Lebensmittelfarbstoffe: E100 bis E180 im Überblick

Farbstoffe machen Süßigkeiten bunt und Getränke leuchtend. Manche stammen aus Pflanzen, andere aus dem Labor. Hier erfährst du, welche Farbstoffe es gibt, warum sechs von ihnen einen Warnhinweis für Kinder tragen und weshalb Titandioxid seit 2022 verboten ist.

Stand: Juli 2026

Bunte Zuckerstreusel als Beispiel für intensiv gefärbte Lebensmittel
Foto: Scott Webb / Unsplash

Wozu Farbstoffe verwendet werden

Farbstoffe geben einem Lebensmittel Farbe oder gleichen Farbe aus, die bei Verarbeitung, Lagerung oder Erhitzen verloren geht. Sie tragen E-Nummern im Bereich von E100 bis E180. Am Nährwert ändern sie nichts, wohl aber daran, wie appetitlich wir ein Produkt wahrnehmen. Deshalb finden sich Farbstoffe vor allem in Süßwaren, Getränken, Desserts, Knabbereien und Speiseeis.

Wie alle Zusatzstoffe dürfen sie nur verwendet werden, wenn sie in der EU zugelassen sind, und sie werden im laufenden Neubewertungsprogramm der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erneut geprüft. Für Farbstoffe wurde dieser Durchgang bereits weitgehend abgeschlossen.[1] Wie Zulassung und Kennzeichnung grundsätzlich funktionieren, erklärt der Ratgeber Lebensmittelzusatzstoffe.

Natürliche Farbstoffe

Natürlich bedeutet hier: Der Farbstoff kommt so oder ähnlich auch in der Natur vor. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem:

E-NummerNameFarbe und Herkunft
E100KurkuminGelb, aus der Kurkumawurzel
E101RiboflavinGelb, auch als Vitamin B2 bekannt
E120Karmin (Cochenille)Rot, aus Schildläusen gewonnen
E140ChlorophylleGrün, aus Blattpflanzen
E160aCarotineOrange, wie in der Karotte
E163AnthocyaneRot bis violett, aus roten Trauben und Beeren

Zwei Dinge sind hier wichtig. Erstens ist Karmin (E120) tierischen Ursprungs und damit weder vegan noch vegetarisch. Zweitens ist „natürlich“ kein Synonym für besser verträglich: Auch Karmin kann bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen auslösen.[8]

Die sechs Farbstoffe mit Warnhinweis

Auslöser der Debatte war eine randomisierte britische Studie von 2007. Sie prüfte bei Kindern nicht einzelne Farbstoffe, sondern zwei Mischungen aus mehreren Farbstoffen jeweils zusammen mit Natriumbenzoat. Deshalb lässt sich ein beobachteter Effekt nicht einem bestimmten Stoff zuschreiben.[2]

Die EFSA bewertete die Hinweise auf einen kleinen Effekt bei Aktivität und Aufmerksamkeit als begrenzt, uneinheitlich und nicht ausreichend, um die ADI-Werte der einzelnen Stoffe allein wegen dieser Studie zu ändern.[3] Unabhängig davon schreibt die EU für sechs Farbstoffe einen Warnhinweis vor.[4]

Betroffen sind:

Pflichthinweis auf der Verpackung Produkte mit einem dieser sechs Farbstoffe müssen den Hinweis tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. Wer bei Kindern auf Nummer sicher gehen möchte, achtet gezielt auf diese Nummern oder greift zu Produkten ohne Farbstoffe.

Ausnahmen gelten für Farbstoffe, die bei Gesundheits- oder sonstigen Kennzeichnungen auf Fleischwaren beziehungsweise zur Verzierung oder Stempelung von Eiern verwendet werden, sowie für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol.[4][5]

Häufig werden alle sechs pauschal als Azofarbstoffe bezeichnet. Das stimmt nicht: Chinolingelb (E104) gehört chemisch nicht zu den Azofarbstoffen, unterliegt aber derselben Kennzeichnungspflicht. Zu den in der EU zugelassenen Azofarbstoffen zählen daneben unter anderem E123, E151, E155 und E180.[8]

Farbstoffe und Pseudoallergien

Bei entsprechend veranlagten Menschen können Azofarbstoffe pseudoallergische Symptome an Haut und Atemwegen auslösen.[8] Pseudoallergisch heißt: Die Beschwerden ähneln einer Allergie, es sind aber keine IgE-Antikörper beteiligt. Wenn du einen Verdacht hast, ist ein Ernährungstagebuch ein sinnvoller erster Schritt vor einer gezielten ärztlichen Abklärung. Welche Zusatzstoffe bei Unverträglichkeiten sonst noch relevant sind, liest du unter E-Nummern und Allergene.

