E-Nummern und Allergene: Welche sind wirklich relevant?

E-Nummern haben einen schlechten Ruf, dabei sind die meisten völlig unbedenklich. Wichtig zu wissen: Die 14 EU-Hauptallergene (zum Beispiel Milch, Erdnüsse oder Weizen) sind in der Regel keine E-Nummern, sondern Zutaten, die über die LMIV separat gekennzeichnet werden.[1] Relevant werden E-Nummern vor allem bei bestimmten Unverträglichkeiten oder pseudoallergischen Reaktionen (allergieartig, aber ohne Immunreaktion) auf Zusatzstoffe.

Stand: April 2026

Was sind E-Nummern überhaupt?

E-Nummern kennzeichnen in der EU zugelassene Zusatzstoffe. Das E steht für Europa. Jeder Stoff hat eine eindeutige Nummer und wurde auf Sicherheit geprüft, bevor er zugelassen wurde. Die EU-Behörde EFSA überprüft die Bewertungen regelmäßig neu.[2]

Die Nummern sind nach Funktion gruppiert:

Wichtig zu wissen Die meisten E-Nummern sind harmlos oder sogar naturidentisch. Vitamin C ist E300, Kurkuma ist E100, Pektin aus Äpfeln ist E440. Bei Unverträglichkeiten geht es nicht darum, E-Nummern pauschal zu meiden, sondern die wenigen problematischen zu kennen.

Die 14 EU-Allergene (Pflichtkennzeichnung)

Folgende Zutaten müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Zutatenlisten hervorgehoben werden, meist in Fettdruck oder GROSSBUCHSTABEN:

  1. Glutenhaltiges Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut
  2. Krebstiere: Garnelen, Hummer, Krabben
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekan, Paranüsse, Pistazien, Macadamia
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulfite (bei Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l). Sulfite sind die wichtigste direkte Überschneidung zwischen Allergenkennzeichnung und E-Nummern: Als Konservierungsstoffe tauchen sie unter E220 bis E228 in der Zutatenliste auf und gehören gleichzeitig zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Stoffen.
  13. Lupinen
  14. Weichtiere: Muscheln, Schnecken, Tintenfisch

Zusatzstoffe, die bei empfindlichen Menschen Reaktionen begünstigen können

Bei Histaminintoleranz und verwandten Unverträglichkeiten werden bestimmte Zusatzstoffe immer wieder diskutiert. Wichtig: Pseudoallergische Reaktionen auf Zusatzstoffe sind insgesamt eher selten, und die genauen Mechanismen sind wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt.[3] Ob und wie stark jemand reagiert, ist sehr individuell.

E-NummerNameHinweis
E220 bis E228SulfiteHäufig in Wein, Trockenobst. Werden im Zusammenhang mit pseudoallergischen Reaktionen diskutiert
E621 bis E625Glutamat und SalzeEFSA-Gruppen-ADI: 30 mg/kg/Tag. Manche Betroffene berichten individuelle Unverträglichkeit
E102TartrazinAzofarbstoff, kann in Einzelfällen pseudoallergische Reaktionen auslösen
E210 bis E219BenzoateKonservierungsstoffe, werden bei pseudoallergischen Reaktionen genannt
E320, E321BHA, BHTAntioxidantien, vereinzelt diskutiert, aber deutlich schwächer belegt als bei Sulfiten oder Benzoaten

Relevante E-Nummern bei Fruktosemalabsorption und Reizdarm

E-NummerNameRelevanz
E420SorbitZuckeralkohol, stark problematisch
E421MannitZuckeralkohol
E953IsomaltZuckeralkohol
E965MaltitZuckeralkohol
E966LaktitZuckeralkohol, wird aus Laktose hergestellt, vor allem als Polyol relevant
E967XylitZuckeralkohol, stark abführend
E968ErythritMeist gut verträglich
E1200PolydextroseBallaststoff, kann Blähungen machen
E406Agar AgarMeist unproblematisch
E440PektinMeist gut verträglich

Nicht alle Einträge dieser Liste sind Zuckeralkohole im engeren Sinn. Polydextrose (E1200) ist ein synthetischer Ballaststoff, Agar-Agar (E406) und Pektin (E440) sind Geliermittel. Sie sind hier aufgeführt, weil sie bei empfindlichem Darm ebenfalls Beschwerden verursachen können.

Relevante E-Nummern bei Laktoseintoleranz

E-Nummern selbst enthalten fast nie Laktose. Problematisch sind Milchzuckerzusätze, die als Trägerstoff oder Füllstoff verwendet werden und direkt als "Laktose" oder "Milchzucker" in der Zutatenliste stehen (nicht als E-Nummer).

Eine Sonderrolle spielt E966 Laktit: Dieser Zuckeralkohol wird zwar aus Laktose hergestellt, ist aber vor allem als Polyol relevant und kann wie andere Zuckeralkohole bei größeren Mengen Verdauungsbeschwerden verursachen.

