorophylline sind wasserlösliche Abkömmlinge des Chlorophylls, des grünen Farbstoffs aus Pflanzen. Sie färben zum Beispiel Süßwaren, Getränke und Speiseeis grün.

In der EU zugelassen
E141Kupferkomplexe der Chlorophylle und ChlorophyllineFarbstoff

Sie sorgen für eine stabile grüne Färbung und werden zum Beispiel in Süßwaren, Likören, Speiseeis und Konserven von Gemüse oder Früchten eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E141(i)Kupferkomplexe der Chlorophylle und ChlorophyllineFarbstoff

Er entsteht, wenn das natürliche Blattgrün Chlorophyll mit Kupfer stabilisiert wird, und färbt zum Beispiel Bonbons, Liköre oder Speiseeis grün.

In der EU zugelassen
E141(ii)Kupferkomplexe der Chlorophylle und ChlorophyllineFarbstoff

Sie werden aus dem Blattgrün von Pflanzen gewonnen und sorgen für eine stabile grüne Färbung, etwa in Süßwaren, Getränken oder Speiseeis.

In der EU zugelassen
E142Grün S

Grün S wird zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, etwa in Süßwaren, Desserts und Tiefkühlerbsen.

In der EU zugelassenvegan
E143Fast Green FCFFarbstoff

Fast Green FCF (E143) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E150KaramellFarbstoff

Karamell gibt vielen Lebensmitteln eine braune Farbe, etwa Cola und anderen Limonaden, Bier, Soßen, Backwaren und Süßwaren.

In der EU zugelassenvegan
E150aZuckerkulörFarbstoff

Die einfache Zuckerkulör entsteht ohne weitere Zusätze und färbt viele Lebensmittel braun. Du findest sie zum Beispiel in Backwaren, Essig, Spirituosen und manchen Süßwaren.

In der EU zugelassenvegan
Einordnung des BfRDas BfR sieht bei Zuckerkulören kein gesundheitliches Risiko, solange die Höchstmengen eingehalten werden. Die in E150c und E150d mögliche Verunreinigung 4-Methylimidazol stuft es bei bestimmungsgemäßer Verwendung als wenig bedenklich ein. Quelle: BfR
E150bSulfitlaugen-ZuckerkulörFarbstoff

Er wird durch Erhitzen von Zucker mit Sulfit hergestellt und färbt Lebensmittel braun, etwa Spirituosen wie Whisky und Brandy oder bestimmte Saucen und Essige.

In der EU zugelassenvegan
Einordnung des BfRDas BfR sieht bei Zuckerkulören kein gesundheitliches Risiko, solange die Höchstmengen eingehalten werden. Die in E150c und E150d mögliche Verunreinigung 4-Methylimidazol stuft es bei bestimmungsgemäßer Verwendung als wenig bedenklich ein. Quelle: BfR
E150cAmmoniak-ZuckerkulörFarbstoff

Er wird durch Erhitzen von Zucker unter Zusatz von Ammoniakverbindungen hergestellt und färbt unter anderem Bier, Backwaren, Soßen und Würzmittel.

In der EU zugelassenvegan
Einordnung des BfRDas BfR sieht bei Zuckerkulören kein gesundheitliches Risiko, solange die Höchstmengen eingehalten werden. Die in E150c und E150d mögliche Verunreinigung 4-Methylimidazol stuft es bei bestimmungsgemäßer Verwendung als wenig bedenklich ein. Quelle: BfR
E150dAmmonsulfit-ZuckerkulörFarbstoff

Er gibt vielen Getränken ihre typische braune Farbe und steckt vor allem in Cola und anderen Softdrinks. Auch in manchen Saucen und Spirituosen kommt er vor.

In der EU zugelassenvegan
Einordnung des BfRDas BfR sieht bei Zuckerkulören kein gesundheitliches Risiko, solange die Höchstmengen eingehalten werden. Die in E150c und E150d mögliche Verunreinigung 4-Methylimidazol stuft es bei bestimmungsgemäßer Verwendung als wenig bedenklich ein. Quelle: BfR
E151Brillantschwarz PNFarbstoff

Er sorgt für eine tiefschwarze bis braune Färbung und wird unter anderem in Süßwaren, Saucen, Fischkonserven und Dekoren eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E152Kienruß

Kienruß (E152) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E153Pflanzenkohle

Pflanzenkohle wird aus verkohltem pflanzlichem Material gewonnen und färbt schwarz. Du findest sie zum Beispiel in dunklen Süßwaren, Käse mit schwarzer Rinde oder schwarzem Brot und Gebäck.

In der EU zugelassenvegan
E154Braun FK

Braun FK (E154) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E155Braun HTFarbstoff

Braun HT gibt Lebensmitteln einen braunen Farbton und steckt vor allem in Schokoladengebäck, Soßen und Süßwaren.

In der EU zugelassenvegan
E15xE15x

Diese Sammelnummer bezeichnet eine Stoffgruppe. Für die rechtliche Einordnung ist der jeweilige Einzelstoff maßgeblich.

Sammelnummer, keine einzelne EU-Einstufungvegan
E160Carotinoide

Carotinoide kommen natürlich in Pflanzen vor, etwa in Karotten, Paprika und Tomaten. In Lebensmitteln werden sie unter anderem zum Färben von Margarine, Getränken und Süßwaren eingesetzt.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E160aCarotinFarbstoff

Carotine kommen natürlich in Karotten, Kürbis und Aprikosen vor und werden zum Färben von Margarine, Butter, Säften und Süßwaren verwendet.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E160a(i)CarotinFarbstoff

Beta-Carotin kommt natürlich in Karotten, Kürbis und Süßkartoffeln vor und färbt unter anderem Margarine, Säfte, Käse und Süßwaren orange bis gelb.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E160a(ii)CarotinFarbstoff

Pflanzliche Carotine werden zum Beispiel aus Karotten oder Algen gewonnen und färben Lebensmittel wie Margarine, Säfte und Süßwaren gelblich bis orange.

In der EU zugelassenvegan
E160a(iii)CarotinFarbstoff

Beta-carotin ist eine natürlich vorkommende Farbe und eine Vorstufe von Vitamin A. Es färbt zum Beispiel Margarine, Säfte, Süßigkeiten und Milchprodukte gelb bis orange.

In der EU zugelassenvegan
E160a(iv)CarotinFarbstoff

Algencarotine werden meist aus der Alge Dunaliella salina gewonnen. Sie färben Lebensmittel gelblich bis orange und stecken etwa in Margarine, Getränken oder Süßwaren.

In der EU zugelassenvegan
E160bAnnatto (Bixin, Norbixin)Farbstoff

Annatto liefert die Farbstoffe Bixin und Norbixin und färbt gelb bis orange-rot. Du findest es oft in Käse wie Cheddar, in Margarine, Snacks und Backwaren.

In der EU zugelassenvegan
E160b(i)Annatto BixinFarbstoff

Bixin ist der fettlösliche Farbstoff aus Annatto und sorgt für eine gelb-orange bis rötliche Färbung. Er steckt häufig in Käse (etwa Cheddar oder Mimolette), Butter und Margarine.

In der EU zugelassen
E160b(ii)Annatto NorbixinFarbstoff

Norbixin ist die wasserlösliche Form des Annatto-Farbstoffs aus den Samen des Annattostrauchs. Er färbt Lebensmittel gelblich bis rötlich und kommt häufig in Käse und Snacks vor.

In der EU zugelassen
E160cPaprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin)Farbstoff

Die farbgebenden Hauptbestandteile sind Capsanthin und Capsorubin. Du findest E160c oft in Wurstwaren, Käse, Snacks, Saucen und Gewürzmischungen.

In der EU zugelassenvegan
E160dLycopinFarbstoff

Lycopin verleiht reifen Tomaten ihre rote Farbe und wird daraus gewonnen. In Lebensmitteln sorgt es zum Beispiel in Soßen, Süßwaren oder Getränken für einen roten bis orangeroten Ton.

In der EU zugelassenvegan
E160eBeta-apo-8′-Carotinal (C 30)Farbstoff

Er erzeugt orange bis rötliche Farbtöne und wird zum Beispiel in Getränken, Süßwaren, Soßen oder Backwaren eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E160fβ-Apo-8′-carotinsäureethylesterFarbstoff

Β-Apo-8′-carotinsäureethylester (E160f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161Xanthophylle

Xanthophylle kommen natürlicherweise in vielen Pflanzen vor, etwa in grünem Blattgemüse, Mais und Eigelb, und sorgen dort für gelbe bis orange Töne.

In der EU zugelassenvegan
E161aFlavoxanthin

Flavoxanthin (E161a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161bLuteinFarbstoff

Lutein kommt natürlicherweise in Pflanzen wie Tagetes (Studentenblumen) und in grünem Blattgemüse vor. Als Zusatzstoff färbt es Lebensmittel gelb bis orange.

In der EU zugelassenvegan
E161cCryptoxanthin

Cryptoxanthin (E161c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161dRubixanthin

Rubixanthin (E161d) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161eViolaxanthin

Violaxanthin (E161e) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161fRhodoxanthin

Rhodoxanthin (E161f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161gCanthaxanthinFarbstoff

Canthaxanthin sorgt für rot-orange Töne und steckt zum Beispiel in manchen Wurst- und Fischwaren sowie in Tierfutter, das die Farbe von Eigelb oder Lachsfleisch beeinflusst.

EU-Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff entzogenvegan
E161hZeaxanthinFarbstoff

Zeaxanthin (E161h) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161iCitranaxanthin

Citranaxanthin (E161i) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E161jAstaxanthin

Astaxanthin (E161j) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E162Betanin (Betenrot)Farbstoff

Betanin verleiht Lebensmitteln eine rote bis violette Färbung und steckt zum Beispiel in Süßigkeiten, Eis, Desserts und Fertigsaucen.

In der EU zugelassenvegan
E163AnthocyaneFarbstoff

Anthocyane sind Farbstoffe, die in vielen Beeren, Trauben und Rotkohl vorkommen. Als Zusatzstoff färben sie zum Beispiel Süßigkeiten, Getränke und Marmeladen.

In der EU zugelassenvegan
E163aCyanidinFarbstoff

Cyanidin (E163a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E163bDelphinidinFarbstoff

Delphinidin (E163b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E163cMalvidinFarbstoff

Malvidin (E163c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E163dPelargonidinFarbstoff

Pelargonidin (E163d) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E163ePeonidinFarbstoff

Peonidin (E163e) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E163fPetunidinFarbstoff

Petunidin (E163f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E164SafranFarbstoff

Safran (E164) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E165Gardenia Blau

Gardenia Blau (E165) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E166Sandelholz

Sandelholz (E166) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E170Calciumcarbonat

Calciumcarbonat ist im Grunde Kalk und wird unter anderem in Backwaren, Kaugummi und als Trennmittel eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E170(i)CalciumcarbonatFarbstoffStabilisatorSäureregulatorTrennmittelFestigungsmittelMehlbehandlungsmittelÜberzugsmittel

Calciumcarbonat ist eine natürlich vorkommende Kalkverbindung, die als weißes Farbmittel und Stabilisator dient. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Süßigkeiten und als Trennmittel in verschiedenen Lebensmitteln.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E170(ii)Calciumcarbonat

Sie liefert Calcium. Zu den genauen Einsatzbereichen in Lebensmitteln liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.

In der EU zugelassen
E171TitandioxidFarbstoff

Titandioxid wurde eingesetzt, um Lebensmittel strahlend weiß zu färben, etwa Kaugummi, Dragees oder Zuckerglasuren. In neuen Produkten findest du es heute kaum noch.

EU-Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff entzogenvegan
Einordnung des BfRDas BfR erläutert, dass Bedenken zu einer möglichen erbgutschädigenden Wirkung nicht ausgeräumt werden konnten. Die EU hat die Zulassung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E171 deshalb zum 7. Februar 2022 entzogen. Quelle: BfR
E172Eisenoxide und EisenhydroxideFarbstoff

Sie sorgen je nach Verbindung für gelbe, rote, braune oder schwarze Töne. Du findest sie zum Beispiel in Dragees, Zuckerwaren oder dekorierten Backwaren.

In der EU zugelassenvegan
E172(i)Eisenoxide und EisenhydroxideFarbstoff

Er sorgt für schwarze bis graue Farbtöne und wird zum Beispiel in Dragees, Überzügen von Süßwaren und manchen Backwaren eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E172(ii)Eisenoxide und EisenhydroxideFarbstoff

Er verleiht Lebensmitteln einen roten bis braunroten Ton und steckt zum Beispiel in Dragees, Zuckerwaren und Wurstwaren-Überzügen.

In der EU zugelassen
E172(iii)Eisenoxide und EisenhydroxideFarbstoff

Es wird zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, etwa bei Dragees, Zuckerwaren oder Überzügen. Der Farbton reicht von Gelb bis Ocker.

In der EU zugelassen
E173Aluminium

Aluminium wird vor allem als dekorativer Überzug genutzt, etwa für die metallisch glänzende Oberfläche von Zuckerwaren und Verzierungen auf Backwaren wie Pralinen oder Torten.

In der EU zugelassenvegan
Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E174Silber

Du findest Silber meist als glänzenden Überzug auf Süßwaren, etwa silbrige Zuckerperlen auf Pralinen, Torten und feinem Gebäck.

In der EU zugelassenvegan
E175Gold

Gold wird als dünne Blättchen oder Pulver zur Verzierung verwendet, etwa auf Pralinen, Torten oder in einigen Likören.

In der EU zugelassenvegan
E180Litholrubin BK

Der Farbstoff wird vor allem eingesetzt, um die Rinde von Käse rot bis rosa einzufärben. In das Innere des Käses gelangt er dabei in der Regel nicht.

In der EU zugelassenvegan
E181TannineFarbstoffEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Tannine (E181) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E182Orcein

Orcein (E182) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E200SorbinsäureKonservierungsstoff

Sorbinsäure hemmt das Wachstum von Schimmelpilzen und Hefen. Sie kommt häufig in Käse, Backwaren, Trockenfrüchten, Wein sowie in Soßen und Dressings vor.

In der EU zugelassenvegan
E201NatriumsorbatKonservierungsstoff

Natriumsorbat (E201) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E202KaliumsorbatKonservierungsstoff

Kaliumsorbat ist das Kaliumsalz der Sorbinsäure und hemmt das Wachstum von Schimmel und Hefen. Es steckt oft in Käse, Backwaren, Margarine, Trockenfrüchten sowie in Soßen und Getränken.

In der EU zugelassenvegan
E203CalciumsorbatKonservierungsstoff

Calciumsorbat (E203) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E209Heptylparaben

Heptylparaben (E209) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E210BenzoesäureKonservierungsstoff

Benzoesäure hemmt das Wachstum von Hefen, Schimmel und Bakterien. Sie steckt häufig in sauren Lebensmitteln wie Softdrinks, Fruchtsäften und eingelegtem Gemüse.

In der EU zugelassenvegan
E211NatriumbenzoatKonservierungsstoff

Natriumbenzoat hemmt Bakterien und Pilze vor allem in sauren Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Fruchtprodukten und Marinaden.

In der EU zugelassenvegan
E212KaliumbenzoatKonservierungsstoff

Kaliumbenzoat hemmt das Wachstum von Hefen, Schimmel und Bakterien. Es findet sich oft in sauren Lebensmitteln wie Softdrinks, Fruchtsäften, Soßen, eingelegtem Gemüse und Dressings.

In der EU zugelassenvegan
E213CalciumbenzoatKonservierungsstoff

Calciumbenzoat ist das Calciumsalz der Benzoesäure und gehört zu den Benzoaten. Solche Konservierungsstoffe nutzt man vor allem in sauren Lebensmitteln wie Softdrinks, sauren Saucen oder eingelegtem Gemüse.

In der EU zugelassenvegan
E214PHB-Ester (Ethyl-p-hydroxybenzoat)Konservierungsstoff

Ethylparaben hemmt das Wachstum von Bakterien, Schimmel und Hefen. Es kommt in einigen verarbeiteten Lebensmitteln vor und wird auch in Kosmetik eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E215PHB-Ethylester-Natriumsalz (Natriumethyl-p-hydroxybenzoat)

PHB-Ester werden als Konservierungsstoffe eingesetzt, um Lebensmittel vor Schimmel und Bakterien zu schützen. Wo genau dieser Stoff vorkommt, ist nicht eindeutig dokumentiert.

