Geschmacksverstärker betonen den herzhaften Umami-Geschmack und stecken in Fertiggerichten, Brühen und Snacks. Hier erfährst du, welche Stoffe dazugehören, wie du sie auf der Verpackung erkennst und was die EFSA-Neubewertung von 2017 tatsächlich ergeben hat.
Geschmacksverstärker verstärken oder runden einen vorhandenen Geschmackseindruck ab. Glutamat vermittelt dabei selbst den herzhaften Geschmack Umami, neben süß, sauer, salzig und bitter eine Grundgeschmacksrichtung. Bekannte Geschmacksverstärker liegen im Bereich E620 bis E635.
Eingesetzt werden sie vor allem dort, wo ein kräftiger Geschmack erwartet wird, die Zutaten dafür aber sparsam dosiert sind: in Fertiggerichten, Instantsuppen, Brühwürfeln, Saucen, Chips und Gewürzmischungen. Wie Zulassung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen grundsätzlich funktionieren, erklärt der Ratgeber Lebensmittelzusatzstoffe.
| E-Nummern | Gruppe | Beispiel |
|---|---|---|
| E620 bis E625 | Glutaminsäure und Glutamate | Mononatriumglutamat (E621) |
| E626 bis E629 | Guanylsäure und Guanylate | Dinatriumguanylat (E627) |
| E630 bis E633 | Inosinsäure und Inosinate | Dinatriuminosinat (E631) |
| E634, E635 | Ribonukleotide | Dinatrium-5-ribonukleotid (E635) |
Guanylate und Inosinate werden häufig mit Glutamat kombiniert, weil die Stoffe sich geschmacklich gegenseitig verstärken können. E621 und E631 nebeneinander sind daher eine typische Kombination.
Mononatriumglutamat (E621) ist das Natriumsalz der Glutaminsäure, eines Eiweißbausteins. Glutaminsäure und ihre Salze kommen natürlicherweise unter anderem in reifem Käse, Tomaten, Sojasauce, Pilzen und Fleisch vor. Für die Kennzeichnung ist entscheidend, ob ein Stoff als Zusatzstoff zugesetzt oder als Bestandteil einer Zutat eingebracht wird.
Das erklärt auch eine häufige Verwirrung im Supermarkt: Produkte mit der Aufschrift ohne Geschmacksverstärker enthalten oft Hefeextrakt. Hefeextrakt enthält natürlicherweise Glutaminsäure, gilt rechtlich aber als Zutat und nicht als Zusatzstoff und braucht deshalb keine E-Nummer. Geschmacklich ist die Wirkung ähnlich.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Glutaminsäure und Glutamate 2017 neu bewertet und dabei erstmals einen gemeinsamen Wert für die tolerierbare Aufnahme abgeleitet: 30 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag, ausgedrückt als Glutaminsäure. Grundlage war die höchste Dosis aus Tierstudien, bei der keine nachteiligen Wirkungen beobachtet wurden.[1][2]
Bemerkenswert ist die Expositionsabschätzung: Laut EFSA überschreiten Vielverzehrer aller Altersgruppen diesen Wert, und bei Kleinkindern und Kindern wird er bereits bei mittlerer Aufnahme überschritten. Als mögliche Effekte nennt die EFSA Kopfschmerzen, erhöhten Blutdruck und erhöhte Insulinspiegel. Sie empfahl deshalb, die zulässigen Höchstmengen zu überprüfen, unter anderem für feine Backwaren, Suppen und Brühen, Saucen, Fleischerzeugnisse, Würzmittel und Nahrungsergänzungsmittel.[1]
Seit den 1960er-Jahren hält sich der Begriff China-Restaurant-Syndrom für Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Hitzegefühl nach glutamatreichen Mahlzeiten. Ob es sich dabei um eine echte Unverträglichkeit handelt, was kontrollierte Studien zeigen und was du bei einem Verdacht tun kannst, behandeln wir ausführlich im eigenen Ratgeber Glutamatunverträglichkeit.
Die Studienlage zu akuten, individuell berichteten Beschwerden hängt stark von Dosis, Einnahmebedingungen und Auswahl der Testpersonen ab. Deshalb trennt unser vertiefender Ratgeber diese Frage von der EFSA-Langzeitbewertung. Wenn du ein Muster vermutest, kann ein Ernährungstagebuch die ärztliche Abklärung unterstützen.
Zugesetzte Geschmacksverstärker mit technologischer Funktion im Endprodukt werden mit Funktionsklasse und Name oder E-Nummer angegeben, etwa „Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat“ oder „Geschmacksverstärker E621“.[3] Hefeextrakt, Würze und Sojasauce sind dagegen Zutaten und werden unter ihrem Namen aufgeführt.
Möchtest du zu einer konkreten Nummer wissen, worum es sich handelt, schlägst du sie in unserer E-Nummern-Liste nach.
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Ampelo kostenlos testenDie wichtigste Gruppe sind Glutaminsäure und Glutamate (E620 bis E625). Dazu kommen Guanylate (E626 bis E629) und Inosinate (E630 bis E633), die oft mit Glutamat kombiniert werden, weil sie dessen Wirkung verstärken.
Die EFSA leitete 2017 erstmals einen gemeinsamen Wert für Glutaminsäure und Glutamate ab: 30 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag, ausgedrückt als Glutaminsäure. Grundlage war die höchste Dosis aus Tierstudien, bei der keine nachteiligen Wirkungen auftraten.
Laut EFSA ja, und zwar bei Vielverzehrern aller Altersgruppen sowie bei Kleinkindern und Kindern bereits bei mittlerer Aufnahme. Die EFSA empfahl deshalb, die zulässigen Höchstmengen zu überprüfen, unter anderem für Suppen, Brühen, Saucen und Fleischerzeugnisse.
Glutaminsäure kommt von Natur aus in vielen eiweißreichen Lebensmitteln vor, etwa in reifem Käse wie Parmesan, in Tomaten, Sojasauce, Pilzen und Fleisch. Der Umami-Geschmack ist also nicht auf zugesetztes Glutamat beschränkt.
Ja. Wie alle Zusatzstoffe muss es mit Funktionsklasse und Name oder E-Nummer in der Zutatenliste stehen, also etwa Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat oder Geschmacksverstärker E621. Hefeextrakt gilt dagegen als Zutat und nicht als Zusatzstoff.
Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei wiederkehrenden Kopfschmerzen oder anderen Beschwerden nach bestimmten Mahlzeiten wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt. Ampelo ist ein Orientierungshilfsmittel und kein Medizinprodukt.
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