Milchsäure ist nicht Milchzucker Milchsäure (E270) und ihre Salze (E325 Natriumlaktat, E326 Kaliumlaktat, E327 Calciumlaktat) werden in der Lebensmittelproduktion durch bakterielle Fermentation gewonnen, in der Regel aus pflanzlichen Rohstoffen. Sie sind bei Laktoseintoleranz normalerweise unproblematisch.[4]

Relevante E-Nummern bei Zöliakie

Die meisten E-Nummern sind glutenfrei. Einige modifizierte Stärken können aber aus Weizen stammen:

E-NummerNameHinweis
E1404Oxidierte StärkeKann aus Weizen sein, Herkunft muss angegeben werden
E1410 bis E1450Modifizierte StärkenMeist aus Mais oder Kartoffel, selten Weizen

Bei Zöliakie sind E-Nummern meist nicht das Hauptproblem. Entscheidend ist, ob ein Zusatzstoff oder Trägerstoff aus einem glutenhaltigen Getreide stammt. Wenn ja, muss die Herkunft (z.B. "Weizen") klar angegeben werden.[1] Beispiel: "Modifizierte Stärke (Weizen)". Generell gilt beim Einkauf: Zuerst auf die fett markierten Allergene und Herkunftsangaben in der Zutatenliste achten und erst danach auf einzelne E-Nummern.

E-Nummern und Pseudoallergien

Pseudoallergien sind Reaktionen, die wie Allergien aussehen, aber ohne echte Immunreaktion ablaufen. Sie sind insgesamt eher selten.[3] Betroffen ist vor allem die Haut (Nesselsucht), seltener die Atemwege oder der Kreislauf. Folgende Zusatzstoffe werden in diesem Zusammenhang genannt:

Unbedenkliche E-Nummern

Die folgenden Zusatzstoffe sind bei den meisten Unverträglichkeiten kein Problem und meist sogar natürlichen Ursprungs:

Auch bei loser Ware und im Restaurant Die Allergenkennzeichnung endet nicht bei verpackten Lebensmitteln. Auch in Bäckerei, Eisdiele, Restaurant oder Kantine muss dir eine Allergenauskunft möglich sein, schriftlich, elektronisch oder mündlich.[1] Der Hinweis "Kann Spuren enthalten" auf verpackten Produkten ist eine freiwillige vorsorgliche Kennzeichnung (kein Pflichthinweis) und sollte auf einer Risikobewertung des Herstellers beruhen. Mehr dazu im Artikel zur Allergenkennzeichnung nach LMIV.

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Häufige Fragen

Sind natürliche Zusatzstoffe besser als künstliche?

Nicht unbedingt. Natürlich oder synthetisch sagt für sich genommen nichts über die Verträglichkeit aus. Auch natürliche Stoffe wie Sulfite in Wein können bei empfindlichen Menschen Beschwerden auslösen. Entscheidend ist nicht die Herkunft, sondern der konkrete Stoff und die individuelle Empfindlichkeit.

Was bedeutet "kann Spuren enthalten"?

Ein freiwilliger Hinweis von Herstellern, dass im Produktionsprozess Kontamination mit einem Allergen möglich ist. Bei schweren Allergien ist Vorsicht geboten, bei Intoleranzen spielt er meist keine Rolle.

Warum steht bei manchen Zutaten die E-Nummer und bei anderen der Name?

Hersteller dürfen wählen, ob sie die E-Nummer oder den chemischen Namen angeben. Beides ist rechtlich gleichwertig. Manche Verbraucher reagieren aber besser auf die Klarnamen, weshalb viele Hersteller diese bevorzugen.

Welche E-Nummer ist bei Kindern problematisch?

Sechs Farbstoffe müssen den Warnhinweis tragen, dass sie Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen können: Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E110), Azorubin (E122), Cochenillerot (E124) und Allurarot (E129).

Ist Glutamat E621 ungesund?

Die EFSA hat 2017 einen Gruppen-ADI von 30 mg pro kg Körpergewicht pro Tag für Glutaminsäure und Glutamate (E620 bis E625) abgeleitet. Für ein allgemeines "Glutamat-Syndrom" ist die wissenschaftliche Evidenz schwach. Einzelne Menschen berichten aber weiterhin individuelle Beschwerden.

Muss bei Sorbit ein Warnhinweis stehen?

Nicht Sorbit allein: Lebensmittel mit mehr als 10 Prozent zugesetzten Polyolen (Zuckeralkoholen) insgesamt müssen den Hinweis tragen: "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken." Das gilt für alle Polyole (Sorbit, Xylit, Maltit, Isomalt usw.), nicht nur für eine einzelne Substanz.

Quellen

  1. BMLEH: Allergenkennzeichnung. Offizielle Regelungen zur Kennzeichnung der 14 EU-Hauptallergene in Deutschland.
  2. EFSA: Food Additives. Wissenschaftliche Bewertungen und laufende Neubewertungen aller zugelassenen Zusatzstoffe.
  3. Allergieinformationsdienst (Helmholtz Munich): Pseudoallergien. Mechanismen, Häufigkeit und Diagnostik pseudoallergischer Reaktionen auf Zusatzstoffe.
  4. Verbraucherportal Bayern: Was tun bei Milchzuckerunverträglichkeit? Milchsäure (E270) und Laktate (E325 bis E327) können bei Laktoseintoleranz ohne Bedenken verzehrt werden.
  5. Lebensmittelklarheit: Azofarbstoffe. Warnhinweispflicht nach Anhang V der EU-Verordnung 1333/2008.
  6. EFSA: Glutamate safety re-evaluation (2017). Neubewertung von Glutaminsäure und Glutamaten mit Ableitung eines Gruppen-ADI von 30 mg/kg/Tag.

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Verdacht auf eine Unverträglichkeit gegenüber Zusatzstoffen wende dich an deinen Facharzt. Ampelo ist ein Orientierungshilfsmittel und kein Medizinprodukt.

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