In der EU zugelassenvegan
E2164-Hydroxybenzoesäurepropylester

4-Hydroxybenzoesäurepropylester (E216) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E217Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat

Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat (E217) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E218PHB-Methylester (Methyl-p-hydroxybenzoat)Konservierungsstoff

Er hemmt das Wachstum von Schimmel und Hefen und wird in Lebensmitteln als Konservierungsmittel verwendet.

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E219PHB-Methylester-Natriumsalz (Natriummethyl-p-hydroxybenzoat)

Es ist das Natriumsalz von Methyl-4-hydroxybenzoat (Methylparaben). Parabene werden eingesetzt, um Lebensmittel vor Schimmel und Bakterien zu schützen.

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E220SchwefeldioxidAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Schwefeldioxid hält Lebensmittel haltbar und schützt ihre Farbe, etwa in Trockenfrüchten, Wein und hellem Trockengemüse. Empfindliche Menschen, besonders mit Asthma, können auf Sulfite reagieren.

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E221NatriumsulfitAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Natriumsulfit hält Lebensmittel länger haltbar und schützt sie vor Verfärbung. Du findest es zum Beispiel in Trockenfrüchten, Wein und verarbeiteten Kartoffelprodukten.

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E222NatriumhydrogensulfitAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Natriumhydrogensulfit gibt beim Lösen schweflige Säure ab und wird vor allem in Wein, Trockenfrüchten und manchen Fruchtsäften verwendet, um Verfärbung und Verderb zu bremsen.

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E223NatriummetabisulfitAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Es setzt schweflige Säure frei und hemmt so Mikroben und Verfärbungen. Du findest es oft in Trockenfrüchten, Wein und hellen Fruchtsäften.

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E224KaliummetabisulfitAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Sulfite kommen vor allem in Wein, Trockenfrüchten, eingelegtem Gemüse und Kartoffelprodukten vor. Manche Menschen reagieren empfindlich auf Sulfite.

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E225KaliumsulfitAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Kaliumsulfit (E225) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E226Calciumsulfit

Sulfite wie Calciumsulfit werden vor allem zum Konservieren eingesetzt, etwa bei Trockenfrüchten, Wein oder verarbeiteten Kartoffelprodukten. Auf der Zutatenliste steht oft der Sammelbegriff Sulfite.

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E227Calciumhydrogensulfit

Wie andere Sulfite findest du es vor allem in Wein und Trockenfrüchten. Beim Lösen setzt es schweflige Säure frei.

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E228Kaliumhydrogensulfit

Sulfite wie dieses machen vor allem Wein, Trockenfrüchte oder eingelegtes Gemüse haltbar und schützen vor Verfärbung. Bei einer Sulfit-Empfindlichkeit lohnt ein Blick auf die Zutatenliste.

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E230BiphenylKonservierungsstoff

Biphenyl (E230) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E231OrthophenylphenolKonservierungsstoff

Orthophenylphenol (E231) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E232NatriumorthophenylphenolKonservierungsstoff

Natriumorthophenylphenol (E232) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E233Thiabendazol

Thiabendazol (E233) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E234NisinKonservierungsstoff

Nisin ist ein natürliches Peptid, das von Milchsäurebakterien gebildet wird und das Wachstum bestimmter Bakterien hemmt. Du findest es vor allem in Schmelzkäse und manchen Käsesorten.

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E235NatamycinKonservierungsstoff

Natamycin wird vor allem zur Oberflächenbehandlung von Hartkäse und getrockneten Wurstwaren eingesetzt, um Schimmelbildung an der Rinde zu hemmen.

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E236Ameisensäure

Ameisensäure (E236) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E237Natriumformiat

Natriumformiat (E237) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E238Calciumformiat

Calciumformiat (E238) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E239HexamethylentetraminKonservierungsstoff

Hexamethylentetramin wirkt gegen Mikroorganismen und kommt vor allem bei bestimmten Käsesorten wie italienischem Provolone zum Einsatz.

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E240Formaldehyd

Formaldehyd (E240) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E241Guaicum Gummi

Guaicum Gummi (E241) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E242DimethyldicarbonatKonservierungsstoff

Dimethyldicarbonat wird zur Kaltentkeimung von Getränken eingesetzt, etwa bei Erfrischungsgetränken, Eistee, Sportgetränken oder alkoholfreiem Wein. Es wird kurz vor der Abfüllung zugesetzt.

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E243EthyllaurylarginatKonservierungsstoff

Ethyllauroylarginat wird eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien zu hemmen. Du findest es zum Beispiel in manchen Wurst- und Fleischwaren.

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E246Glykolipide

Glykolipide sind Verbindungen aus einem Zucker- und einem Fettanteil. Zu konkreten Einsatzgebieten in Lebensmitteln liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.

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E249KaliumnitritKonservierungsstoff

Kaliumnitrit wird beim Pökeln von Fleisch- und Wurstwaren eingesetzt, etwa bei Schinken, Salami oder Kasseler. Es hemmt das Wachstum bestimmter Bakterien und stabilisiert die rote Farbe.

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Einordnung des BfRDas BfR weist darauf hin, dass Nitrit mit Aminen zu N-Nitrosoverbindungen reagieren kann; viele davon waren im Tierversuch krebserregend. Nitrit kann auch über gepökelte Fleischwaren aufgenommen werden. Das BfR empfiehlt, die Aufnahme von Nitrat und Nitrit insgesamt möglichst gering zu halten. Quelle: BfR
E250NatriumnitritKonservierungsstoff

Es wird vor allem zum Pökeln von Fleischwaren wie Wurst, Schinken und Speck eingesetzt, wo es die Farbe stabilisiert und das Wachstum von Bakterien hemmt.

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Einordnung des BfRDas BfR weist darauf hin, dass Nitrit mit Aminen zu N-Nitrosoverbindungen reagieren kann; viele davon waren im Tierversuch krebserregend. Nitrit kann auch über gepökelte Fleischwaren aufgenommen werden. Das BfR empfiehlt, die Aufnahme von Nitrat und Nitrit insgesamt möglichst gering zu halten. Quelle: BfR
E251NatriumnitratKonservierungsstoff

Natriumnitrat wird vor allem beim Pökeln eingesetzt und findet sich häufig in Wurst, Schinken und gereiftem Käse. Es trägt zur Haltbarmachung und zur roten Färbung von Fleischwaren bei.

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Einordnung des BfRDas BfR weist darauf hin, dass Nitrit mit Aminen zu N-Nitrosoverbindungen reagieren kann; viele davon waren im Tierversuch krebserregend. Nitrit kann auch über gepökelte Fleischwaren aufgenommen werden. Das BfR empfiehlt, die Aufnahme von Nitrat und Nitrit insgesamt möglichst gering zu halten. Quelle: BfR
E252KaliumnitratKonservierungsstoff

Du findest Kaliumnitrat vor allem in gepökelten Fleisch- und Wurstwaren sowie in einigen Käsesorten, wo es die Haltbarkeit unterstützt. Es ist auch als Salpeter bekannt.

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Einordnung des BfRDas BfR weist darauf hin, dass Nitrit mit Aminen zu N-Nitrosoverbindungen reagieren kann; viele davon waren im Tierversuch krebserregend. Nitrit kann auch über gepökelte Fleischwaren aufgenommen werden. Das BfR empfiehlt, die Aufnahme von Nitrat und Nitrit insgesamt möglichst gering zu halten. Quelle: BfR
E260EssigsäureKonservierungsstoff

Essigsäure ist der saure Hauptbestandteil von Essig. Du findest sie unter anderem in Salatdressings, eingelegtem Gemüse, Senf und Marinaden.

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E261KaliumacetateKonservierungsstoff

Es wird eingesetzt, um den Säuregrad von Lebensmitteln zu regulieren und Produkte haltbarer zu machen. Du findest es zum Beispiel in eingelegten oder konservierten Lebensmitteln.

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E262NatriumacetateKonservierungsstoffKomplexbildner

Es handelt sich um die Natriumsalze der Essigsäure. Du findest sie oft in Brot- und Backwaren, Chips sowie in eingelegten und marinierten Produkten, wo sie Geschmack und Haltbarkeit beeinflussen.

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E262(i)NatriumacetateKonservierungsstoffKomplexbildner

Es sorgt für einen leicht säuerlichen Geschmack und hält Lebensmittel länger frisch. Du findest es zum Beispiel in Chips, Brot und Backwaren sowie in eingelegten und marinierten Produkten.

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E262(ii)NatriumacetateKonservierungsstoffKomplexbildner

Natriumdiacetat ist eine Verbindung aus Natriumacetat und Essigsäure. Es wird vor allem in Brot und Backwaren, Snacks und Würzmischungen eingesetzt, oft als Geschmacksgeber für die typische Essignote.

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E263CalciumacetatKonservierungsstoffStabilisator

Calciumacetat hilft, das Wachstum von Schimmel und Bakterien zu hemmen. Du findest es zum Beispiel in Backwaren sowie in einigen verpackten Brot- und Teigwaren.

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E264Ammoniumacetat

Ammoniumacetat (E264) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E265Dehydroessigsäure

Dehydroessigsäure (E265) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E266Natriumdehydroacetat

Natriumdehydroacetat (E266) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E267Gepufferter Essig

Gepufferter Essig wird aus Essig gewonnen und in einer milderen, weniger sauren Form eingesetzt. Du findest ihn vor allem in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren sowie in Fertiggerichten.

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E270Milchsäure

Milchsäure entsteht natürlich bei der Milchsäuregärung. Du findest sie in Sauermilchprodukten wie Joghurt, in Sauerkraut, Sauerteigbrot und eingelegtem Gemüse.

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E280PropionsäureKonservierungsstoff

Sie wird vor allem in abgepacktem Brot und Backwaren eingesetzt, um Schimmelbildung zu verzögern. In kleinen Mengen entsteht Propionsäure auch natürlich, etwa in gereiftem Käse.

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E281NatriumpropionatKonservierungsstoff

Natriumpropionat ist das Natriumsalz der Propionsäure und wird vor allem in Backwaren wie Brot und Gebäck eingesetzt, wo es Schimmel und Schmierigkeit vorbeugt.

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E282CalciumpropionatKonservierungsstoff

Calciumpropionat schützt vor allem Backwaren wie Brot und Toastbrot vor Schimmel und Bakterien. Du findest es häufig in abgepackten Brot- und Gebäckprodukten.

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E283KaliumpropionatKonservierungsstoff

Es hemmt vor allem Schimmel und wird typischerweise in Backwaren wie abgepacktem Brot und Brötchen eingesetzt, um sie länger haltbar zu machen.

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E284Borsäure

Borsäure ist eine schwache anorganische Säure. Als Zusatzstoff wird sie vor allem im Zusammenhang mit der Konservierung von Kaviar und Fischrogen genannt.

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E285Natriumtetraborat (Borax)

Natriumtetraborat, auch Borax genannt, wird heute vor allem im Zusammenhang mit echtem Kaviar und Kaviar-Ersatz erwähnt, wo es als Konservierungsmittel dient.

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E290KohlendioxidPackgasTreibgasKonservierungsstoff

Es sorgt für die Kohlensäure in Getränken wie Mineralwasser, Limonaden und Bier. Außerdem dient es als Treibgas und zum Verdrängen von Sauerstoff in Verpackungen.

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E296Äpfelsäure

Äpfelsäure kommt natürlich in Äpfeln und anderem Obst vor und sorgt für einen sauren Geschmack. Du findest sie oft in Süßwaren, Erfrischungsgetränken und Fruchtzubereitungen.

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E297Fumarsäure

Sie sorgt für einen sauren Geschmack und wird unter anderem in Backwaren, Getränkepulvern, Süßwaren und Fertigdesserts verwendet.

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E300AscorbinsäureAntioxidationsmittelKomplexbildnerSäureregulatorMehlbehandlungsmittelSäuerungsmittel

Ascorbinsäure ist die chemische Bezeichnung für Vitamin C. Sie wird vielen Lebensmitteln zugesetzt, damit sie nicht so schnell braun oder ranzig werden, etwa Säften, Obstkonserven und Wurst.

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E301NatriumascorbatAntioxidationsmittelKonservierungsstoff

Es schützt Lebensmittel vor dem Verderb durch Sauerstoff und hält so Farbe und Geschmack stabil. Du findest es oft in Wurst- und Fleischwaren sowie in Getränken.

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E302CalciumascorbatAntioxidationsmittel

Es schützt Lebensmittel vor dem Verfärben durch Sauerstoff und steckt unter anderem in verarbeitetem Fleisch, Wurst, Obst- und Gemüsekonserven sowie in Getränken.

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E303Kaliumascorbat

Kaliumascorbat (E303) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E304Fettsäureester der AscorbinsäureAntioxidationsmittel

Sie schützen vor allem fetthaltige Lebensmittel vor dem Ranzigwerden, etwa Speiseöle, Margarine und Wurstwaren. Anders als reines Vitamin C sind sie fettlöslich und wirken daher direkt in der Fettphase.

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E304(i)L-AscorbylpalmitatAntioxidationsmittel

Es schützt fetthaltige Lebensmittel vor dem Ranzigwerden und steckt zum Beispiel in Pflanzenölen, Margarine, Backwaren und Säuglingsnahrung.

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E304(ii)Fettsäureester der AscorbinsäureAntioxidationsmittel

Es ist ein Ester aus Ascorbinsäure (Vitamin C) und Stearinsäure und wird in fetthaltigen Lebensmitteln eingesetzt, um Fette und Öle vor dem Ranzigwerden zu schützen.

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E306Stark tocopherolhaltige Extrakte

Diese pflanzlichen Extrakte sind reich an Tocopherolen (Vitamin E) und werden eingesetzt, um Fette und Öle vor dem Ranzigwerden zu schützen. Du findest sie etwa in Speiseölen, Margarine und fetthaltigen Backwaren.

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E307Alpha-Tocopherol

Es schützt fetthaltige Lebensmittel vor dem Ranzigwerden und kommt natürlich in Pflanzenölen vor. Eingesetzt wird es etwa in Ölen, Margarine und fetthaltigen Fertigprodukten.

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E307aD-Alpha-TocopherolAntioxidationsmittel

D-Alpha-Tocopherol (E307a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E307bkonzentrierter TocopherolAntioxidationsmittel

Konzentrierter Tocopherol (E307b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E307cDL-Alpha-TocopherolAntioxidationsmittel

DL-Alpha-Tocopherol (E307c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E308Gamma-Tocopherol

Gamma-Tocopherol gehört zu den Tocopherolen, einer Gruppe von Vitamin-E-Verbindungen. Zu seiner Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.

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E309Delta-Tocopherol

Delta-Tocopherol gehört zur Vitamin-E-Familie und schützt Fette und Öle vor dem Ranzigwerden. Es kommt natürlich in pflanzlichen Ölen vor und wird oft in fetthaltigen Lebensmitteln eingesetzt.

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E310PropylgallatAntioxidationsmittel

Es soll Fette und Öle vor dem Ranzigwerden durch Sauerstoff schützen. Eingesetzt wird es zum Beispiel in fetthaltigen Produkten wie Speiseölen, Margarine, Knabbergebäck und Kaugummi.

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E311Octylgallat

Octylgallat (E311) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E312Dodecylgallat

Dodecylgallat (E312) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetkann vegan sein
E313Ethyl gallate

Ethyl gallate (E313) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E314GuajakAntioxidationsmittel

Guajak (E314) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E315Isoascorbinsäure (Erythorbinsäure)Antioxidationsmittel

Isoascorbinsäure schützt Lebensmittel vor dem Verderb durch Sauerstoff und hilft, die Farbe zu erhalten. Sie kommt häufig in gepökelten Fleisch- und Wurstwaren sowie in Fischprodukten vor.