Titandioxid (E171): vom Weißmacher zum Verbot

Titandioxid wurde lange verwendet, um Lebensmittel weiß zu färben. 2021 kam die EFSA zu dem Schluss, dass E171 als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gelten kann, weil Bedenken zur Genotoxizität nicht ausgeräumt werden konnten. Eine tolerierbare Aufnahmemenge ließ sich deshalb nicht ableiten.[6][7]

Die EU entzog die Zulassung 2022. E171 darf deshalb in der EU nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden. Für Kosmetika und Arzneimittel gelten andere Rechtsrahmen.[6]

Farbstoffe einordnen, ohne Nummern zu lernen

Du musst dir die einzelnen Nummern nicht merken. Der Warnhinweis macht die sechs kennzeichnungspflichtigen Farbstoffe sichtbar, abgesehen von den genannten Ausnahmen. Einen konkreten Farbstoff kannst du in unserer E-Nummern-Liste nachschlagen.

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Häufige Fragen

Welche Farbstoffe brauchen den Warnhinweis für Kinder?

Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E110), Azorubin (E122), Cochenillerot A (E124) und Allurarot AC (E129). Fünf davon sind Azofarbstoffe. Es gelten eng begrenzte Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Fleisch- und Eierkennzeichnungen sowie Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol.

Warum ist Titandioxid (E171) verboten?

Die EFSA konnte 2021 den Verdacht auf erbgutschädigende Wirkung nicht entkräften und konnte keine tolerierbare Aufnahmemenge ableiten. Die EU entzog die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff mit Wirkung zum 7. Februar 2022.

Sind natürliche Farbstoffe besser als künstliche?

Natürlich und künstlich sagt für sich genommen nichts über Sicherheit oder individuelle Verträglichkeit aus. Auch Farbstoffe natürlichen Ursprungs werden als Zusatzstoffe bewertet; Karmin aus Schildläusen kann beispielsweise allergische Reaktionen auslösen.

Ist Karmin (E120) vegan?

Nein. Karmin, auch Cochenille genannt, wird aus Schildläusen gewonnen und ist damit weder vegan noch vegetarisch. Wer tierische Farbstoffe meiden möchte, achtet auf E120 in der Zutatenliste.

Können Farbstoffe Unverträglichkeiten auslösen?

Bei entsprechend veranlagten Menschen können Azofarbstoffe pseudoallergische Symptome an Haut und Atemwegen auslösen. Das ist keine echte Allergie, sondern eine allergieähnliche Reaktion ohne Beteiligung von IgE-Antikörpern. Betroffen ist nur ein kleiner Teil der Bevölkerung.

Quellen

  1. EFSA: Food colours. Übersicht der Neubewertungen von Lebensmittelfarbstoffen im EU-Neubewertungsprogramm.
  2. McCann et al.: Food additives and hyperactive behaviour in children. Lancet (2007). Originalstudie zu zwei Mischungen aus Farbstoffen und Natriumbenzoat.
  3. EFSA: Bewertung der Southampton-Studie. Behördliche Einordnung der begrenzten und uneinheitlichen Evidenz.
  4. EU-Verordnung 1333/2008, Anhang V. Rechtsverbindliche Liste, Wortlaut des Warnhinweises und Ausnahmen.
  5. EU-Verordnung 238/2010. Ausnahme vom Warnhinweis für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol.
  6. BfR: Titandioxid, gibt es gesundheitliche Risiken? Bewertung und Rechtsstatus von E171.
  7. EFSA: Titandioxid E171 gilt als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher (2021). Behördliche Zusammenfassung der Genotoxizitätsbedenken und Bewertung.
  8. LGL Bayern: Azofarbstoffe. Behördliche Übersicht zu Stoffgruppe, Chinolingelb und möglichen Unverträglichkeitsreaktionen.

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei wiederkehrenden Hautreaktionen oder Atembeschwerden nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt. Ampelo ist ein Orientierungshilfsmittel und kein Medizinprodukt.

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