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E316NatriumisoascorbatAntioxidationsmittel

Natriumisoascorbat wird als Antioxidationsmittel genutzt, das die Farbe stabilisiert. Du findest es vor allem in Fleisch- und Wurstwaren, wo es die Umrötung unterstützt.

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E317Kaliumisoascorbat

Kaliumisoascorbat (E317) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E318Calciumerythorbat

Calciumerythorbat (E318) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E319Tertiär-Butylhydrochinon (TBHQ)Antioxidationsmittel

Es wird eingesetzt, um Fette und Öle vor dem Ranzigwerden zu schützen. Du findest es oft in frittierten Snacks, Knabbereien und stark fetthaltigen Fertigprodukten.

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E320Butylhydroxyanisol (BHA)Antioxidationsmittel

Es schützt vor allem Fette und Öle davor, ranzig zu werden, und steckt oft in Knabbereien, Backwaren, Kaugummi, Brühwürfeln und Fertiggerichten.

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E321Butylhydroxytoluen (BHT)Antioxidationsmittel

Es schützt Fette und Öle vor dem Ranzigwerden und findet sich oft in Kaugummi, Knabbergebäck, Brüh- und Suppenpulver sowie in fetthaltigen Fertigprodukten.

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E322LecithineAntioxidationsmittelEmulgator

Lecithine werden meist aus Soja, Raps oder Sonnenblumen gewonnen. Du findest sie oft in Schokolade, Backwaren, Margarine und Fertigsoßen, wo sie Zutaten geschmeidig halten.

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E322(i)LecithineAntioxidationsmittelEmulgator

Lecithin sorgt dafür, dass sich Fett und Wasser gut verbinden. Du findest es häufig in Schokolade, Margarine und Backwaren.

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E322(ii)LecithineAntioxidationsmittelEmulgator

Es entsteht aus Lecithin (meist aus Soja oder Sonnenblumen), das teilweise enzymatisch aufgespalten wird. Es hilft, Fett und Wasser zu verbinden, etwa in Backwaren, Margarine oder Schokolade.

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E322aHaferlecithin

Haferlecithin (E322a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E323Anoxomer

Anoxomer (E323) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E324Ethoxyquin

Ethoxyquin (E324) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E325NatriumlactatAntioxidationsmittelEmulgatorFeuchthaltemittelVerdickungsmittel

Natriumlactat hält Produkte feucht und wird oft in Fleisch- und Wurstwaren, Käse sowie in manchen Backwaren eingesetzt. Es kann den Geschmack abrunden und die Haltbarkeit unterstützen.

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E326KaliumlactatAntioxidationsmittelEmulgatorFeuchthaltemittel

Kaliumlactat wird als Feuchthaltemittel eingesetzt und findet sich oft in Fleisch- und Wurstwaren sowie verarbeiteten Lebensmitteln.

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E327CalciumlactatVerdickungsmittel

Es wird unter anderem als Säureregulator und Festigungsmittel eingesetzt, etwa in Backwaren, Käse, Süßwaren und manchen Getränken.

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E328Ammoniumlactat

Ammoniumlactat (E328) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E329Magnesiumlactat

Magnesiumlactat (E329) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E330CitronensäureAntioxidationsmittelKomplexbildner

Citronensäure gibt einen sauren Geschmack, reguliert den Säuregrad und schützt die Farbe. Sie steckt in sehr vielen Lebensmitteln, von Getränken über Süßwaren bis zu Konserven.

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E331NatriumcitrateEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Es handelt sich um die Natriumsalze der Zitronensäure, die den Säuregrad einstellen und Zutaten binden. Du findest sie oft in Schmelzkäse, Getränken, Marmeladen und Milchprodukten.

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E331(i)NatriumcitrateEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Es reguliert den Säuregrad und bindet Metallionen, wodurch Farbe und Konsistenz stabil bleiben. Eingesetzt wird es zur Säureregulierung in verschiedenen verarbeiteten Lebensmitteln.

In der EU zugelassen
E331(ii)NatriumcitrateEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Es bindet Mineralstoffe und hält den Säuregrad stabil. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Getränken und Milchprodukten.

In der EU zugelassen
E331(iii)Natriumcitrate

Es reguliert den Säuregrad und wird unter anderem in Schmelzkäse, Getränken und Milchprodukten verwendet, wo es auch als Emulgiersalz dienen kann.

In der EU zugelassen
E332KaliumcitrateKomplexbildnerStabilisatorSäureregulator

Kaliumcitrate werden eingesetzt, um den Säuregrad zu regulieren und Produkte stabil zu halten. Du findest sie zum Beispiel in Getränken, Milchprodukten und Backwaren.

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E332(i)KaliumcitrateKomplexbildnerStabilisatorSäureregulator

Monokaliumcitrat reguliert den Säuregrad und bindet Metallionen. Du findest es zum Beispiel in Erfrischungsgetränken, Marmeladen und Konserven.

In der EU zugelassen
E332(ii)KaliumcitrateKomplexbildnerStabilisatorSäureregulator

Es bindet Metallionen und hält den Säuregrad konstant. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Milchpulver, Backwaren und Getränken.

In der EU zugelassen
E333CalciumcitrateKomplexbildnerStabilisatorSäureregulatorFestigungsmittel

Du findest Calciumcitrat oft in Getränken, Milchprodukten und Konfitüren, wo es die Säure ausgleicht und die Textur stabilisiert. Es dient auch als Calciumquelle.

In der EU zugelassenvegan
E333(i)CalciumcitrateKomplexbildnerStabilisatorSäureregulatorFestigungsmittel

Es bindet Metallionen (Sequestrant) und hilft, die Konsistenz von Lebensmitteln stabil zu halten. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.

In der EU zugelassen
E333(ii)CalciumcitrateKomplexbildnerStabilisator

Es bindet Metallionen und hilft, die Konsistenz und Säure von Lebensmitteln zu stabilisieren. So kann es die Verarbeitung und Haltbarkeit verschiedener Produkte unterstützen.

In der EU zugelassen
E333(iii)CalciumcitrateKomplexbildnerStabilisatorSäureregulatorFestigungsmittel

Es bindet Mineralstoffe und kann helfen, die Konsistenz eines Produkts stabil zu halten. Außerdem kann es Lebensmittel mit Calcium anreichern.

In der EU zugelassen
E334Weinsäure (L+)AntioxidationsmittelKomplexbildner

Weinsäure kommt natürlich vor allem in Weintrauben vor. In Lebensmitteln findest du sie häufig in Getränken, Süßwaren und Backwaren, wo sie sauer schmeckt und die Haltbarkeit unterstützt.

In der EU zugelassenvegan
E335NatriumtartrateKomplexbildnerStabilisator

Natriumtartrate sind die Natriumsalze der Weinsäure. Sie werden in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um die Konsistenz zu stabilisieren und Metallspuren zu binden.

In der EU zugelassenvegan
E335(i)NatriumtartrateKomplexbildnerStabilisator

Es bindet Metallionen und kann helfen, die Konsistenz und Haltbarkeit von verarbeiteten Lebensmitteln stabil zu halten.

In der EU zugelassen
E335(ii)NatriumtartrateKomplexbildnerStabilisator

Dinatriumtartrat bindet Metallspuren und hilft, Lebensmittel stabil zu halten, indem es als Komplexbildner und Stabilisator wirkt.

In der EU zugelassen
E336Kaliumtartrate

Kaliumtartrate stehen mit dem Weinstein in Verbindung, der sich beim Reifen von Wein bildet. Du findest sie unter anderem in Wein und Backwaren, wo sie den Säuregehalt steuern.

In der EU zugelassenvegan
E336(i)Kaliumtartrate

Monokaliumtartrat wird aus Weinsäure gewonnen und reguliert den Säuregehalt. Du findest es zum Beispiel in Backwaren und Backpulver sowie in manchen Getränken.

In der EU zugelassen
E336(ii)Kaliumtartrate

Dikaliumtartrat ist mit der Weinsäure verwandt, die natürlicherweise in Weintrauben vorkommt. Es wird in der Lebensmittelproduktion als Säureregulator eingesetzt.

In der EU zugelassen
E337Natrium-KaliumtartratKomplexbildnerStabilisator

Das Kalium-Natrium-Salz der Weinsäure, auch Rochellesalz genannt, bindet Metallspuren und stabilisiert die Konsistenz. Es wird unter anderem als Schmelzsalz in Schmelzkäse eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E338PhosphorsäureAntioxidationsmittelKomplexbildner

Sie sorgt für einen sauren Geschmack und stabilisiert Produkte. Bekannt ist sie vor allem als Säuerungsmittel in Cola-Getränken.

In der EU zugelassenvegan
E339NatriumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKonservierungsstoffKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittelSäureregulatorBacktriebmittel

Natriumphosphate binden Wasser, halten Mischungen geschmeidig und regeln den Säuregrad. Du findest sie oft in Schmelzkäse, Wurstwaren und Backwaren.

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E339(i)NatriumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKonservierungsstoffKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es steckt zum Beispiel in Schmelzkäse, Wurstwaren und Backpulver, wo es Textur und Konsistenz beeinflusst. Phosphate dieser Art gehören zu den häufiger verwendeten Zusatzstoffen.

In der EU zugelassen
E339(ii)NatriumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKonservierungsstoffKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Dinatriumphosphat steckt oft in Schmelzkäse, Kondensmilch und Instant-Pudding, wo es als Schmelzsalz wirkt und die Konsistenz sowie den Säuregrad reguliert.

In der EU zugelassen
E339(iii)NatriumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKonservierungsstoffKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Trinatriumphosphat hilft, Zutaten zu binden und die Konsistenz stabil zu halten. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Backwaren und manchen Fertiggerichten.

In der EU zugelassen
E340KaliumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Kaliumphosphate werden aus Phosphorsäure und Kalium gewonnen und kommen oft in Schmelzkäse, Wurstwaren, Backwaren sowie in Instant- und Pulverprodukten vor.

In der EU zugelassenvegan
E340(i)KaliumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es dient unter anderem als Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel und zur Bindung von Mineralstoffen. Eingesetzt wird es zum Beispiel in Schmelzkäse, Backwaren und pulverförmigen Lebensmitteln.

In der EU zugelassen
E340(ii)KaliumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Du findest es oft in Schmelzkäse, Kaffeeweißer, Pulvergetränken und Fleischwaren, wo es die Konsistenz stabilisiert und den Säuregrad reguliert.

In der EU zugelassen
E340(iii)KaliumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es bindet Wasser und Metallionen und hält Mischungen geschmeidig. Du findest es zum Beispiel in Schmelzkäse, Milchpulver, Kaffeeweißer und verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren.

In der EU zugelassen
E341CalciumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittelSäureregulatorBacktriebmittel

Calciumphosphate sind Calciumsalze der Phosphorsäure. Du findest sie zum Beispiel in Backpulver, Backwaren, Schmelzkäse und manchen Milch- und Pulverprodukten.

In der EU zugelassenvegan
E341(i)CalciumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Monocalciumphosphat steckt vor allem in Backpulver und Backwaren, wo es zusammen mit Natron für die Lockerung des Teigs sorgt. Es findet sich außerdem in manchen Milcherzeugnissen und Fertigprodukten.

In der EU zugelassen
E341(ii)CalciumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Dicalciumphosphat liefert Calcium und Phosphat und wird unter anderem in Backwaren, Backpulver und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt.

In der EU zugelassen
E341(iii)CalciumphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittelSäureregulatorTrennmittelSäuerungsmittel

Tricalciumphosphat hält pulverförmige Lebensmittel rieselfähig und bindet Feuchtigkeit. Du findest es etwa in Speisesalz, Trockenmischungen, Backpulver und manchen Milchpulvern.

In der EU zugelassen
E342AmmoniumphosphatStabilisatorVerdickungsmittel

Ammoniumphosphat (E342) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E343MagnesiumphosphateStabilisatorVerdickungsmittel

Magnesiumphosphate werden in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, etwa um die Konsistenz und Beschaffenheit eines Produkts zu unterstützen. Welche konkreten Lebensmittel betroffen sind, steht jeweils in der Zutatenliste.

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E343(i)MagnesiumphosphateStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um die Konsistenz zu unterstützen und die Beschaffenheit stabil zu halten.

In der EU zugelassen
E343(ii)MagnesiumphosphateStabilisatorVerdickungsmittel

Dimagnesiumphosphat liefert Magnesium und Phosphat und wird unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln sowie als Stabilisator eingesetzt. Es bindet und stabilisiert die Konsistenz von Lebensmitteln.

In der EU zugelassen
E344Lecithin Citrat

Lecithin Citrat (E344) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E345(i)TrimagnesiumdicitratStabilisatorTrennmittel

Trimagnesiumdicitrat ist in der EU als Stabilisator und Trennmittel für feste Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die amtliche Bezeichnung lautet E345(i).

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E349Ammoniummalat

Ammoniummalat (E349) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E350NatriummalateFeuchthaltemittel

Natriummalate leiten sich von der natürlich in Äpfeln vorkommenden Apfelsäure ab. Sie werden unter anderem verwendet, um Lebensmittel feucht zu halten und den Säuregrad anzupassen.

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E350(i)NatriummalateFeuchthaltemittel

Natriummalat hilft als Feuchthaltemittel, Lebensmittel feucht zu halten und ihre Beschaffenheit zu bewahren.

In der EU zugelassen
E350(ii)NatriummalateFeuchthaltemittel

Es ist ein Natriumsalz der Apfelsäure und kann in Lebensmitteln Feuchtigkeit binden. Wo genau es eingesetzt wird, ist hier nicht näher bekannt.

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E351Kaliummalat

Apfelsäure kommt natürlich in Früchten wie Äpfeln vor. Kaliummalat ist das Kaliumsalz dieser Säure und wird als Zusatzstoff in Lebensmitteln eingesetzt.

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E352Calciummalate

Calciummalat ist eine Calciumverbindung der Apfelsäure. Zu den konkreten Einsatzbereichen in Lebensmitteln liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.

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E352(i)Calciummalate

Es verbindet Calcium mit dem Säuerungsmittel Apfelsäure. Die Apfelsäure kommt natürlich in vielen Früchten wie Äpfeln vor.

In der EU zugelassen
E352(ii)Calciummalate

Calciumhydrogenmalat gehört zur Gruppe der Malate, also zu den Salzen der Apfelsäure. Diese Verbindungen leiten sich chemisch von der natürlich vorkommenden Apfelsäure ab.

In der EU zugelassen
E353Metaweinsäure

Metaweinsäure entsteht aus Weinsäure und wird genutzt, um in Wein die Bildung von Weinstein-Kristallen zu verzögern. Du findest sie daher vor allem in Wein.

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E354Calciumtartrat

Es leitet sich von der Weinsäure ab, die natürlich in Trauben vorkommt. In Lebensmitteln dient es unter anderem als Säureregulator und Trennmittel.

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E355Adipinsäure

Sie sorgt für einen sauren Geschmack und findet sich zum Beispiel in Backpulver, Brausepulver und Pulvern für Götterspeise oder Wackelpudding.

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E356Natriumadipat

Es gehört zur Gruppe der Salze der Adipinsäure und wird in Lebensmitteln eingesetzt, um den Säuregehalt einzustellen und einen leicht sauren Geschmack zu geben.

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E357Kaliumadipat

Adipate sorgen für einen sauren Geschmack und halten den Säuregehalt stabil. Du findest sie zum Beispiel in Getränkepulvern, Back- und Dessertmischungen.

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E359Ammoniumadipat

Ammoniumadipat (E359) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E363Bernsteinsäure

Natriumsuccinat ist das Natriumsalz der Bernsteinsäure (Succinat) und wird Lebensmitteln als Zusatzstoff zugesetzt.

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E365Natriumfumarat

Natriumfumarat (E365) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E366Kaliumfumarat

Kaliumfumarat (E366) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E367Calciumfumarat

Calciumfumarat (E367) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E368Ammoniumfumarat

Ammoniumfumarat (E368) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E3701,4-Heptonolacton

1,4-Heptonolacton (E370) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E375NikotinsäureFarbstabilisator

Nikotinsäure (E375) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetkann vegan sein
E380Triammoniumcitrat

Triammoniumcitrat ist ein Salz der Zitronensäure. Es kann den Säuregrad eines Produkts beeinflussen und wird technologisch in der Lebensmittelherstellung eingesetzt.

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E381Ammoniumeisen-III-citrat

Ammoniumeisen-III-citrat (E381) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E383Calciumglycerophosphat

Calciumglycerophosphat (E383) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E384IsopropylcitrateAntioxidationsmittelKonservierungsstoffKomplexbildner

Isopropylcitrate (E384) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E385Calcium-Dinatrium-Ethylendiamintetraacetat (Calcium-Dinatrium-EDTA)AntioxidationsmittelKonservierungsstoffKomplexbildnerStabilisator

EDTA bindet Metallspuren und schützt so Farbe und Geschmack. Du findest es oft in Mayonnaise, Dressings, Konserven und eingelegtem Gemüse.

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E388ThiodipropionsäureAntioxidationsmittel

Thiodipropionsäure (E388) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E391Phytinsäure

Phytinsäure (E391) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E392Extrakt aus Rosmarin

Rosmarinextrakt verzögert das Ranzigwerden von Fetten und Ölen. Du findest ihn zum Beispiel in Wurstwaren, Fertiggerichten, Snacks und Speiseölen.

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E399Calcium lactobionate

Calcium lactobionate (E399) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E400AlginsäureTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Alginsäure wird aus Braunalgen gewonnen und bindet Wasser zu einer gelartigen Masse. Sie steckt oft in Cremes, Soßen, Puddings und Streichprodukten, um diese zu verdicken und zu stabilisieren.

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E401NatriumalginatTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es bindet Wasser und sorgt für eine cremige Konsistenz. Eingesetzt wird es zum Beispiel in Speiseeis, Puddings, Soßen und Cremes.

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E402KaliumalginatTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Kaliumalginat ist das Kaliumsalz der Alginsäure, die aus Braunalgen gewonnen wird. Es bindet Wasser und gibt Produkten wie Puddings, Soßen, Desserts oder Milchprodukten eine cremige Konsistenz.

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E403AmmoniumalginatTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es ist ein Ammoniumsalz der Alginsäure, die aus Braunalgen gewonnen wird. Es bindet Wasser und sorgt für Konsistenz, etwa in Soßen, Desserts oder Streichcremes.

In der EU zugelassenvegan
E404CalciumalginatTrägerstoffFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird in Lebensmitteln vor allem als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel eingesetzt. So lassen sich die Konsistenz und Struktur eines Produkts beeinflussen.

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E405PropylenglycolalginatTrägerstoffEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es bindet Wasser und stabilisiert Schaum sowie Emulsionen. Du findest es zum Beispiel als Schaumstabilisator in manchen Biersorten.

In der EU zugelassenvegan
E406Agar-AgarTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Agar-Agar wird aus Meeresalgen gewonnen und bildet feste Gele. Du findest es etwa in Marmeladen, Gelees, Desserts und als vegane Alternative zu Gelatine.

In der EU zugelassenvegan
E407CarrageenTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Carrageen wird aus Rotalgen gewonnen und sorgt für eine cremige, gebundene Konsistenz. Du findest es oft in Milchprodukten, Pflanzendrinks, Desserts und Wurstwaren.

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E407aVerarbeitete Euchema-AlgenTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Verarbeitete Euchema-Algen werden aus Rotalgen gewonnen und wirken verdickend und stabilisierend. Du findest sie zum Beispiel in Milchprodukten, Desserts, pflanzlichen Drinks und Wurstwaren.

In der EU zugelassenvegan
E408Bakers yeast glycan

Bakers yeast glycan (E408) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E409Arabinogalactan

Arabinogalactan (E409) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E410JohannisbrotkernmehlEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Johannisbrotgummi bindet Wasser und gibt Produkten eine cremige Konsistenz. Du findest es zum Beispiel in Speiseeis, Soßen, Milchprodukten und Backwaren.

In der EU zugelassenvegan
E411E411

E411 ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E412GuarkernmehlEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird aus den Samen der Guarbohne gewonnen und bindet Wasser. Du findest es oft in Eis, Soßen, Backwaren und glutenfreien Produkten.

In der EU zugelassenvegan
E413TraganthEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Traganth wird aus dem Saft bestimmter Astragalus-Sträucher gewonnen. Du findest es zum Beispiel in Dressings, Soßen und Süßwaren, wo es für eine cremige oder gebundene Konsistenz sorgt.

In der EU zugelassenvegan
E414Gummi arabicumTrägerstoffEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Gummi arabicum wird aus dem Harz afrikanischer Akazien gewonnen. Du findest es zum Beispiel in Weingummi, Kaugummi, Überzügen von Dragees sowie in einigen Getränken und Backwaren.

In der EU zugelassenvegan
E414aE414aTrägerstoffEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

E414a ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E415XanthanEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird durch Fermentation gewonnen und macht Lebensmittel dickflüssiger oder stabiler. Du findest es oft in Dressings, Soßen, Backwaren und glutenfreien Produkten.

In der EU zugelassenvegan
E416KarayagummiEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es bindet Wasser und kann Lebensmitteln eine festere oder cremigere Konsistenz geben sowie Zutaten stabil miteinander verbinden.

In der EU zugelassenvegan
E417TarakernmehlStabilisatorVerdickungsmittel

Tarakernmehl wird aus den Samen des Tarastrauchs gewonnen und bindet Wasser. Du findest es zum Beispiel in Eiscreme, Soßen, Desserts und Milchprodukten.

In der EU zugelassenvegan
E418GellanStabilisatorVerdickungsmittel

Gellan wird von Bakterien gebildet und sorgt für eine geleeartige oder cremige Textur. Es steckt zum Beispiel in pflanzlichen Milchalternativen, Desserts, Marmeladen und Soßen.

In der EU zugelassenvegan
E419Ghatti-GummiStabilisatorVerdickungsmittel

Ghatti-Gummi (E419) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E420SorbitFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Sorbit findet sich vor allem in zuckerfreien Kaugummis und Bonbons, in Diabetiker-Produkten sowie in Backwaren und Trockenfrüchten. Es sorgt für Süße und hält Feuchtigkeit im Produkt.

In der EU zugelassenvegan
E420(i)SorbitFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

D-Glucitol, besser bekannt als Sorbit, ist ein Zuckeraustauschstoff mit leicht süßem Geschmack. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Backwaren und Diabetiker-Produkten.

In der EU zugelassen
E420(ii)SorbitFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Sorbitsirup hält Lebensmittel feucht und verleiht ihnen eine milde Süße. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis und Bonbons, Backwaren sowie in Diabetiker- und Light-Produkten.

In der EU zugelassen
E421MannitFeuchthaltemittelStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Mannit ist ein Zuckeralkohol mit leicht süßem Geschmack. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons und Dragees, wo er auch als Trennmittel auf der Oberfläche eingesetzt wird.

In der EU zugelassenvegan
E422GlycerinFeuchthaltemittelVerdickungsmittel

Glycerin bindet Wasser und hält Lebensmittel geschmeidig. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Kaugummi, Süßigkeiten und Riegeln.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E424CurdlanStabilisatorVerdickungsmittel

Curdlan (E424) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E425KonjakTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Konjak wird aus der Wurzel der Konjakpflanze gewonnen und bindet Wasser stark. Du findest es oft in Konjak-Nudeln, veganen Gelee-Produkten und manchen Süßwaren.

In der EU zugelassenvegan
E425(i)KonjakTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Konjakgummi wird aus der Knolle der asiatischen Konjakpflanze gewonnen und bindet Flüssigkeit. Du findest es zum Beispiel in Konjak-Nudeln, veganen Gelees, Süßwaren und manchen Soßen.

In der EU zugelassen
E425(ii)KonjakTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Konjak-glucomannan ist ein Ballaststoff aus der Knolle der Konjakpflanze. Es wird zum Andicken und Stabilisieren genutzt, etwa in Konjak-Nudeln, Gelees und Diätprodukten.

In der EU zugelassen
E426Sojabohnen-Polyose

Er wird als Verdickungs-, Stabilisierungs- und Emulgiermittel genutzt und findet sich etwa in Getränken, Nudeln und Milchprodukten.

In der EU zugelassenvegan
E427Cassia-GummiEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Cassia-gummi wird aus gemahlenen Samen der Cassia-Pflanze gewonnen. Es bindet Wasser und wird in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um die Konsistenz zu beeinflussen.

In der EU zugelassenvegan
E428Gelatine

Gelatine (E428) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetnicht vegan
E429Pepton

Pepton (E429) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E430Polyoxyethylene (8) stearateEmulgator

Polyoxyethylene (8) stearate (E430) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetkann vegan sein
E431Polyoxyethylen(40)stearatEmulgator

Polyoxyethylen(40)stearat verbindet wasser- und fettlösliche Bestandteile und hält Mischungen stabil. Es wird als Emulgator eingesetzt.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E432Polyoxyethylensorbitanmonolaurat (Polysorbat 20)EmulgatorStabilisator

Auch Polysorbat 20 genannt, hilft es Wasser und Fett zu verbinden. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Soßen, Desserts und Speiseeis.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E433Polyoxyethylensorbitanmonooleat (Polysorbat 80)EmulgatorStabilisator

Polysorbat 80 hilft, Fett und Wasser zu verbinden. Du findest es zum Beispiel in Speiseeis, Backwaren, Soßen und einigen Süßwaren.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E434Polyoxyethylensorbitanmonopalmitat (Polysorbat 40)Emulgator

Er hilft, Wasser und Fett miteinander zu verbinden und Mischungen stabil zu halten. Du findest ihn zum Beispiel in Backwaren, Desserts und Speiseeis.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E435Polyoxyethylensorbitanmonostearat (Polysorbat 60)EmulgatorStabilisator

Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Mischungen stabil zu halten. Du findest ihn oft in Backwaren, Desserts, Süßwaren und Speiseeis.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E436Polyoxyethylensorbitantristearat (Polysorbat 65)EmulgatorStabilisator

Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen stabil zu halten. Du findest ihn zum Beispiel in Backwaren, Speiseeis und manchen Dessertprodukten.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E440PektineEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Pektine kommen natürlicherweise in Obst wie Äpfeln und Zitrusfrüchten vor. In Lebensmitteln findest du sie vor allem in Konfitüren, Marmeladen, Gelees und manchen Fruchtjoghurts.

In der EU zugelassenvegan
E440(i)PektineEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Pektin wird aus pflanzlichem Material wie Apfeltrester oder Zitrusschalen gewonnen. Du findest es vor allem in Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstrichen und manchen Milchprodukten.

In der EU zugelassen
E440(ii)PektineEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es entsteht durch eine chemische Behandlung von Pektin, das natürlicherweise in Früchten vorkommt. Du findest es vor allem in Konfitüren, Marmeladen und Fruchtaufstrichen.

In der EU zugelassen
E440aPectinEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Pectin (E440a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E440a(ii)Sodium pectateEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sodium pectate (E440a(ii)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistet
E440a(iii)Potassium pectateEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Potassium pectate (E440a(iii)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistet
E440a(iv)Ammonium PectateEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Ammonium Pectate (E440a(iv)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistet
E440bamidiertes PektinEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Amidiertes Pektin (E440b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E441Superglycerinated hydrogenated rapeseed oil

Superglycerinated hydrogenated rapeseed oil (E441) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E442AmmoniumphosphatideEmulgator

Sie werden vor allem in Schokolade und Kakaoerzeugnissen eingesetzt, wo sie die Masse geschmeidig halten und das Fließverhalten verbessern. Du findest sie daher häufig in Schokoladenüberzügen und Pralinen.

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E443Bromiertes Pflanzenöl

Bromiertes Pflanzenöl (E443) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E444SaccharoseacetatisobutyratEmulgatorStabilisator

SAIB hilft, Trübstoffe und Aromaöle gleichmäßig in der Flüssigkeit zu halten. Du findest ihn vor allem in trüben, nicht alkoholischen Erfrischungsgetränken.

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E445Glycerinester aus WurzelharzEmulgatorStabilisator

Er hält Aroma- und Trübungsstoffe gleichmäßig verteilt und wird vor allem in trüben Erfrischungsgetränken und Limonaden mit Zitrusgeschmack eingesetzt.

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E446Succistearin

Succistearin (E446) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E450DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Diphosphate sind Salze der Diphosphorsäure und kommen häufig in Backpulver, Schmelzkäse, verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren sowie in Fertigprodukten vor.

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E450(i)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Dinatriumdiphosphat hilft, Zutaten zu binden und die Konsistenz stabil zu halten. Du findest es oft in Backpulver, Backwaren, Schmelzkäse und verarbeiteten Fleisch oder Fischprodukten.

In der EU zugelassen
E450(ii)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Trinatriumdiphosphat gehört zu den Diphosphaten und steckt vor allem in Schmelzkäse, Backwaren und verarbeiteten Fleisch- und Fischerzeugnissen. Dort bindet es Wasser und hält die Mischung gleichmäßig.

In der EU zugelassen
E450(iii)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Tetranatriumdiphosphat gehört zu den Diphosphaten und bindet unter anderem Wasser und Mineralstoffe. Du findest es etwa in Schmelzkäse, Fleisch- und Wurstwaren und einigen Fertiggerichten.

In der EU zugelassen
E450(iv)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es ist ein Kaliumsalz der Diphosphorsäure und gehört zur Gruppe der Diphosphate (E450). Diese werden oft in Brüh- und Kochwürsten, Schmelzkäse und Backwaren verwendet.

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E450(v)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Tetrakaliumdiphosphat gehört zu den Diphosphaten und wird in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, etwa in Schmelzkäse, Fleisch- und Wurstwaren sowie in manchen Backwaren.

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E450(vi)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es gehört zur Gruppe der Diphosphate und kommt unter anderem in Backwaren, Backtriebmitteln, Schmelzkäse und verarbeiteten Fleischwaren vor.

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E450(vii)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es gehört zur Gruppe der Diphosphate (Pyrophosphate) und kommt unter anderem in Backwaren, Backpulver und Backmischungen vor, wo es als Bestandteil von Backtriebmitteln wirkt.

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E450(viii)DiphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Diphosphate gehören zur Gruppe der Phosphate und werden zum Beispiel in Backwaren, Schmelzkäse, Fleischwaren und Brühpulvern eingesetzt, etwa um die Konsistenz zu beeinflussen.

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E451TriphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Tripolyphosphate binden Wasser und Mineralstoffe und kommen häufig in Wurst- und Fleischwaren, Schmelzkäse sowie Fisch- und Tiefkühlprodukten vor.

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E451(i)TriphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es bindet Wasser und Mineralstoffe und sorgt für Konsistenz. Du findest es oft in Schmelzkäse, Brüh und Kochwurst, Fischerzeugnissen und Fertiggerichten.

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E451(ii)TriphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Pentakaliumtriphosphat gehört zu den Phosphaten und bindet Wasser sowie Mineralstoffe. Du findest es oft in Schmelzkäse, Fleisch- und Wurstwaren sowie Fischerzeugnissen.

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E452PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Polyphosphate binden Wasser und halten Zutaten zusammen. Du findest sie oft in Schmelzkäse, Brühwurst, Kochschinken und manchen Fischerzeugnissen.

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E452(i)PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Natriumpolyphosphat bindet Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest es oft in Schmelzkäse, Wurst- und Fleischwaren sowie in Fischerzeugnissen.

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E452(ii)PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Kaliumpolyphosphat hilft dabei, Wasser zu binden und die Konsistenz zu halten. Es wird oft in verarbeiteten Wurst- und Fleischwaren, Schmelzkäse und Fertigprodukten eingesetzt.

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E452(iii)PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Natriumcalciumpolyphosphat gehört zur Gruppe der Phosphate. Du findest es vor allem in Schmelzkäse, verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren sowie in manchen Backwaren, wo es Struktur und Wasserbindung unterstützt.

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E452(iv)PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es gehört zur Gruppe der Phosphate und bindet Wasser sowie Mineralstoffe. Eingesetzt wird es unter anderem in Schmelzkäse, verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren.

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E452(v)PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Ammoniumpolyphosphat gehört zu den Polyphosphaten und kann in verarbeiteten Lebensmitteln vorkommen. Genauere Angaben zu typischen Vorkommen liegen für diesen Stoff nicht eindeutig vor.

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E452(vi)PolyphosphateEmulgatorFeuchthaltemittelKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Natriumtripolyphosphat bindet Wasser und hilft, Zutaten gleichmäßig zu verteilen. Du findest es oft in verarbeiteten Fisch- und Fleischprodukten sowie in Schmelzkäse.

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E457Alpha-CyclodextrinStabilisatorVerdickungsmittel

Alpha-Cyclodextrin (E457) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E458Gamma-CyclodextrinStabilisatorVerdickungsmittel

Gamma-Cyclodextrin (E458) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E459Beta-CyclodextrinTrägerstoffStabilisatorVerdickungsmittel

Beta-Cyclodextrin kann empfindliche Aromen oder Vitamine einschließen und sie so vor Licht und Sauerstoff schützen. Du findest es vereinzelt in verarbeiteten Produkten zur Bindung von Aromen.

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E460CelluloseTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Cellulose ist der Hauptbestandteil pflanzlicher Zellwände und wird aus Pflanzenfasern wie Holz gewonnen. Du findest sie oft in geriebenem Käse, Backwaren und Fertiggerichten.

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E460(i)Mikrokristalline Cellulose, Cellulose-GelTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Mikrokristalline Cellulose wird aus pflanzlichen Fasern gewonnen und bindet Wasser oder verhindert Verklumpen. Du findest sie oft in geriebenem Käse, Backwaren und kalorienreduzierten Produkten.

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E460(ii)Cellulose-PulverTrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Cellulosepulver wird aus pflanzlichen Fasern gewonnen und unter anderem geriebenem Käse oder Fertigprodukten zugesetzt, damit sie nicht verklumpen und ihre Konsistenz behalten.

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E461MethylcelluloseEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Methylcellulose wird aus pflanzlicher Zellulose gewonnen und bindet Wasser. Du findest sie zum Beispiel in fettarmen Soßen, Backwaren und einigen veganen Fleischalternativen.

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E462EthylcelluloseTrägerstoffVerdickungsmittel

Ethylcellulose wird aus pflanzlicher Cellulose gewonnen und dient als Verdickungsmittel oder Trägerstoff, etwa in Überzügen. Genaue Vorkommen sind je nach Produkt unterschiedlich.

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E463HydroxypropylcelluloseEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Hydroxypropylcellulose wird aus pflanzlicher Cellulose hergestellt und bindet Wasser. Du findest sie etwa in Soßen, Desserts, Backwaren und Überzügen, wo sie für eine gleichmäßige Konsistenz sorgt.

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E464HydroxypropylmethylcelluloseEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Hydroxypropylmethylcellulose wird aus Cellulose gewonnen und gibt Lebensmitteln Bindung und Konsistenz. Du findest sie oft in glutenfreien Backwaren, Soßen sowie als Überzug.

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E465EthylmethylcelluloseEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Ethylmethylcellulose wird aus pflanzlicher Cellulose gewonnen und hilft, Zutaten zu binden und eine gleichmäßige Konsistenz zu halten.

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E466Natrium-Carboxymethylcellulose, CellulosegummiEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Er wird aus Cellulose hergestellt und bindet Wasser, sodass Lebensmittel cremiger und stabiler werden. Du findest ihn oft in Speiseeis, Soßen, Backwaren und vielen Light-Produkten.

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E467EthuloseEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Ethulose (E467) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E468Vernetzte Carboxymethylcellulose (modifizierter Cellulosegummi)StabilisatorVerdickungsmittel

Sie ist eine chemisch vernetzte Form von Cellulosegummi, die Flüssigkeit binden und eine gleichmäßige Konsistenz schaffen kann.

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E469Enzymatisch hydrolysierte CarboxymethylcelluloseStabilisatorVerdickungsmittel

Er entsteht durch enzymatische Spaltung von Carboxymethylcellulose (auch Cellulosegummi genannt) und sorgt für eine gleichmäßige, cremige Textur.

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E470Natrium- Kalium- Calcium- und Magnesiumsalze von FettsäurenEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Diese Salze werden aus Fettsäuren und Mineralstoffen wie Natrium, Kalium, Calcium oder Magnesium gewonnen. Sie verbinden Zutaten miteinander und sorgen für eine gleichmäßige Konsistenz.

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E470aNatrium-, Kalium- und Calciumsalze der SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es handelt sich um Natrium-, Kalium- und Calciumsalze von Speisefettsäuren. In Lebensmitteln helfen diese Salze, Zutaten gleichmäßig zu verteilen und die Konsistenz stabil zu halten.

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E470a(i)Natrium-, Kalium- und Calciumsalze der SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Diese Salze entstehen, wenn natürliche Speisefettsäuren mit Natrium verbunden werden. Sie können helfen, Zutaten zu vermischen und die Konsistenz eines Lebensmittels stabil zu halten.

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E470a(ii)Natrium-, Kalium- und Calciumsalze der SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es handelt sich um Kaliumsalze von Speisefettsäuren, die in verarbeiteten Lebensmitteln als technische Hilfsstoffe eingesetzt werden.

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E470a(iii)Natrium-, Kalium- und Calciumsalze der SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es handelt sich um Calciumsalze von Speisefettsäuren, die als Trennmittel und Emulgator wirken. Du findest sie oft in Backwaren, Süßwaren und Trockenmischungen wie Suppen oder Gewürzzubereitungen.

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E470bMagnesiumsalze der SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sie helfen, fetthaltige und wasserhaltige Bestandteile miteinander zu verbinden, und tragen dazu bei, die Konsistenz eines Lebensmittels stabil zu halten.

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E471Mono- und Diglyceride von SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisator

Sie helfen, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen stabil zu halten. Du findest sie oft in Margarine, Backwaren, Eis und vielen Fertigprodukten.

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E472Säureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren

Diese Emulgatoren helfen, Fett und Wasser zu verbinden und Teige geschmeidiger zu machen. Du findest sie oft in Backwaren, Margarine, Kaffeeweißer und manchen Fertigprodukten.

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E472aEssigsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Er verbessert die Verteilung von Fett und Wasser und stabilisiert Schaum. Du findest ihn oft in Backwaren, Kuchenmischungen, Margarine und Desserts.

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E472bMilchsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen geschmeidig zu halten. Du findest ihn oft in Backwaren, Margarine, Desserts und Sahneersatz.

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E472cCitronensäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenAntioxidationsmittelEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Er verbindet Fett und Wasser und hilft, die Konsistenz zu stabilisieren. Du findest ihn vor allem in Backwaren, Margarine und anderen fetthaltigen Produkten.

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E472dWeinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren

Der Stoff hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Teige stabiler zu machen. Du findest ihn vor allem in Backwaren und industriell hergestellten Lebensmitteln.

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E472eMono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Er hilft, Fett und Wasser im Teig zu verbinden, und macht Backwaren lockerer. Du findest ihn oft in Brot, Brötchen und anderen Backwaren.

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E472fGemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren

Der Stoff hilft, Fett und Wasser miteinander zu verbinden und Lebensmittel stabil zu halten. Er gehört zur Gruppe der Emulgatoren aus Speisefettsäuren.

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E472gSuccinylierte Monoglyceride

Succinylierte Monoglyceride (E472g) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E473Zuckerester von SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisator

Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden und Texturen stabil zu halten. Du findest ihn oft in Backwaren, Süßwaren, Kaffeeweißern und Speiseeis.

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E473aOligoester von Saccharose Typ IEmulgatorStabilisator

Oligoester von Saccharose Typ I (E473a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E474ZuckerglycerideEmulgator

Zuckerglyceride helfen, Fett und Wasser zu verbinden und sorgen für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest sie zum Beispiel in Backwaren, Desserts und manchen Getränken.

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E475Polyglycerinester von SpeisefettsäurenEmulgatorStabilisator

Er verbindet Fett und Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest ihn oft in Backwaren, Kuchen, Süßwaren und Speiseeis.

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E476Polyglycerin-PolyricinoleatEmulgator

Es wird aus Rizinusöl und Glycerin gewonnen und sorgt dafür, dass sich Zutaten gleichmäßig verbinden. Du findest es oft in Schokolade und Schokoladenüberzügen.

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E477Propylenglycolester von SpeisefettsäurenEmulgator

Als Emulgator hilft der Stoff dabei, Fett und Wasser zu verbinden, und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Er kommt etwa in Backwaren, Tortenglasuren und Schlagcremes vor.

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E478Lactylierte Fettsäureester von Glycerin und Propan-1,2-diol

Lactylierte Fettsäureester von Glycerin und Propan-1,2-diol (E478) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E479bThermooxidiertes Sojaöl verestert mit Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgator

Er entsteht aus thermisch oxidiertem Sojaöl, das mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren verbunden wird. Eingesetzt wird er als Emulgator, etwa in Brat- und Backfetten.

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E481Natriumstearoyl-2-lactylatEmulgatorStabilisator

Er wird aus Milchsäure und Stearinsäure hergestellt und vor allem in Backwaren wie Brot und Brötchen eingesetzt, wo er das Volumen verbessert und den Teig stabiler macht.

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E482Calciumstearoyl-2-lactylatEmulgatorStabilisator

Es wird aus Stearinsäure und Milchsäure hergestellt und hilft, Teig zu festigen. Du findest es oft in Backwaren und Brot.

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E483Stearyltartrat

Stearyltartrat (E483) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E484StearylcitratAntioxidationsmittelEmulgatorKomplexbildner

Stearylcitrat (E484) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E485Natriumstearoylfumarat

Natriumstearoylfumarat (E485) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E486Calciumstearoylfumarat

Calciumstearoylfumarat (E486) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E487Natriumlaurylsulfat

Natriumlaurylsulfat (E487) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E488Ethoxylierte Mono- und Diglyceride

Ethoxylierte Mono- und Diglyceride (E488) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E489Methylglucosid-Kokosöl-Ester

Methylglucosid-Kokosöl-Ester (E489) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E4901,2-Propandiol

1,2-Propandiol (E490) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E491SorbitanmonostearatEmulgator

Er hilft, Fett und Wasser zu verbinden, und stabilisiert so die Konsistenz. Du findest ihn oft in Backwaren, Speiseeis und Überzügen.

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E492SorbitantristearatEmulgatorStabilisator

Er hilft, fett- und wasserhaltige Bestandteile zu verbinden und Kristallbildung zu steuern. Du findest ihn zum Beispiel in Schokolade, Überzügen und Backwaren.

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E493SorbitanmonolauratEmulgatorStabilisator

Er wird aus Sorbit und Laurinsäure hergestellt und hilft, Fett und Wasser zu verbinden. Du findest ihn in Backwaren, Überzügen und einigen Fertigprodukten.

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E494SorbitanmonooleatEmulgatorStabilisator

Er verbindet Fett und Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Eingesetzt wird er unter anderem in Backwaren, Kuchenmischungen und Speiseeis.

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E495SorbitanmonopalmitatEmulgator

Er verbindet Fett und Wasser und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Eingesetzt wird er etwa in Backwaren, Tortenglasuren, Speiseeis und manchen Kaffeeweißern.

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E496Sorbitantrioleat

Sorbitantrioleat (E496) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E500NatriumcarbonateStabilisatorVerdickungsmittelSäureregulatorBacktriebmittel

Natriumcarbonate sind Natriumsalze der Kohlensäure, zu denen auch Backsoda und Natron gehören. Du findest sie oft in Backwaren, Laugengebäck und als Backtriebmittel.

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E500(i)NatriumcarbonateStabilisatorVerdickungsmittel

Du findest es zum Beispiel in einigen Backwaren. Ausserhalb von Lebensmitteln ist es auch als Waschsoda bekannt.

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E500(ii)NatriumhydrogencarbonatStabilisatorVerdickungsmittel

Natriumhydrogencarbonat reagiert beim Backen und setzt Kohlendioxid frei, das den Teig lockert. Du findest es in Backpulver, vielen Backwaren und Brausepulver.

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E500(iii)NatriumcarbonateStabilisatorVerdickungsmittel

Natriumsesquicarbonat ist ein Doppelsalz von Soda und Natron. Es wird eingesetzt, um den Säuregrad von Lebensmitteln zu regulieren und Rezepturen stabil zu halten.

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E501KaliumcarbonateStabilisatorSäureregulator

Kaliumcarbonate werden unter anderem als Säureregulator verwendet, etwa in Backwaren wie Lebkuchen sowie zur Herstellung von Kakao.

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E501(i)KaliumcarbonateStabilisator

Es ist ein Kaliumsalz, das unter anderem als Säureregulator und Backtriebmittel dient. Du findest es zum Beispiel in Lebkuchen und anderem Gebäck sowie in Kakaoprodukten.

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E501(ii)KaliumhydrogencarbonatStabilisator

Kaliumhydrogencarbonat, auch Kaliumbicarbonat genannt, ist ein Kaliumsalz der Kohlensäure. In Lebensmitteln wird es als Stabilisator verwendet.

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E502Carbonate

Carbonate (E502) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E503AmmoniumcarbonateBacktriebmittel

Ammoniumcarbonate, oft als Hirschhornsalz bekannt, lockern Teig beim Backen. Du findest sie vor allem in flachem Gebäck wie Lebkuchen, Spekulatius und Amerikanern.

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E503(i)Ammoniumcarbonate

Ammoniumcarbonat ist ein klassischer Bestandteil von Hirschhornsalz und treibt flaches Gebäck wie Lebkuchen, Springerle oder Amerikaner auf. Beim Backen zerfällt es zu Gasen und entweicht weitgehend.

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E503(ii)Ammoniumcarbonate

Es setzt beim Backen Gase frei und lockert den Teig. Verwendet wird es vor allem in flachem Feingebäck wie Lebkuchen, Spekulatius und Amerikanern.

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E504MagnesiumcarbonateTrägerstoff

Magnesiumcarbonat ist ein weißes Pulver aus Magnesium und Kohlensäure. Es hält pulvrige Lebensmittel wie Speisesalz, Backpulver oder Kakaomischungen rieselfähig.

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E504(i)MagnesiumcarbonateTrägerstoffSäureregulatorTrennmittel

Es bindet Feuchtigkeit und hält Pulver rieselfähig. Du findest es zum Beispiel in Speisesalz, Kakao- und Instantpulvern sowie in manchen Streuwürzen.

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E504(ii)MagnesiumcarbonateTrägerstoff

Es ist eine basische Magnesiumverbindung, die als Träger für andere Zusatzstoffe dient und diese gleichmäßig im Lebensmittel verteilt.

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E505Eisen(II)-carbonat

Eisen(II)-carbonat (E505) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E507Salzsäure

Salzsäure wird in der Lebensmittelverarbeitung vor allem als Verarbeitungshilfsstoff genutzt, etwa bei der Gewinnung von Gelatine oder Stärkesirup. Im Endprodukt ist sie meist nicht mehr nachweisbar.

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E508KaliumchloridStabilisatorVerdickungsmittelKonservierungsstoffGeschmacksverstärker

Kaliumchlorid dient oft als Ersatz oder Ergänzung für Kochsalz und steckt zum Beispiel in natriumreduzierten Salzmischungen, Suppen, Brühen und Fertiggerichten.

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E509CalciumchloridStabilisatorVerdickungsmittelFestigungsmittel

Es hält pflanzliche Lebensmittel fest und knackig und wird oft bei eingelegtem Gemüse, Konserven und bei der Käseherstellung eingesetzt. Auch in manchen Mineralwässern ist es enthalten.

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E510Ammoniumchlorid

Ammoniumchlorid (E510) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E511MagnesiumchloridStabilisatorFestigungsmittelSäureregulatorKomplexbildnerFarbstabilisator

Magnesiumchlorid ist ein Magnesiumsalz, das unter anderem als Gerinnungsmittel bei der Herstellung von Tofu verwendet wird und in manchen Mineralwässern vorkommt.

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E512Zinn(II)-chloridAntioxidationsmittel

Es wird vor allem in Konserven aus Weißdosen eingesetzt, etwa bei weißem Spargel oder Gemüse, um die Farbe stabil zu halten.

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E513Schwefelsäure

Sie wird in der Lebensmittelverarbeitung genutzt, um den Säuregrad zu regulieren, etwa bei der Herstellung von Zucker. In fertigen Lebensmitteln findest du sie kaum direkt.

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E514Natriumsulfate

Natriumsulfate sind Verbindungen aus Natrium und Schwefelsäure, die als Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E514 geführt werden.

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E514(i)Natriumsulfate

Natriumsulfat ist ein weißes, kristallines Salz. In der Lebensmitteltechnik wird es als Zusatzstoff verwendet, ohne dass hier eine bestimmte Funktion belegt ist.

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E514(ii)Natriumsulfate

Es reagiert stark sauer und kann darum Lebensmitteln einen säuerlichen Geschmack geben oder ihren Säuregrad beeinflussen.

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E515Kaliumsulfate

Kaliumsulfate fassen die Kaliumsalze der Schwefelsäure zusammen. In welchen Lebensmitteln du diesen Stoff antriffst, lässt sich hier nicht zuverlässig benennen.

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E515(i)Kaliumsulfate

Kaliumsulfat ist ein Zusatzstoff, der verschiedenen Lebensmitteln zugesetzt werden kann. Über die typischen Vorkommen liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.

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E515(ii)Kaliumsulfate

Kaliumhydrogensulfat, auch Kaliumbisulfat genannt, ist das saure Kaliumsalz der Schwefelsäure. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.

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E516CalciumsulfatKomplexbildnerStabilisatorSäureregulatorFestigungsmittelMehlbehandlungsmittel

Calciumsulfat dient als Trennmittel, Festiger und Calciumquelle. Du findest es zum Beispiel in Backwaren, Hefe sowie als Gerinnungsmittel bei der Herstellung von Tofu.

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E517Ammoniumsulfat

Ammoniumsulfat dient in der Backwarenherstellung als Hefenahrung und wird zur Teigverbesserung eingesetzt. Du findest es vor allem in Brot und Backwaren.

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E518MagnesiumsulfatGeschmacksverstärkerFestigungsmittel

Magnesiumsulfat (E518) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E519KupfersulfatFarbstabilisatorKonservierungsstoff

Kupfersulfat (E519) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E520Aluminiumsulfat

Es kann die Struktur von eingelegtem Gemüse festigen und kommt teils in kandierten Früchten oder Eiklarprodukten vor. Es zählt zu den aluminiumhaltigen Zusatzstoffen.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E521Aluminiumnatriumsulfat

Es gehört zur Gruppe der Alaune und wird vor allem in eingelegten Lebensmitteln verwendet, etwa um kandierte Früchte oder Gemüse fester und knackiger zu machen.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E522Aluminiumkaliumsulfat

Kaliumalaun wird vor allem zum Festigen von eingelegtem Gemüse genutzt, etwa bei sauer eingelegten Gurken. Es enthält Aluminium.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E523AluminiumammoniumsulfatStabilisator

Es handelt sich um ein Aluminiumsalz, das vor allem Festigkeit und Beschaffenheit von Lebensmitteln stabilisieren soll. Eingesetzt wird es etwa bei eingelegtem Gemüse.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E524Natriumhydroxid

Natriumhydroxid, auch Ätznatron genannt, wird unter anderem zur Laugenbehandlung von Backwaren wie Brezeln und Laugengebäck sowie bei der Verarbeitung von Oliven verwendet.

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E525KaliumhydroxidSäureregulator

In Lebensmitteln dient Kaliumhydroxid dazu, den Säuregrad einzustellen. Du findest es zum Beispiel beim Alkalisieren von Kakao sowie in manchen Backwaren.

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E526CalciumhydroxidSäureregulatorFestigungsmittel

Calciumhydroxid, auch gelöschter Kalk genannt, wird genutzt, um den Säuregrad einzustellen oder Lebensmittel zu festigen. Es kommt etwa bei der Verarbeitung von Mais (Tortillas) vor.

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E527AmmoniumhydroxidSäureregulator

Ammoniumhydroxid ist eine wässrige Lösung von Ammoniak. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.

In der EU zugelassenvegan
E528MagnesiumhydroxidSäureregulatorFarbstabilisator

Magnesiumhydroxid ist eine anorganische Magnesiumverbindung, die in der Lebensmittelverarbeitung als Zusatzstoff verwendet werden kann.

In der EU zugelassenvegan
E529Calciumoxid

Calciumoxid wird in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt, etwa um den Säuregrad zu regulieren oder Mehl zu behandeln. Du findest es zum Beispiel bei der Herstellung von Backwaren.

In der EU zugelassenvegan
E530MagnesiumoxidSäureregulatorTrennmittel

Magnesiumoxid ist eine Verbindung aus Magnesium und Sauerstoff. Sie wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt. Welche Lebensmittel sie konkret enthalten, hängt vom jeweiligen Produkt ab.

In der EU zugelassenvegan
E535Natriumferrocyanid

Es wird vor allem Speisesalz und Kochsalzmischungen zugesetzt, damit das Salz rieselfähig bleibt und nicht verklumpt.

In der EU zugelassenvegan
E536Kaliumferrocyanid

Es wird vor allem Speisesalz zugesetzt, damit es nicht verklumpt und streufähig bleibt. Du findest es daher auf den Zutatenlisten mancher Salze.

In der EU zugelassenvegan
E537Ferrohexacyanomanganat

Ferrohexacyanomanganat (E537) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E538Calciumferrocyanid

Es wird vor allem Speisesalz zugesetzt, damit dieses rieselfähig bleibt und nicht zusammenklumpt. Es gehört zur Gruppe der Ferrocyanide.

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E539NatriumthiosulfatAntioxidationsmittelKomplexbildner

Natriumthiosulfat (E539) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E540Dicalciumdiphosphat

Dicalciumdiphosphat (E540) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E541Saures NatriumaluminiumphosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird vor allem in Backwaren wie Muffins, Biskuit und Fertigbackmischungen eingesetzt, wo es zusammen mit Natron für eine gleichmäßige Lockerung des Teigs sorgt.

In der EU zugelassenvegan
Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E541(i)Saures NatriumaluminiumphosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Saures Natriumaluminiumphosphat wird vor allem als Bestandteil von Backtriebmitteln eingesetzt, etwa in Backpulver oder Fertigbackmischungen. Es enthält Aluminium.

In der EU zugelassen
E541(ii)Saures NatriumaluminiumphosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Du findest ihn vor allem in Schmelzkäse, wo er als Schmelzsalz dafür sorgt, dass die Masse cremig und gleichmäßig bleibt.

In der EU zugelassen
E542KnochenphosphatEmulgatorFeuchthaltemittel

Knochenphosphat (E542) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetnicht vegan
E543E543

E543 ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E544Calcium polyphosphat

Calcium polyphosphat (E544) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E545Ammoniumpolyphosphat

Ammoniumpolyphosphat (E545) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E546Magnesiumpyrophosphat

Magnesiumpyrophosphat (E546) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E550Natriumsilikat

Natriumsilikat (E550) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E551SiliciumdioxidTrägerstoffTrennmittelSchaumverhüterStabilisator

Es bindet Feuchtigkeit und hält pulverförmige Lebensmittel rieselfähig. Du findest es oft in Gewürzen, Salz, Trockensuppen und Nahrungsergänzungsmitteln.

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E552Calciumsilicat

Calciumsilicat bindet Feuchtigkeit und hält Pulver streufähig. Du findest es zum Beispiel in Salz, Gewürzmischungen und pulverförmigen Trockenprodukten.

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E553Siliciumdioxid, SilicateVerdickungsmittel

Magnesiumsilicat ist eine Silicat-Verbindung, die in der Lebensmittelverarbeitung als Verdickungsmittel eingesetzt wird, um die Konsistenz von Produkten zu beeinflussen.

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E553aMagnesiumsilicateVerdickungsmittel

Synthetische Magnesiumsilikate binden Feuchtigkeit und halten pulverförmige Lebensmittel rieselfähig. Du findest sie zum Beispiel in Gewürzmischungen, Trockensuppen oder Salz.

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E553a(i)MagnesiumsilicateVerdickungsmittel

Es handelt sich um synthetisch hergestelltes Magnesiumsilikat, das in der Lebensmittelverarbeitung vor allem zum Andicken und zur Verbesserung der Konsistenz eingesetzt wird.

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E553a(ii)MagnesiumsilicateVerdickungsmittel

Es wird in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt, unter anderem um Texturen zu beeinflussen oder als technische Hilfe beim Filtern von Fetten und Ölen.

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E553bTalkumVerdickungsmittel

Talkum ist ein weiches Mineral, das aus Magnesiumsilikat besteht. Es wird in gemahlener Form als Zusatzstoff in einigen Lebensmitteln verwendet.

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E554Natriumaluminiumsilicat

Es verhindert, dass pulvrige oder feinkörnige Lebensmittel verklumpen. Eingesetzt wird es etwa in Salz, Gewürzmischungen sowie pulverförmigen Produkten.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E555Kaliumaluminiumsilicat

Es wird als Rieselhilfe eingesetzt, damit pulvrige Lebensmittel locker bleiben und nicht verklumpen, etwa in Salz- oder Gewürzmischungen.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E556Calciumaluminiumsilicat

Es hält pulverförmige Lebensmittel rieselfähig und verhindert das Verklumpen. Du findest es zum Beispiel in Salz, Gewürzmischungen und anderen Trockenprodukten.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E557Hemimorphit

Hemimorphit (E557) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E558Bentonit

Bentonit ist ein quellfähiges Tonmineral auf Basis von Montmorillonit. Es wird unter anderem zur Klärung und Schönung von Getränken wie Wein und Fruchtsaft verwendet und bindet dabei Trübstoffe.

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E559Aluminiumsilicat (Kaolin)

Aluminiumsilicat verhindert, dass pulvrige oder körnige Lebensmittel verklumpen, und sorgt für Rieselfähigkeit. Es kommt etwa in Salz, Gewürzmischungen und manchen Trockenprodukten vor.

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Einordnung des BfRDas BfR nennt für Aluminium eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Da sich Aluminium im Körper anreichern kann und mögliche Wirkungen auf das Nervensystem diskutiert werden, empfiehlt das BfR, die Aufnahme aus allen Quellen zu verringern. Quelle: BfR
E560Kaliumsilicat

Kaliumsilicat (E560) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E570Speisefettsäuren

Speisefettsäuren werden aus pflanzlichen oder tierischen Fetten gewonnen. In Lebensmitteln findest du sie etwa als Überzug, Trennmittel oder Schaumregulator.

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E571Ammoniumstearat

Ammoniumstearat (E571) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E572Magnesiumstearat

Magnesiumstearat (E572) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetkann vegan sein
E573Aluminiumstearat

Aluminiumstearat (E573) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E574GluconsäureSäureregulatorBacktriebmittel

Gluconsäure entsteht aus Traubenzucker und kommt natürlich in Lebensmitteln wie Honig, Wein und Fruchtsäften vor. In verarbeiteten Produkten reguliert sie den Säuregehalt.

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E575Glucono-delta-LactonKomplexbildner

Es wird oft in Backwaren und Wurstwaren eingesetzt und sorgt dafür, dass Teige aufgehen oder Rohwurst beim Reifen ihre Säure und Festigkeit bekommt.

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E576NatriumgluconatKomplexbildnerStabilisatorVerdickungsmittel

Es kann Metallionen binden und so zum Beispiel Verfärbungen vorbeugen. Du findest es in einigen verarbeiteten Lebensmitteln.

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E577KaliumgluconatKomplexbildner

Als Sequestrant bindet Kaliumgluconat Metallspuren und hilft so, Farbe und Geschmack zu stabilisieren. Es dient zudem als Kaliumquelle.

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E578CalciumgluconatKomplexbildnerSäureregulatorFestigungsmittel

Es bindet Metallionen und wird unter anderem in Obst- und Gemüsekonserven sowie verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um Farbe und Festigkeit zu stabilisieren.

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E579Eisen(II)-gluconat

Du findest Eisengluconat am häufigsten in schwarzen Tafeloliven, wo es die dunkle Färbung gleichmäßig und beständig macht.

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E580Magnesiumgluconat

Magnesiumgluconat (E580) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E585Eisen(II)-lactat

Es wird vor allem eingesetzt, um geschwärzten Oliven eine stabile, gleichmäßig dunkle Farbe zu geben. Du findest es daher meist bei verarbeiteten schwarzen Oliven.

In der EU zugelassenvegan
E5864-Hexylresorcin

Der Stoff wird vor allem bei Krustentieren wie Garnelen und Krabben eingesetzt, um die Bildung dunkler Flecken am Panzer zu verhindern.

In der EU zugelassen
E620Glutaminsäure

Glutaminsäure ist eine Aminosäure, die als Geschmacksverstärker den herzhaften Umami-Geschmack betont. Du findest sie etwa in Würzmitteln, Fertiggerichten, Suppen und Snacks.

In der EU zugelassenvegan
E621MononatriumglutamatGeschmacksverstärker

Mononatriumglutamat ist das Natriumsalz der Glutaminsäure und verstärkt den herzhaften Umami-Geschmack. Es steckt oft in Fertiggerichten, Suppen, Brühwürfeln, Snacks und Gewürzmischungen.

In der EU zugelassenvegan
E622Monokaliumglutamat

Es ist das Kaliumsalz der Glutaminsäure und verstärkt, ähnlich wie Mononatriumglutamat (E621), den herzhaften Umami-Geschmack. Du findest es vor allem in Fertiggerichten, Würzmischungen und Brühen.

In der EU zugelassenvegan
E623Calciumdiglutamat

Es ist das Calciumsalz der Glutaminsäure und verstärkt herzhafte Geschmacksnoten, ähnlich wie Mononatriumglutamat (E621). Du findest es vor allem in Fertiggerichten, Suppen, Soßen und Würzmischungen.

In der EU zugelassenvegan
E624Monoammoniumglutamat

Es gehört wie Mononatriumglutamat (E621) zur Gruppe der Glutamate und verstärkt herzhafte Geschmacksnoten. Du findest es vor allem in würzigen Fertiggerichten, Snacks und Suppen.

In der EU zugelassenvegan
E625Magnesiumdiglutamat

Es ist das Magnesiumsalz der Glutaminsäure und verwandt mit Mononatriumglutamat (E621). Du findest es vor allem in herzhaften Fertigprodukten wie Würzmischungen, Suppen, Snacks und Saucen.

In der EU zugelassenvegan
E626Guanylsäure

Guanylsäure (auch Guanosinmonophosphat) verstärkt herzhafte, würzige Aromen und wird oft mit Glutamat kombiniert. Du findest sie etwa in Fertigsuppen, Würzmitteln und Snacks.

In der EU zugelassennicht vegan
E627Dinatriumguanylat

Dinatriumguanylat verstärkt herzhafte Geschmacksnoten und wird oft mit Glutamat kombiniert. Du findest es zum Beispiel in Fertigsuppen, Würzmischungen und herzhaften Snacks.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E628Dikaliumguanylat

Dikaliumguanylat ist das Kaliumsalz der Guanylsäure und verstärkt herzhafte Aromen. Du findest es oft in Fertiggerichten, Würzmischungen, Snacks und Brühen, meist zusammen mit Glutamat.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E629Calciumguanylat

Es verstärkt herzhafte Geschmacksnoten und wird oft mit Glutamat kombiniert, etwa in Fertiggerichten, Suppen, Würzmischungen und herzhaften Snacks.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E630Inosinsäure

Inosinsäure verstärkt herzhafte Geschmacksnoten und wird oft zusammen mit Glutamat eingesetzt, etwa in Suppen, Brühen, Würzmischungen und herzhaften Snacks.

In der EU zugelassennicht vegan
E631Dinatriuminosinat

Dinatriuminosinat verstärkt den herzhaften Umami-Geschmack und wird oft zusammen mit Glutamat eingesetzt. Du findest es häufig in Fertigsuppen, Snacks und Würzmischungen.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E632Dikaliuminosinat

Dikaliuminosinat gehört zur Gruppe der Inosinate und wird eingesetzt, um den herzhaften Umami-Geschmack zu verstärken. Es kommt vor allem in herzhaften Fertigprodukten und Würzmischungen vor.

In der EU zugelassennicht vegan
E633Calciuminosinat

Es ist das Calciumsalz der Inosinsäure und wird oft zusammen mit Glutamat (E620 bis E625) verwendet, etwa in herzhaften Fertiggerichten, Würzmitteln und Snacks.

In der EU zugelassennicht vegan
E634Calcium-5′-ribonucleotid

Er wird eingesetzt, um den herzhaften Umami-Geschmack zu verstärken, oft zusammen mit Glutamat. Du findest ihn etwa in Fertiggerichten, Würzmischungen, Snacks und Brühen.

In der EU zugelassennicht vegan
E635Dinatrium-5′-ribonucleotid

Er wird eingesetzt, um den herzhaften Umami-Geschmack zu verstärken, oft zusammen mit Glutamat. Du findest ihn zum Beispiel in Würzmischungen, Instantsuppen, Brühwürfeln und herzhaften Snacks.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E636Maltol

Maltol (E636) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E637Ethyl maltol

Ethyl maltol (E637) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E638Natriumaspartam

Natriumaspartam (E638) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E369Alanin

Alanin (E369) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E640Glycin und seine Natriumsalze

Glycin ist eine Aminosäure und gehört damit zu den natürlichen Bausteinen von Eiweiß. Als Zusatzstoff wird es in Lebensmitteln in unterschiedlichen Funktionen eingesetzt.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E640(i)Glycin und seine Natriumsalze

Glycin ist die kleinste proteinogene Aminosäure und kommt natürlich in eiweißreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch und Hülsenfrüchten vor.

In der EU zugelassen
E640(ii)Glycin und seine Natriumsalze

Natriumglycinat ist das Natriumsalz der Aminosäure Glycin. Zu diesem Stoff liegen uns keine gesicherten Angaben zu typischen Lebensmitteln vor.

In der EU zugelassen
E641L-Leucin

L-Leucin gehört zu den Eiweißbausteinen und kommt natürlich in proteinreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Eiern und Hülsenfrüchten vor.

In der EU zugelassenvegan
E642Lysinhydrochlorid

Lysinhydrochlorid (E642) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E650Zinkacetat

Zinkacetat ist eine Zinkverbindung der Essigsäure. Zu seiner konkreten Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff liegen uns keine gesicherten Angaben vor.

In der EU zugelassenvegan
E710Spiramycin

Spiramycin (E710) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E713Tylosin

Tylosin (E713) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E900Dimethylpolysiloxan

Sie verhindern, dass beim Herstellen oder Frittieren zu viel Schaum entsteht. Du findest sie oft in Frittierfetten und manchen Getränken.

In der EU zugelassenvegan
E900aDimethylpolysiloxanEmulgator

Es verhindert beim Frittieren und in der industriellen Verarbeitung starke Schaumbildung. Du findest es etwa in Speiseölen, frittierten Produkten und manchen Fertiggerichten.

In der EU zugelassenvegan
E900bMethylphenylpolysiloxan

Methylphenylpolysiloxan (E900b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E901Bienenwachs, weiß und gelbTrägerstoffEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird vor allem als Überzugsmittel eingesetzt, etwa um Süßwaren, Schokoladendragees, Kaugummi oder Obst eine glänzende Oberfläche zu geben.

In der EU zugelassennicht veganvegetarisch
E902CandelillawachsTrägerstoffEmulgatorVerdickungsmittel

Candelillawachs wird aus einem mexikanischen Wolfsmilchgewächs gewonnen. Es sorgt für glänzende Oberflächen und findet sich oft auf Süßwaren wie Dragees, Schokolinsen und Kaugummi.

In der EU zugelassenvegan
E903CarnaubawachsTrägerstoff

Carnaubawachs sorgt für die glänzende Oberfläche von Süßwaren wie Dragees und Schokolinsen, Kaugummi sowie überzogenem Obst. Es bildet eine dünne Schutzschicht und verhindert das Verkleben.

In der EU zugelassenvegan
E904Schellack

In Lebensmitteln dient Schellack als Überzugsmittel, das eine glänzende Schutzschicht bildet. Du findest ihn oft auf Dragees, Schokolinsen, Kaugummi und als Glanzschicht auf Äpfeln oder Zitrusfrüchten.

In der EU zugelassennicht vegan
E905Mikrokristallines Wachs

Wachse dieser Art werden in der Lebensmittelverarbeitung allgemein eingesetzt, um Oberflächen mit einer dünnen, glänzenden Schicht zu überziehen.

In der EU zugelassenvegan
E905aMineralöl

Mineralöl (E905a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905bVaseline

Vaseline (E905b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905cPetroleumwachs

Petroleumwachs (E905c) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905c(i)Mikrokristallines wachs

Es sorgt für eine glänzende oder geschlossene Oberfläche und verhindert Verkleben. Du findest es oft in Kaugummi und als Glanzüberzug auf Süßigkeiten.

In der EU zugelassenvegan
E905c(ii)Paraffin

Paraffin (E905c(ii)) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905dMineralöl hohe Viskosität

Mineralöl hohe Viskosität (E905d) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905eMineralöl mittlere Viskosität

Mineralöl mittlere Viskosität (E905e) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905fMineralöl mittlere und niedrige Viskosität Klasse II

Mineralöl mittlere und niedrige Viskosität Klasse II (E905f) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E905gMineralöl mittlere und niedrige Viskosität Klasse III

Mineralöl mittlere und niedrige Viskosität Klasse III (E905g) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E906Benzoe

Benzoe (E906) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E907Hydriertes Poly-1-decen

Es handelt sich um ein hydriertes Polymer auf Basis von Decen, das als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt wird. Zu typischen Einsatzbereichen liegen uns hier keine gesicherten Angaben vor.

In der EU zugelassenvegan
E908Reiskleiewachs

Reiskleiewachs (E908) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E909Walrat

Walrat (E909) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E910Wachsester

Wachsester (E910) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetnicht vegan
E911Fettsäuremethylester

Fettsäuremethylester (E911) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E912Montansäureester

Montansäureester (E912) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E913Wollwachs

Wollwachs (E913) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetnicht veganvegetarisch
E914Polyethylenwachsoxidate

Sie werden vor allem als Überzug für die Schale von Zitrusfrüchten wie Orangen und Zitronen eingesetzt, um die Oberfläche zu schützen und glänzen zu lassen.

In der EU zugelassenvegan
E915Kolophanester

Kolophanester (E915) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E916Calciumiodat

Calciumiodat (E916) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E917KaliumiodatMehlbehandlungsmittel

Kaliumiodat (E917) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E918Stickoxide

Stickoxide (E918) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E919Nitrosylchlorid

Nitrosylchlorid (E919) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E920L-CysteinMehlbehandlungsmittel

Er macht Teig geschmeidiger und leichter zu verarbeiten. Du findest ihn vor allem in Backwaren wie Brötchen, Toastbrot und Hefeteig.

In der EU zugelassenkann vegan sein
E921L-Cystein-Hydrochlorid-Monohydrat

L-Cystein-Hydrochlorid-Monohydrat (E921) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetkann vegan sein
E922Kaliumperoxodisulfat

Kaliumperoxodisulfat (E922) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E923Ammoniumperoxodisulfat

Ammoniumperoxodisulfat (E923) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E924Kaliumbromat

Kaliumbromat (E924) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E924aKaliumbromat

Kaliumbromat (E924a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E924bCalciumbromat

Calciumbromat (E924b) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E925Chlor

Chlor (E925) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E926Chlordioxid

Chlordioxid (E926) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E927Azodicarbonamid und Carbamide

Dieser Eintrag fasst Azodicarbonamid und Carbamide als Gruppe zusammen. Zu den typischen Einsatzbereichen liegen uns keine gesicherten Angaben vor.

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E927aAzodicarboxamid

Azodicarboxamid (E927a) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E927bCarbamid

Carbamid, auch Harnstoff genannt, ist eine stickstoffhaltige Verbindung, die in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff eingesetzt wird.

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E928DibenzoylperoxidKonservierungsstoff

Dibenzoylperoxid (E928) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E929Acetonperoxid

Acetonperoxid (E929) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E930Calciumperoxid

Calciumperoxid (E930) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E931Nitrogen

Nitrogen (E931) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E932Stickstoffoxid

Stickstoffoxid (E932) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E938ArgonPackgas

Argon verdrängt beim Verpacken den Sauerstoff und hilft so, Lebensmittel länger frisch zu halten. Du findest es zum Beispiel als Schutzgas in Wein, Getränken oder verpackten Produkten.

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E939HeliumPackgas

Helium wird genutzt, um Luft aus Verpackungen zu verdrängen und Produkte vor Sauerstoff zu schützen. In Lebensmitteln selbst kommt es praktisch nicht vor, da es als Gas wieder entweicht.

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E940Dichlordifluormethan

Dichlordifluormethan (E940) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E941StickstoffPackgasTreibgas

Stickstoff verdrängt Sauerstoff in der Verpackung und schützt so vor Oxidation. Du findest ihn etwa in Schutzgasverpackungen von Salat, Chips oder Kaffee sowie in aufgeschäumten Getränken.

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E942DistickstoffoxidTreibgas

Es wird vor allem als Treibmittel in Druckdosen eingesetzt, etwa um Schlagsahne aus der Sprühdose aufzuschäumen. In Sahnekapseln dient es als Füllgas.

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E943aButanTreibgas

Butan ist ein farbloses Gas aus der Gruppe der Alkane. In Lebensmitteln findest du es als Treibgas in Sprühdosen, zum Beispiel bei manchen Speiseölen in der Sprühflasche.

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E943bIsobutanTreibgas

Isobutan wird als Treibgas eingesetzt, etwa um Lebensmittel aus einer Sprühdose herauszubefördern. Du findest es daher als Zusatzstoff in solchen Verpackungen.

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E944PropanTreibgas

Propan ist ein farbloses, brennbares Gas. In Lebensmitteln dient es als Treibgas, etwa um Sprühsahne oder andere Produkte aus der Dose auszutreiben.

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E945Chlorpentafluorethan

Chlorpentafluorethan (E945) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E946Octafluorcyclobutan

Octafluorcyclobutan (E946) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E948SauerstoffPackgas

Sauerstoff ist Bestandteil der Luft und wird in der Lebensmittelverpackung genutzt, etwa in Schutzatmosphäre für abgepackte Frischeprodukte wie Fleisch oder Salat.

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E949WasserstoffPackgasTreibgas

Wasserstoff wird in der Lebensmittelproduktion als Treib- und Packgas eingesetzt, etwa um Luft aus Verpackungen zu verdrängen.

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E950Acesulfam KSüßungsmittel

Acesulfam-K süßt deutlich stärker als Zucker und liefert keine Kalorien. Du findest ihn oft in Light-Getränken, zuckerfreien Süßigkeiten, Kaugummi und Tafelsüße.

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E951AspartamSüßungsmittel

Aspartam ist ein kalorienarmer Süßstoff, der Zucker ersetzt, etwa in Light-Getränken und zuckerfreien Kaugummis. Er setzt beim Abbau Phenylalanin frei, was für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) wichtig ist.

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Einordnung des BfRFür Aspartam gilt eine tolerierbare Tagesmenge von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC stufte Aspartam 2023 als möglicherweise krebserzeugend ein; internationale Risikobewertungen sehen bei Einhaltung der Tagesmenge kein gesundheitliches Risiko. Produkte mit Aspartam müssen für Menschen mit Phenylketonurie auf Phenylalanin hinweisen. Quelle: BfR
E952CyclamatSüßungsmittel

Cyclamat süßt ohne Zucker und wird oft mit anderen Süßstoffen kombiniert. Du findest es vor allem in zuckerfreien Getränken, Light-Produkten und Tafelsüße.

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E953IsomaltStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Isomalt wird aus Zucker (Saccharose) hergestellt und schmeckt süß, liefert aber weniger Energie. Du findest ihn oft in zuckerfreien Bonbons, Kaugummis und Dragees.

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E954SaccharinSüßungsmittel

Saccharin ist deutlich süßer als Zucker und liefert praktisch keine Kalorien. Du findest es oft in zuckerfreien Getränken, Tafelsüße, Süßstoff-Tabletten und Diätprodukten.

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E955SucraloseSüßungsmittel

Sucralose ist mehrere hundert Mal süßer als Zucker und liefert praktisch keine Kalorien. Du findest sie in Light-Getränken, zuckerfreien Süßigkeiten und Tafelsüße (z. B. unter dem Namen Splenda).

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E956AlitamSüßungsmittel

Alitam (E956) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E957ThaumatinSüßungsmittel

Thaumatin ist ein natürliches Eiweiß aus der Katemfe-Frucht und schmeckt sehr stark süß. Du findest es vor allem in zuckerreduzierten Süßwaren und Kaugummis.

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E958GlycyrrhizinSüßungsmittel

Glycyrrhizin (E958) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E959Neohesperidin DCSüßungsmittel

Er hat eine sehr hohe Süßkraft und einen leicht lakritzartigen Nachgeschmack. Du findest ihn etwa in zuckerreduzierten Getränken, Süßwaren und Kaugummi.

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E960SteviolglycosideSüßungsmittel

Steviolglycoside süßen ohne Zucker und sehr viel stärker als dieser. Du findest sie oft in zuckerreduzierten Getränken, Joghurts, Süßigkeiten und Tafelsüße.

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E960aSteviolglycoside aus SteviaSüßungsmittel

Die Steviolglycoside sorgen für eine intensive Süße ohne Kalorien. Du findest sie oft in zuckerreduzierten Getränken, Joghurts und Süßwaren.

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E960bSteviolglycoside aus FermentationSüßungsmittel

E960b ist ein Rebaudiosid (Steviolglykosid), das durch Fermentation mit der Hefe Yarrowia lipolytica hergestellt wird. Es wird als kalorienarmer Süßstoff eingesetzt.

In der EU zugelassen
E960cEnzymatisch hergestellte SteviolglycosideSüßungsmittel

Steviolglycoside sind natürlich süß schmeckende Stoffe, die ursprünglich aus den Blättern der Stevia-Pflanze stammen. Sie stecken oft in zuckerreduzierten Getränken, Desserts und Tafelsüße.

In der EU zugelassen
E960dGlycosylierte SteviolglycosideSüßungsmittel

Die Steviolglycoside werden enzymatisch mit Glucose-Einheiten verknüpft, um Geschmack und Süßprofil zu verbessern. Eingesetzt wird der Stoff als Süßungsmittel.

In der EU zugelassen
E961NeotamSüßungsmittel

Neotam süßt um ein Vielfaches stärker als Zucker und wird deshalb in sehr kleinen Mengen eingesetzt. Es findet sich vor allem in zuckerreduzierten oder kalorienarmen Lebensmitteln und Getränken.

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E962Aspartam-AcesulfamsalzSüßungsmittel

Er verbindet Aspartam und Acesulfam in einem Salz und süßt stark, ohne nennenswert Kalorien zu liefern. Du findest ihn vor allem in zuckerfreien Getränken, Süßigkeiten und Tafelsüßstoffen.

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Einordnung des BfRFür Aspartam gilt eine tolerierbare Tagesmenge von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC stufte Aspartam 2023 als möglicherweise krebserzeugend ein; internationale Risikobewertungen sehen bei Einhaltung der Tagesmenge kein gesundheitliches Risiko. Produkte mit Aspartam müssen für Menschen mit Phenylketonurie auf Phenylalanin hinweisen. Quelle: BfR
E963TagatoseSüßungsmittel

Tagatose (E963) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetnicht vegan
E964PolyglycitolsirupSüßungsmittel

Polyglycitol-Sirup ist eine sirupartige Mischung verschiedener Zuckeralkohole und schmeckt süß. Er kommt vor allem in zuckerreduzierten oder zuckerfreien Produkten wie Süßwaren und Backwaren vor.

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E965MaltitEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Maltit wird aus Stärke gewonnen und schmeckt ähnlich süß wie Zucker. Es steckt oft in zuckerfreien Bonbons, Kaugummi, Schokolade und Backwaren.

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E965(i)MaltitEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

D-Maltit wird aus Stärke gewonnen und schmeckt ähnlich süß wie Zucker. Du findest ihn oft in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Schokolade und Backwaren.

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E965(ii)MaltitEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Maltitsirup wird aus Stärke gewonnen und schmeckt ähnlich süß wie Zucker. Er steckt oft in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Süßigkeiten wie Bonbons, Kaugummi und Schokolade.

In der EU zugelassen
E966LactitEmulgatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Lactit ist ein Zuckeralkohol, der aus Milchzucker gewonnen wird und ähnlich wie Zucker schmeckt. Er wird vor allem in zuckerfreien und kalorienreduzierten Lebensmitteln als Zuckerersatz eingesetzt.

In der EU zugelassennicht veganvegetarisch
E967XylitEmulgatorFeuchthaltemittelStabilisatorSüßungsmittelVerdickungsmittel

Xylit, auch Birkenzucker genannt, hat eine zuckerähnliche Süße und steckt vor allem in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons und Zahnpflegeprodukten.

In der EU zugelassenvegan
E968ErythritFeuchthaltemittelSüßungsmittel

Erythrit ist ein kalorienarmer Zuckeraustauschstoff mit zuckerähnlichem Geschmack. Du findest ihn oft in zuckerreduzierten Getränken, Süßigkeiten, Kaugummi und Backwaren.

In der EU zugelassenvegan
E969AdvantamSüßungsmittel

Advantame leitet sich chemisch von Aspartam ab und süßt sehr viel stärker als Zucker. Eingesetzt wird es in kleinen Mengen, etwa in Getränken, Desserts oder zuckerreduzierten Produkten.

In der EU zugelassen
E999QuillajaextraktEmulgator

Der Extrakt enthält natürliche Saponine, die Schaum bilden und stabilisieren. Du findest ihn vor allem in Erfrischungsgetränken und Limonaden.

In der EU zugelassenvegan
E1000Cholsäure

Cholsäure (E1000) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetnicht vegan
E1001CholinsalzEmulgator

Cholinsalz (E1001) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1100Amylasen

Amylasen (E1100) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1101PeptidaseStabilisator

Peptidase (E1101) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1102Glukose-OxidaseAntioxidationsmittel

Glukose-Oxidase (E1102) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1103InvertaseStabilisator

Invertase wird in der Lebensmittelherstellung eingesetzt, um Zucker zu spalten und so weiche, fließende Füllungen zu erzeugen. Du findest es zum Beispiel in Pralinen mit cremigem Kern oder in Fondant.

In der EU zugelassenvegan
E1104Lipasen

Lipasen (E1104) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetkann vegan sein
E1105LysozymKonservierungsstoff

Lysozym wird aus Hühnereiweiß gewonnen und hemmt das Wachstum bestimmter Bakterien. Du findest es vor allem in Hartkäse wie Grana Padano oder Pecorino, wo es Fehlgärungen während der Reifung vorbeugt.

In der EU zugelassenkann vegan seinvegetarisch
E1200PolydextroseFeuchthaltemittelStabilisatorVerdickungsmittel

Polydextrose ist ein löslicher Ballaststoff aus Traubenzucker und dient oft als Füllstoff oder Zuckerersatz. Du findest ihn etwa in zuckerreduzierten Backwaren, Süßigkeiten, Speiseeis und Getränken.

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E1201PolyvinylpyrrolidonEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Polyvinylpyrrolidon, auch Povidon oder PVP genannt, wird vor allem zum Klären und Stabilisieren von Getränken wie Bier, Wein und Fruchtsäften eingesetzt und dient auch als Überzug von Tabletten.

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E1202PolyvinylpolypyrrolidonStabilisator

Polyvinylpolypyrrolidon, auch Crospovidon genannt, wird vor allem als Klärungshilfsmittel bei Getränken wie Bier und Wein verwendet, wo es Trübstoffe bindet und beim Filtern wieder entfernt wird.

In der EU zugelassenvegan
E1203Polyvinylalkohol (PVA)Verdickungsmittel

Du findest ihn vor allem als Filmüberzug von Tabletten und Kapseln, etwa bei Nahrungsergänzungsmitteln. Dort bildet er eine schützende Hülle.

In der EU zugelassenvegan
E1204PullulanVerdickungsmittel

Pullulan wird durch Fermentation gewonnen und bildet dünne, wasserlösliche Filme. Du findest es vor allem in essbaren Mundstreifen (Atemerfrischern) und als Material für Kapselhüllen.

In der EU zugelassenvegan
E1205Basisches Methacrylat-Copolymer

Es bildet einen dünnen Film und wird vor allem zum Überziehen von Nahrungsergänzungsmitteln in fester Form eingesetzt, etwa bei Tabletten und Kapseln. In klassischen Lebensmitteln findest du es kaum.

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E1206Neutrales Methacrylat-Copolymer

Neutral methacrylate copolymer ist ein Polymer, das vor allem als Überzugsmittel verwendet wird. In typischen Lebensmitteln begegnet es dir nur selten.

In der EU zugelassen
E1207Anionisches Methacrylat-Copolymer

Es bildet einen Schutzfilm um Tabletten und Kapseln, vor allem bei Nahrungsergänzungsmitteln. So bleibt der Inhalt geschützt und löst sich erst an einer bestimmten Stelle im Verdauungstrakt.

In der EU zugelassen
E1208Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer

Zu diesem Stoff liegen uns derzeit keine gesicherten Angaben zu typischen Einsatzbereichen vor. Du findest ihn als Zusatzstoff in der Zutatenliste, wenn er verwendet wurde.

In der EU zugelassen
E1209Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol- graft -co-polymer

Der Stoff wird vor allem als Überzug für Nahrungsergänzungsmittel und Tabletten eingesetzt. In klassischen Lebensmitteln findest du ihn eher selten.

In der EU zugelassen
E1210Carbomer

Carbomer ist eine synthetische Polymerverbindung, die vor allem als Verdickungs- und Gelbildner bekannt ist. In welchen Lebensmitteln dieser Stoff vorkommt, lässt sich hier nicht zuverlässig sagen.

In der EU zugelassen
E1400DextrineTrägerstoffEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Dextrine (E1400) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1401säurebehandelte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Säurebehandelte Stärke (E1401) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1402alkalisch modifizierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Alkalisch modifizierte Stärke (E1402) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1403gebleichte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Gebleichte Stärke (E1403) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E1404Oxidierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sie wird aus pflanzlicher Stärke (etwa aus Mais oder Kartoffeln) gewonnen und sorgt in verarbeiteten Lebensmitteln für die richtige Konsistenz und Bindung.

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E1405Enzymatisch modifizierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Enzymatisch modifizierte Stärke (E1405) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E1410MonostärkephosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Monostärkephosphat wird aus natürlicher Stärke gewonnen und chemisch leicht verändert, damit es Flüssigkeiten besser bindet. Du findest es oft in Fertigsoßen, Suppen, Puddings und Tiefkühlgerichten.

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E1411DistärkeglycerolEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Distärkeglycerol (E1411) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1412DistärkephosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es entsteht durch chemische Behandlung von Stärke aus Mais oder Kartoffeln und macht Lebensmittel cremiger und hitzestabiler. Du findest es oft in Fertigsoßen, Puddings, Suppen und Tiefkühlgerichten.

In der EU zugelassenvegan
E1413Phosphatiertes DistärkephosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Phosphatiertes Distärkephosphat wird aus Stärke (Mais oder Kartoffeln) gewonnen und chemisch behandelt. Du findest es oft in Fertiggerichten, Suppen, Soßen und Tiefkühlkost.

In der EU zugelassenvegan
E1414Acetyliertes DistärkephosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es wird aus natürlicher Stärke (oft Mais, Tapioka oder Kartoffel) chemisch verändert, damit es hitze- und kältestabil bindet. Du findest es häufig in Fertigsuppen, Soßen, Puddings und Tiefkühlgerichten.

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E1420Acetylierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sie wird aus natürlicher Stärke gewonnen und chemisch behandelt, damit sie hitze- und säurestabiler bindet. Häufig steckt sie in Fertiggerichten, Soßen, Suppen, Puddings und Tiefkühlkost.

In der EU zugelassenvegan
E1421Acetylierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Acetylierte Stärke entsteht aus natürlicher Stärke und macht Lebensmittel cremiger und hitzestabiler. Du findest sie oft in Fertiggerichten, Soßen, Suppen, Puddings und Tiefkühlware.

In der EU zugelassenvegan
E1422Acetyliertes DistärkeadipatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sie wird aus normaler Stärke (oft Mais oder Tapioka) hergestellt und macht Lebensmittel wie Fertigsaucen, Suppen, Puddings, Joghurt und Konserven sämiger und hitzestabiler.

In der EU zugelassenvegan
E1423Acetyliertes DistärkeglycerinEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Acetyliertes Distärkeglycerin (E1423) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1430DistärkeglycerinEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Distärkeglycerin (E1430) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1440HydroxypropylstärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es handelt sich um eine chemisch behandelte Stärke, die Lebensmitteln wie Soßen oder Suppen eine sämige Konsistenz gibt und die Textur stabil halten kann.

In der EU zugelassenvegan
E1441HydroxypropyldistärkeglycerinEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Hydroxypropyldistärkeglycerin (E1441) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E1442HydroxypropyldistärkephosphatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Hydroxypropyldistärkephosphat wird aus Stärke (etwa aus Mais, Tapioka oder Kartoffeln) gewonnen und bindet Wasser. Du findest es oft in Soßen, Suppen, Puddings, Joghurts und Fertiggerichten.

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E1443Hydroxy propyl distarch glycerolEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Hydroxy propyl distarch glycerol (E1443) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

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E1450StärkenatriumoctenylsuccinatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sie wird aus Stärke (etwa aus Mais) chemisch verändert und hilft, Zutaten zu verbinden und Konsistenz zu geben. Du findest sie zum Beispiel in Getränkepulvern, Salatdressings, Soßen und Babynahrung.

In der EU zugelassenvegan
E1451Acetylierte oxidierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Sie wird aus normaler Stärke (etwa aus Mais oder Kartoffeln) hergestellt und sorgt für eine gleichmäßige Konsistenz. Du findest sie oft in Fertiggerichten, Soßen, Puddings und Backwaren.

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E1452StärkealuminiumoctenylsuccinatEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Es ist eine chemisch behandelte Stärke und hilft, Zutaten zu binden und eine gleichmäßige Konsistenz zu halten. Du findest es zum Beispiel in Vitaminpräparaten, Getränkepulvern und verkapselten Aromen.

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E14XXModifizierte StärkeEmulgatorStabilisatorVerdickungsmittel

Modifizierte Stärke wird aus pflanzlicher Stärke (zum Beispiel aus Mais, Kartoffeln oder Weizen) gewonnen und so bearbeitet, dass sie Texturen verbessert. Du findest sie oft in Saucen, Suppen, Pudding, Fertiggerichten und Joghurt.

Sammelnummer, keine einzelne EU-Einstufungvegan
E1503RizinusölTrägerstoffEmulgator

Rizinusöl (E1503) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1504EssigsäureethylesterTrägerstoff

Essigsäureethylester (E1504) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1505TriethylcitratTrägerstoffEmulgatorKomplexbildnerStabilisator

Triethylcitrat wird unter anderem zum Stabilisieren von Eischnee verwendet und kann als Trägerstoff für Aromen dienen. Es kommt etwa in verarbeiteten Eiprodukten vor.

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E1510Ethanol

Ethanol (E1510) ist im aktuellen Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. Die Bezeichnung kann in älteren oder internationalen Verzeichnissen vorkommen; daraus folgt keine zulässige Verwendung in Deutschland.

In der EU nicht als Zusatzstoff gelistetvegan
E1517Glycerindiacetat (Diacetin)

Glycerindiacetat, auch Diacetin genannt, ist eine Verbindung aus Glycerin und Essigsäure. Sie wird vor allem als Lösungsmittel und Trägerstoff für Aromen eingesetzt.

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E1518Glycerintriacetat (Triacetin)TrägerstoffEmulgatorFeuchthaltemittel

Glycerintriacetat, auch Triacetin genannt, wird aus Glycerin und Essigsäure gewonnen. Es dient oft als Träger für Aromen und als Feuchthaltemittel.

In der EU zugelassenvegan
E1519Benzylalkohol

Benzylalkohol kommt natürlich in ätherischen Ölen und einigen Früchten vor. In Lebensmitteln dient er als Lösungs- und Trägerstoff für Aromen, etwa in Getränken und Süßwaren.

In der EU zugelassenvegan
E1520PropylenglycolEmulgatorFeuchthaltemittel

Propan-1,2-diol (Propylenglykol) hält Lebensmittel feucht und dient als Lösungsmittel für Aromen und Farbstoffe. Es findet sich oft in Backwaren, Süßwaren und Aromaextrakten.

In der EU zugelassenvegan
E1521Polyethylenglycol

Polyethylenglykol (PEG) wird vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln und Tabletten-Süßstoffen als Überzug und Trägerstoff eingesetzt, etwa als Glanz- oder Trennmittel.

In der EU zugelassenvegan

Woher die Angaben stammen

Der Zulassungsstatus und die amtlichen Namen stammen aus Anhang II der EU-Verordnung 1333/2008, konsolidierter Stand 18. Februar 2026.[1] Die Funktionsklassen sind redaktionell nach den Kategorien aus Anhang I zugeordnet; Beschreibungen sind eigene Prosa. Die EFSA bewertet die Sicherheit, entscheidet aber nicht allein über die rechtliche Zulassung.[2] Nicht gelistete Einträge bleiben nur auffindbar, damit ältere oder internationale Nummern nicht fälschlich als aktuell EU-zugelassen erscheinen. Vegan-Angaben beschreiben mögliche Rohstoffquellen und ersetzen keine Herstellerangabe. Die Liste zeigt bewusst keine pauschale Risiko-Ampel.

Vertiefende Ratgeber nach Stoffgruppe

Für die Einordnung einzelner Gruppen findest du eigene, quellenbasierte Übersichten zu Lebensmittelfarbstoffen, Konservierungsstoffen, Süßstoffen, Emulgatoren und Verdickungsmitteln sowie Geschmacksverstärkern.

Quellen

  1. EU-Verordnung 1333/2008, konsolidierte Fassung. Rechtsverbindliche Funktionsklassen und Unionsliste; verwendeter Datenstand: 18. Februar 2026.
  2. EFSA: Food additives. Definition, Funktionsklassen und Sicherheitsbewertung von Zusatzstoffen in der EU.
  3. Europäische Kommission: Food additives. Unionsliste der zugelassenen Zusatzstoffe und Grundsatz, dass nur als sicher bewertete Stoffe gelistet werden.
  4. LGL Bayern: Zusatzstoffe. Übersicht des Bayerischen Landesamts zu Funktionsklassen, Verwendung und Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Was bedeuten E-Nummern?

Eine E-Nummer ist ein EU-weit einheitliches Kürzel für einen Lebensmittelzusatzstoff. Bei aktuellen Produkten zählt zusätzlich, ob der Stoff heute in der Unionsliste zugelassen ist. Statt E300 darf auch Ascorbinsäure auf der Zutatenliste stehen.

Sind E-Nummern schädlich?

Eine E-Nummer allein ist keine Risikobewertung. Zugelassene Zusatzstoffe werden für bestimmte Lebensmittel und Mengen bewertet; individuelle Unverträglichkeiten, besondere Warnhinweise und neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssen getrennt betrachtet werden.

Wie finde ich heraus, welche E-Nummer in einem Produkt steckt?

Zusatzstoffe stehen mit Funktion und Namen oder E-Nummer auf der Zutatenliste. Mit der Ampelo-App scannst du den Barcode und siehst die enthaltenen Zusatzstoffe direkt aufgeschlüsselt.

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Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Zusatzstoffe wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt. Ampelo ist ein Orientierungshilfsmittel und kein Medizinprodukt.